Schlecht sehen und schlecht hören, wie errechnet sich der Grad der Behinderung?
Hallo, nach Netzhautablösung wurde am linken Auge eine Glaskörperentfernung durchgeführt, meine Sehfähigkeit beträgt auf diesem Auge 50%, das andere Auge ist bereits auch operiert mit eine Keratoplastik wegen Keratokonus. Meine Hörfähigkeit ist ebenfalls stark eingeschränkt-, mit Hörgeräten in beiden Ohren komme ich auf 90 % Hörfähigkeit mit starkem Tinnitus nach Hörsturz. Ist dies schon ausreichend eine Schwerbehinderung zu beantragen? Wie mache ich das? Was für Möglichkeiten habe ich noch? Ich bin jetzt 61 Jahre alt und arbeite Ganztags. Danke für Tipps
2 Antworten
Hallo carlanickel,
Sie schreiben:
Schlecht sehen und schlecht hören, wie errechnet sich der Grad der Behinderung?
Antwort:
Basis für alle Bewertungen ist der Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte, denn der medinzinische Dienst des Versorgungsamtes entscheidet nach Aktenlage!
Grundsätzlich wird der Grad der Behinderung an Hand der versorgungsmedizinischen Grundsätze und der GDS/GDB-Tabellen ermittelt!
In diesem Zusammenhang werden die einzelnen, gesundheitlichen Gebrechen nicht einfach aufaddiert, sondern es kommt oft zu entsprechenden Überschneidungen!
Der Antrag auf Schwerbehinderung sollte nicht ohne den VDK beim Versorgungsamt eingereicht werden, zusammen mit dem VDK sind die Erfolgsaussichten auf einen bestmöglichen GDB in der Regel höher!
google>>
versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Eigene Krankenakte laut dem Roten-Faden optimieren:
google>>
erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Rechtsbeistand hinzuziehen:
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
google>>
vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Wann eine Schwerbehinderung vorliegt,
entscheiden die Umstände des Einzelfalls. Generell gilt: Ausgehend von
der Gesundheitsstörung mit dem höchsten Einzel-GdB berücksichtigt das
Versorgungsamt die wechselseitigen Beziehungen der verschiedenen
Beeinträchtigungen. Wirkt sich eine Funktionsbeeinträchtigung besonders
nachteilig auf eine andere aus, wird der Gesamtgrad der Behinderung
erhöht. Wirken sich alle weiteren Gesundheitsstörungen aber nicht auf
das Gesamtmaß aus, kommt es nicht zur GdB-Erhöhung. Die nachfolgenden
Beispiele von Einzelbewertungen aus den verschiedenen Bereichen der
Versorgungsärztlichen Grundsätze geben einen kleinen Überblick, wann
eine Schwerbehinderung vorliegt.
Schwere Gesichtsneuralgien = GdB 50 bis 60
Schwere psychovegetative oder psychische Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten = GdB 50 bis 70
Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges = GdB 60
An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachschwierigkeiten = GdB 100
Völliger Verlust der Nase = GdB 50
Verlust des Kehlkopfes = GdB 70 bis 80
Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion mittleren Grades = GdB 50 bis 70
Einschränkung der Herzleistung bei alltäglicher leichter Belastung = GdB 50 bis 70
Colitis ulcerosa, Morbus Crohn mit stärkster Auswirkung – GdB 50 bis 60
Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren
Organen in den Brustkorb und Minderentwicklung von Lungengewebe je nach
Beeinträchtigung – GdB 40 bis 100
Nierenfunktionseinschränkung mittleren Grades – GdB 50 bis 70
Verlust des Penis – GdB 50
Harnweg-Scheidenfistel – GdB 50 bis 60
Mukoviszidose mit deutlich eingeschränkter Lungenfunktion – GdB 50 bis 70
Chronische lymphatische Leukämie mit mittleren Auswirkungen – GdB 50 bis 70
Erythrodermien mittlerer Intensität = GdB 50 bis 60
Entzündlich-rheumatische Krankheiten mit mittelgradigen Auswirkungen = GdB 50 bis 70
Quelle: google
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich werde einfach erst einmal die einzelnen Ärzte fragen.