Weisheitszahn-OP in Frühschwangerschaft?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine notwendige Zahnbehandlung mit einer örtlichen Betäubung ist in der Schwangerschaft ohne Bedenken und Folgeschäden für das ungeborene Kind möglich. Schwangeren Patientinnen wird ein Betäubungsmittel verabreicht, welches den Blutfluss der Placenta nicht beeinflusst und das Kind somit nicht unterversorgt wird. Die Narkosedosis wird so gering wie möglich gehalten.

Röntgenaufnahmen sollten allerdings möglichst vermieden werden.

Welche Narkose für deine Behandlung infrage kommt, solltest du vorher ausführlich mit deinem Zahnarzt besprechen.

https://www.zahnaerztesaarland.de/news/zahnschmerzen-waehrend-der-schwangerschaft

Alles Gute für dich!

namenlos95 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 16:08

Vielen Dank!

isebise50  06.10.2021, 06:39
@namenlos95

Dir vielen Dank für deinen Stern!

Ich möchte noch kurz auf die Antwort von sammyok eingehen.

Richtig - in den ersten 3 - 4 SSW (also die ersten zwei Wochen nach der Befruchtung) gilt das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“. Das Zusammenwirken vieler unterschiedlicher Faktoren entscheidet in dieser Zeit, ob es zu einer erfolgreichen Einnistung kommt oder ob der Körper vielleicht doch noch nicht bereit ist.

Denn entweder ist eine Störung gravierend und es kommt zu einer Fehlgeburt oder die Störung ist nicht letal und geschädigte Zellen können noch ohne Funktionsverlust durch andere Zellen im embryonalen Zellverband ersetzt werden.

Aber genau solche „Störungen“ möchtest du ja verhindern.

Nein, natürlich nicht.

Im frühere Schwangerschaftsstadium gilt das Prinzip "hop oder Top". Entweder wird sich die befruchtete EZ einnisten und bleiben oder sie wird sich wieder verabschieden.

Und zwar unabhängig von irgendwelchen "Vorsicht Maßnahmen".