reicht ein normales Attest für eine (mündliche) Abiprüfung?
Mein Zahnarzt stellte fest, dass ich einen Abszess am Weisheitszahn habe und er leitete mich sofort zum Kieferchirurgen weiter, weil er meinte, die Weisheitszähne müssten spätestens morgen raus. Er meinte auch, dass er (also der Zahnarzt selbst) mir notfalls ein Attest für das Kolloquium ausstellen wird, falls ich keinen Termin bekomme.
Der Kieferchirurg allerdings machte nur ein Ultraschallbild und meinte, dass es heute keinen Sinn machen würde, die zu entfernen und er nur alles verschlimmern würde (aufgrund der schlechten Lage der Zähne) und zu lange dauern. Da ich nur zwischen geschoben wurde, merkte man, dass er sich keine wirkliche Zeit nahm... Er meinte allerdings auch, dass ein normales Attest nicht ausreichen werde und er mir kein besonderes Attest ausstellen würde und das der normale Zahnarzt angeblich nicht könne. Wobei er aber auch nicht wirklich verstand, was ein Kolloquium ist, nämlich keine Nachprüfung...
Was mache ich denn jetzt? Ich habe zwar Antibiotika verschrieben bekommen, aber immer noch starke Schmerzen. Ich weiß, dass ich in der Prüfung nicht gut abschneiden werde und würde daher mich gerne entschuldigen lassen.
Reicht denn ein normales Attest von meinem Zahnarzt? Kann mir der Zahnarzt auch dieses besondere Attest ausstellen? Und reicht denn ein Abszess am Weisheitszahn mit starken Schmerzen, Übelkeit und Kopfschmerzen aus, um ein solches Attest zu bekommen?
Meine Mutter versucht seit heute Mittag jemanden in der Schule zu erreichen, aber niemand geht ans Telefon. Auf dem Infozettel zum Abitur stand nichts wegen Krankmeldungen und gesagt wurde uns nur, dass wir und telefonisch frühs entschuldigen müssen und bis 8 Uhr vom selbigen Tag ein Attest (es wurde Attest gesagt) vorliegen muss... Jetzt weiß ich eben nicht, ob ein normales Attest ausreichen würde. Weiß jemand vielleicht genaueres?
2 Antworten
Also uns wurde zu den Prüfungen gesagt, dass ein einfaches Attest ausreicht. Es hat sogar eine Mitschülerin gefragt ob man in so einem Fall zum Amtsarzt o.ä. muss. Die Lehrerin meinte jeodch dass ein Ärztliches Attest vom Arzt völlig ausreicht.
Es könnte woanders natürlich anders sein, kann ich mir aber eher nicht vorstellen. Desweiteren denke ich dass man euch so eine Regelung mitgeteilt hätte.
Meine Mutter versucht seit heute Mittag jemanden in der Schule zu erreichen, aber niemand geht ans Telefon.
Habt ihr denn vlt. die Nummer von eurer/eurem Lehrerin/Lehrer? Falls ja würde ich dort mal zur Sicherheit anrufen.
Danke :) Ja, bei meiner Lehrerin selbst versuchen wir ebenfalls seit Ewigkeiten jemanden zu erreichen, aber sie sitzt vermutlich noch in einer Prüfung. An manchen Tagen gehen die anscheinend bis nach 19.00 Uhr
Ein ärztliches Attest ist ein Attest. Was bitte verstehst du denn unter einem "normalen" Attest? Der Arzt muss dir eine Bescheinigung ausstellen, dass du aufgrund deiner Beschwerden nicht "arbeitsfähig" bist. Wenn du so ein Attest nicht vorlegst, bist du durchgefallen, wenn du nicht antrittst.
So ist ein Attest. IN dem Attest muss nicht drin stehen, WAS man hat, sondern lediglich, DASS man was hat.
Ja, reicht das denn aus für das Kolloquium? Ich habe Angst, dass ich zum Amtsarzt muss und der in meiner Stadt erklärt wohl die meisten, die eigentlich wirklich krank sind, für gesund, obwohl er sie nicht wirklich untersucht... Und es wäre wirklich ärgerlich, wenn man sich erst entschuldigt, zum Amtsarzt geht, der die Krankheit nicht anerkennt, dabei die Prüfung verpasst und dann durchfällt.
Bzw. dass das normale Attest nicht ausreicht und ich irgendein anderes besonderes Attest vorweisen muss...
Das reicht auch bei mir im Studium aus. Dafür muss niemand zum Amtsarzt.
Ein normales Attest ist für mich die normale Krankschreibung, in der steht, dass man nicht in die Schule/zur Arbeit gehen kann, weil man krank ist, aber ohne die genauen Angaben zur Krankheit, die man von jedem Arzt bekommen kann.