Schlecht sehen und schlecht hören, wie errechnet sich der Grad der Behinderung?

2 Antworten

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Hallo carlanickel,

Sie schreiben:

Schlecht sehen und schlecht hören, wie errechnet sich der Grad der Behinderung?

Antwort:

Basis für alle Bewertungen ist der Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte, denn der medinzinische Dienst des Versorgungsamtes entscheidet nach Aktenlage!

Grundsätzlich wird der Grad der Behinderung an Hand der versorgungsmedizinischen Grundsätze und der GDS/GDB-Tabellen ermittelt!

In diesem Zusammenhang werden die einzelnen, gesundheitlichen Gebrechen nicht einfach aufaddiert, sondern es kommt oft zu entsprechenden Überschneidungen!

Der Antrag auf Schwerbehinderung sollte nicht ohne den VDK beim Versorgungsamt eingereicht werden, zusammen mit dem VDK sind die Erfolgsaussichten auf einen bestmöglichen GDB in der Regel höher!

google>>

versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Eigene Krankenakte laut dem Roten-Faden optimieren:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Rechtsbeistand hinzuziehen:

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

google>>

vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wann eine Schwerbehinderung vorliegt,
entscheiden die Umstände des Einzelfalls. Generell gilt: Ausgehend von
der Gesundheitsstörung mit dem höchsten Einzel-GdB berücksichtigt das
Versorgungsamt die wechselseitigen Beziehungen der verschiedenen
Beeinträchtigungen. Wirkt sich eine Funktionsbeeinträchtigung besonders
nachteilig auf eine andere aus, wird der Gesamtgrad der Behinderung
erhöht. Wirken sich alle weiteren Gesundheitsstörungen aber nicht auf
das Gesamtmaß aus, kommt es nicht zur GdB-Erhöhung. Die nachfolgenden
Beispiele von Einzelbewertungen aus den verschiedenen Bereichen der
Versorgungsärztlichen Grundsätze geben einen kleinen Überblick, wann
eine Schwerbehinderung vorliegt.



Schwere Gesichtsneuralgien = GdB 50 bis 60

Schwere psychovegetative oder psychische Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten = GdB 50 bis 70

Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges = GdB 60

An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachschwierigkeiten = GdB 100

Völliger Verlust der Nase = GdB 50

Verlust des Kehlkopfes = GdB 70 bis 80

Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion mittleren Grades = GdB 50 bis 70

Einschränkung der Herzleistung bei alltäglicher leichter Belastung = GdB 50 bis 70

Colitis ulcerosa, Morbus Crohn mit stärkster Auswirkung – GdB 50 bis 60

Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren
Organen in den Brustkorb und Minderentwicklung von Lungengewebe je nach
Beeinträchtigung – GdB 40 bis 100

Nierenfunktionseinschränkung mittleren Grades – GdB 50 bis 70

Verlust des Penis – GdB 50

Harnweg-Scheidenfistel – GdB 50 bis 60

Mukoviszidose mit deutlich eingeschränkter Lungenfunktion – GdB 50 bis 70

Chronische lymphatische Leukämie mit mittleren Auswirkungen – GdB 50 bis 70

Erythrodermien mittlerer Intensität = GdB 50 bis 60

Entzündlich-rheumatische Krankheiten mit mittelgradigen Auswirkungen = GdB 50 bis 70

Quelle: google

carlanickel 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 22:05

Vielen Dank für die ausführliche Antwort,  ich werde einfach erst einmal die einzelnen Ärzte fragen.