Roter Fahrradweg, was bedeutet es genau?
Guten Tag, mich würde mal interessieren was es genau mit den roten Fahrrad weg an Straßen auf sich hat. Ich hatte zwar noch nie ein Problem, aber habe desöfteren ein wenig Angst, wenn ich auf diesem eine Kreuzung überqueren muss aufgrund von schlechter Sicht und des ungewissen ob ein Auto dort lauert. Einige meinten, dass dort Vorfahrt für Fahrräder herrscht, ist dies wahr? MfG
3 Antworten
Die rote Bepflasterung sagt generell erst mal nichts aus, weißt jedoch häufig auf eine Radverkehrsanlage hin. (=>
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage) Ohne weitere Beschilderung, und wenn die rote Pflasterung wie ein Radweg geführt ist, kann man davon ausgehen, dass es sich um eine nicht benutzungspflichten Radweg handelt. Zusammen mit den StVO-Zeichen 237, Zeichen 240 - Gemeinsamer Fuß- und Radweg, oder Zeichen 241, wird aus der roten Pflasterung dann allerdings ein benutzungspflichtiger Radweg. Es gibt jedoch auch (und das gar nicht mal so selten) den umgekehrten Falle, dass die rote Pflasterung früher mal einen Radweg gekennzeichnet hat, der (z.B. aufgrund der Unterschreitung der Mindestbreite) jedoch später in einen Fußweg umgewandelt wurde, deutlich erkennbar an dem Zeichen 239. Dann haben wir nur noch einen Fußweg mit einer lustigen roten Pflasterung, die wahrscheinlich aus Zeit und Kostengründen noch nicht zurück gebaut worden ist, jedoch trotzdem nicht von Radfahrern befahren werden darf.
Aber gerne doch!
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!
Die rote Farbe hat keine rechtliche Bedeutung. Sie soll den Radweg nur hervorheben, weil die Autofahrer ihn sonst übersehen.
Durch die rote Markierung soll den Weg für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Autofahrer, besonders hervorgehoben werden. Genau darum, damit sie dafür senisibilisiert sind, dass da Zweiradfahrer unterwegs sind.
Ach so, und was die Vorfahrt anbelangt, gewährt eine rote Pflasterung per se keinerlei Vorrechte! Vorfahrt oder Vorrang ergibt sich ausschließlich aus den Regeln der StVO. So haben abbiegende Fahrzeuge gemäß § 9 StVO dir auf dem Radweg Vorrang zu gewähren, als auch Anfahrende oder aus Ausfahrten einfahrende Fahrzeuge gemäß § 10. =>
https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html- Diese Regeln gelten jedoch allgemein, völlig unabhängig davon, ob da nun eine rote Pflasterung ist, oder nicht! Die rote Pflasterung soll dem Auto fahrenden nur noch mal deutlicher vor Augen rufen: "Achtung! Pass auf! Hier könnten Radfahrer kreuzen!"