Wann zahlt die Krankenkasse bei einer Wurzelbehandlung?
Hi und zwar sagte mein Zahnarzt, dass die Wurzelbehandlungs kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Nun ist das so das davor schon ende 2014 etwas am Zahn gemacht wurde und nichts von einer Wurzelbehandlung die Rede war. da ich bis dato keine beschwerden am zahn hatte war ich auch nicht mehr beim zahnarzt nun hatte ich schmerzen und bin dort hingegangen.. liegt es dann nicht an dem zahnarzt davor, dass ich nun einen fast komplett abgestorbenen zahn habe?
4 Antworten
für die kk müssen einige bedingunen erfüllt sein, damit sie die wurzelkanalbehandlung an backenzähnen als "sinnvoll" akzeptiert und damit die kosten übernimmt:
* wenn der erhalt einer ununterbrochenen zahnreihe ermöglicht wird
* eine freiendsituation vermieden werden kann (d. h. hinter einem fehlenden zahn auch kein anderer mehr ist)
* ein bereits bestehender, funktionstüchtiger zahnersatz dadurch
erhalten werden kann
grundsätzlich ist die wkb eine methode, um einen zahn - der immer erhaltungswürdig ist - zu retten ...
ich würde vorab mit dem za und der kk sprechen
Hallo hallobye123,
die Wurzelbehandlung kann der Zahnarzt unter bestimmten Voraussetzungen mit der Krankenkasse abrechnen. Es muss dafür zahnmedizinisch sinnvoll und möglich sein, den Zahn durch die Wurzelbehandlung zu erhalten.
Der Zahnarzt prüft deshalb vor der Behandlung, ob er durch die Wurzelbehandlung den Zahn voraussichtlich retten kann und ob es
sinnvoll ist, den Zahn zu erhalten. Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten können nicht mit der Krankenkasse abrechnet werden.
Was können z. B. Gründe sein, warum ein Zahn erhalten werden sollte?
- Weil dadurch eine vollständige Zahnreihe erhalten bleibt.
- Wenn die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten
verkürzt wird.
- Wenn die Behandlung hilft, einen schon vorhandenen, funktionstüchtigen
Zahnersatz zu erhalten.
Bei speziellen Behandlungstechniken schließt der Zahnarzt direkt mit dir einen Behandlungsvertrag ab.
Lass dich am besten von deiner Krankenkasse beraten und kläre dort vorab die Kostenübernahme.
Viele Grüße und alles Gute für die Behandlung
Anna vom Barmenia-Team
Zur Zahnkontrolle geht man jährlich - liegt also eher an dir!
Bullshit, ich hatte bisher 2 Wurzelbehandlungen, und die hat meine KK (BKK Pro Vita) zu 100% übernommen. Frag mal direkt bei der KK nach.
,,,
In dem Fall ist die Frage warum sie dann überhaupt gemacht wurde?
was meinen sie?
Hi ja aber er hat gesagt, dass man keine 100% erfolgsaussicht hat deswegen zahlt sie anscheinend nicht