Regal im Supermarkt umgefallen, Kind muss genäht werden,was muss ich Rechtlich machen?
Hallo
Gestern ist im Dm ein Regal auf meiner Tochter gefallen( 5Jahre). Sie hat angefangen stark zu bluten da ihre Handfläche verletzt wurde.
Wir sind sofort zum notdienst gefahren und dort wurde sie genäht und muss für einpaar Tage im Krankenhaus bleiben.
Nun ist mein Mann dort aufgefallen, das das Regal defekt war, das eine Rad war sehr locker so das es abgefallen sein muss, und als sie es bewegt hat auf sie gefallen. Als ich auch versucht habe, das Regal zu Seite zu tun, habe ich es nicht geschafft da es so schwer war.
Nun ärger ich mich sehr, warum ein defektes Regal, noch in der Kinderabteilung neben den Spielsachen steht.

9 Antworten
Du solltest dir auf jeden Fall einen rechtlichen Beistand suchen, da dies sicherlich kein einfacher Fall sein wird, da es (meiner Ansicht nach), deinen angaben nach schwierig sein wird hier die Schuldfrage zu kären.
Sicherlich sind die jeweiligen Betrieber und Mitarbeiter eines Marktes dafür verantwortlich Gefahrenquellen möglichst zu minimieren. Ausschließen kann man sie jedoch nie, denn ein Geschäft ist kein Spielplatz oder Wellnessbetrieb (auch wenn es manche Kunden anders sehen), sondern es ist ein Ort wo andere Menschen arbeiten. Und dort wo andere Menschen arbeiten lauern auch überall Gefahrenquellen.
Deshalb ist auch ein Stück weit jeder selbst für sich verantwortlich und muss halt auch selbst aufpassen. Denn wer durch Unachtsamkeit eine Unfall heraufprovoziert, obwohl er hätte verhindert werden können, der trägt auch immer eine Mitschuld. Bei Kindern tragen die Eltern die Verantwortung.
Es hat sicher kein Mitarbeiter absichtlich dieses Teil in den Verkaufraum gestellt, wenn er gewusst hätte, dass davon eine akute Gefahr ausgeht. Allerdings spielt das versicherungstechnisch eher eine untergeordnete Rolle, da er im Normalfall trotzdem haftet.
Nun ist es auf der anderen Seite aber auch so, dass das Teil wahrscheinlich noch heute dort problemlos stehen würde, wenn dort niemand rangegenagen wäre der dort nichts dran zu suchen hat. Es ist ja nicht ganz unverhofft von ganz alleine umgefallen. Man kann nicht für jedes Missgeschickt den Markt verantwortlich machen, denn gerade in Drogeriemärkten gilt eine ganz besondere Sorgfaltspflicht für Eltern, da hier im kompletten Laden Gefahren für Kinder lauern in Form von teils hochgiftigen Produkten aller Art.
Und Kinderabteilung bedeutet nicht "Abteilung in der sicher Kinder austoben dürfen", sondern lediglich "Abteilung in der es Produkte für Kinder" gibt. Es sind dennoch die Eltern die hier als Zielgruppe angesprochen werden, da Kleinkinder ohnehin nichts kaufen können.
Setze Dich mit dem Geschaeftsleiter dort in Verbindung und macht Eure Ansprueche geltend.
Denn fuer solche Dinge sind diese normalerweise versichert.
wenn ihr auf schmerzensgeld aus seid müsst ihr euch einen anwalt nehmen. ich würde aber erstmal mit dem filialleiter in aller ruhe sprechen und ihm das mit dem wackelregal sagen und zeigen - alles andere ergibt sich........
In Hameln ist damals eine Indianderstatur vor einem Restaurant umgekippt und hat einen dreijährigen Jungen getötet.
Sag denen gefälligst deine Meinung!
Die Krankenkasse wird beim einem "Unfall" schon nach dem Verursacher fragen, und das ist dann wohl ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Supermarktes.
Möglicherweise kann man auch ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Viel gibt es bei sowas wohl kaum, wenn es ohne bleibende Schäden mit ein paar Stichen und einer Wundversorgung getan war.
Ich könnte mir denken, dass die Versicherung da gleich etwas anbietet, um einen Prozess zu vermeiden wegen Peanuts. (Ganz anders ist das, wenn Versicherungen grössere Summen zahlen müssen)