Schwangerschaft in der Zahnarztpraxis / Zahnarzthelferin?
Hallo zusammen,
ich bin in der 6. Woche schwanger und habe es kürzlich erst erfahren.
Mein chef weiß noch nichts von der Schwangerschaft.
ich habe vor es ihm die kommende Woche zu erzählen.
Wie läuft es danach für mich ab?
ich weiß das er eine Gefährdungsbeurteilung machen sollte. aber was passiert mit mir ?
darf ich überhaupt dann noch an der Rezeption arbeiten da ich dort ja auch viel mit Patienten in Kontakt bin? Gerade bei diesen stark angestiegenen Corona fällen?
danke schonmal für jede hilfreiche Antwort!
2 Antworten
Die Annahme von Patienten sollte kein Problem darstellen, trotz steigender Inzidenzen. So ohne Weiteres bekommt ja ohnehin niemand mehr einen Termin und es gibt ausreichend Maßnahmen, wie Masken, Abstand und Impfungen, womit du dich und dein Kind schützen kannst.
Alles Gute.
ich weiß das er eine Gefährdungsbeurteilung machen sollte
Seit Anfang 2018 gibt es einige Neuregelungen im Mutterschutzgesetz.
Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen.
Die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot liegt dann bei deinem Arbeitgeber.
Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Normalerweise können nicht-zahnärztliche Mitarbeiterinnen in der Zahnarztpraxis häufig auch in einer Schwangerschaft weiter beschäftigt werden. Je nach Art der Ausbildung, Arbeitsplatz und Stellenbeschreibung bzw. Aufgaben und Tätigkeiten kann der Arbeitsplatz so umgestaltet werden, dass der Kontakt mit Gefahren vermieden werden kann. In der Praxis bedeutet dies oft z.B. ein Wechsel von der Behandlungsassistenz in die Bereiche der Verwaltung und Rezeption.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte aufgrund des dynamischen Pandemie-Geschehens jeweils aktuell neu bewertet werden.
Zur Zeit sollte eine schwangere Mitarbeiterin in der Zahnarztpraxis nicht beschäftigt und ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, außer es ist eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes möglich & sinnvoll.
Hier findest du eine gute Übersicht:
https://danielaheints.com/corona-schwangere-mitarbeiterin-zahnarztpraxis/
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!