Rechtsbeziehungen vom zahnarzt?

4 Antworten

Wie meinst Du das? Dazu wirst Du auch nichts finden, weil Deine Frage - sagen wir einmal - sehr ungewöhnlich ist

Zu seinen Patienten hat der Zahnarzt eine Arzt-Patienten-Beziehung

Für seine Mitarbeiter ist der Zahnarzt Arbeitgeber bzw. Dienstgeber

Für das Labor ist er Geschäftspartner

Für die Krankenkassen ist er Vertragspartner, sofern er einen Kassenvertrag hat, ansonsten Geschäftspartner

braziliangringa 
Beitragsersteller
 08.04.2017, 16:24

Ich meine es so wie ich es geschrieben habe, diese frage steht so 1 zu 1 in meinen arbeitsheft, naja egal trd danke👍🏼

manni94  08.04.2017, 16:41
@braziliangringa

Deine Antworten hast Du ja bekommen. Mehr gibt's dazu nicht zu sagen.

Das Medizinrecht in Deutschland ist ein sehr komplexes Gebilde aus sehr verschiendenen gesetztlichen Normen , aus einzelnen speziellen Gesetzen wie dem Patientenrechtegesetz, anderen Normen die dem BGB und StGB, dem Sozialgesetzbuch und anderen ausfließen, sowie verschiedener Verordungen wie der Berufsordnung, der Gebührenordnung und einer weiteren Zahl anderer Rechtsnormen.

Der Zahnarzt, welcher über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann, ist Vertragszahnarzt der Krankenkassen und als solcher Mitglied der kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Die Zulassung dazu wird vom Sozialgestzbuch und der Ärztezulassungsverordung geregelt.

Der Zahnarzt führt seine Praxis allerdings selbstständig eigenverantwortlich und übernimmt mit der Zulassung als Vertragszahnarzt  die daraus ausfließenden Rechte und Pflichten.

Der Zahnarzt ist Arbeitgeber von seinem Personal in arbeitsrechtlichem Sinn.

Auch gelten besondere Richtlinien, die er einhalten muss, wenn er Aufgaben an diese qualifizierten Erfüllungsgehilfen delegiert, wie z.B. die Röntgenverordnung u.v.m.

Der Zahnarzt ist für die Behandlungen verantwortlich auch wenn er natürlich Aufgaben in gesetztlichem Rahmen auf sein Personal überträgt.

Er ist Herr der Behandlung und durch das Arzthaftungsrecht verantwortlich.

Der Zahnarzt ist Auftraggeber für die Arbeiten des Fremdlabors, er ist für alle von ihm eingesetzen Arbeiten verantwortlich, er ist haftbar und gibt die Gewährleistung.

Quelle:KZBV

braziliangringa 
Beitragsersteller
 08.04.2017, 16:27

Danke 👍🏼

Seinen Patienten gegenüber ist der Zahnarzt ein Dienstleister. Entsprechende Gesetze etc. kannst du hier finden:

http://www.juraforum.de/lexikon/dienstleistungen

Und zu seinen Mitarbeitern schau mal ins Arbeitsrecht usw.

Für die Patienten ist er ein Dienstleister, für die Krankenkassen ein Leistungserbringer, für einen Zahntechniker ein Auftraggeber.

Für seine Mitarbeiter ist er der Arbeitgeber