Schweigepflichtentbindung gegenüber der Schule?
Ich hoffe hier bekomme ich gute Tips, Hilfe etc...
Unser Sohn fehlt seit halben Jahr häufig in der Schule. Wir waren mehrmals beim Arzt, Diagnose ist zwar ähnlich aber nicht stichfest. Die Schulleitung möchte schweigepflichtentbindung um mit dem Arzt austauschen zu können. Aber wir möchten das nicht weil das zu weit geht. Nun möchte die Schulleitung das Gesundheitsamt einschalten um zu prüfen ob unser Sohn schulfähig ist. Darf sie das?
Wir wollen doch nur das beste für unseren Sohn und wenn es ihm nicht gut geht können wir ihm doch nicht für die Stunde Bahnfahrt zur Schule zumuten lassen.
Daher unsere Frage was ihr über schweigepflichtentbindung bzw Gesundheitsamt denkt?
9 Antworten
Natürlich dürfen sie das. Es herrscht Schulpflicht in Deutschland und wenn euer Sohn so häufig fehlt, dann muss man die Gründe dafür natürlich nachweisen.
Ja sie darf das. Stichwort hier heißt Schulpflicht die in Deutschland nun einmal herrscht. Die Schule geht somit absolut korrekt vor.
Dein Beschützerinstinkt als Mutter in allen Ehren aber darf man fragen wieso du der Meinung bist das würde zu weit gehen wenn die Schule Austausch mit dem Arzt hätte wenn euer Sohn krankheitsbedingt so oft fehlt?
Auch die Schulleitung muss sich vor gesetzlichen Stellen rechtfertigen wieso es sein kann das es geduldet und nicht gemeldet wird wenn ein Schüler oft nicht am Unterricht teilnimmt.
Ich kenne zwar nicht die Gegebenheiten bei euch in der Umgebung aber wenn der lange Schulweg mit der Bahn eine Zumutung für deinen Sohn ist wäre es doch mal angebracht in dem Bereich was zu ändern sei es durch Schulwechsel oder Hinbringen. Denn deinen Sohn oft und lange vom Unterricht fern zu halten hat auch Schäden zur Folge nicht nur im Punkte Bildung auch was Soziale Kompetenzen und Bindungen angeht.
hallo,
dieses Vorgehen ist absolut korrekt. Aus Sicht der Schule sind hier 2 Dinge zu beachten.
Zum Einen ist die Frage ob es dem Kind gut geht. Hier hat die Schule eine gewisse Fürsorgepflicht. Zudem ist es so, dass bei so langem Ausfall auch weitere administrative Fragen zu klären sind:
ist ein Verbleib in der Klasse angeraten oder sollte über eine Versetzung debattiert werden.
Um dies abschätzen zu können ist ein Austausch mit einem Arzt der das Kind kennt notwendig. Dies kann entweder der behandelnde Arzt sein oder der Amtsarzt.
Letzterer kommt auch dann zum Einsatz, wenn der Verdacht besteht, dass hier keine Erkrankung vorliegt. Dieser Verdacht erhöht sich zB wenn die Atteste oft von anderen Ärzten ausgestellt werden.
Letztlich geht es dabei doch darum, eurem Kind zu helfen. also kann ich nur empfehlen, sich mit der Schule hinzusetzen und über eine Lösung zu reden. Zur Not stimmt einem Gespräch mit dem Arzt in Eurer Anwesenheit zu.
Ihr solltet bedenken, dass ihr gegen die Vorstellung beim Amtsarzt nicht wirklich etwas tun könnt, wenn diese beantragt wird.
LG
Es herrscht nun mal die die Schulpflicht und wenn dein Kind oft fehlt, dann muss die Schule prüfen, woran es liegt.
Ihr solltet daher gut überlegen was für euren Sohn besser ist, wenn die Schule mit dem Arzt reden darf, der wenn das Gesundheitsamt prüft, ob euer Sohn schulfähig ist. Im schlimmsten Falle wird er dann nämlich vom Amtsarzt komplett Schulunfähig geschrieben und darf auch an Tagen wo es ihm besser geht nicht zur Schule... Da hängt natürlich alles ein wenig von der Krankheit ab...
An sich sollte bei schweren Erkrankungen die Schule ja auch informiert werden, falls dort mal Probleme auftauchen. Nicht umsonst muss man auch bei der Schulanmeldung (längere) Erkrankungen angeben... Ohne Info was dein Sohn hat ist es hier natürlich schwer was zu raten.
Ich selber habe mal lange gefehlt, da ich Nierenprobleme hatte, aber recht klar war, dass es sich wieder bessert. Da wollte ich nicht, dass die Schule davon weiß, da es hier mit der Verschwiegenheit nicht so gut klappt. Dann reden Lehrer miteinander, Schüler stehen daneben und schon weiß es jeder... Zum Glück war ich schnell genug wieder gesund genug, dass ich der Amtsarztprüfung (oder dem wiederholen der Klassenstufe) gerade noch entgehen konnte... Zwar hatte ich dann Attest-Pflicht, aber ich hatte eh immer nur mit Attest gefehlt, daher war mir das recht egal.
Und welche Diagnose wurde gestellt?
Wenn Kinder sehr oft krank sind, sind Schulen berechtigt, richtige Atteste zu bekommen oder einzusehen. Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch kein Problem mit dieser Schweigepflichtsentbindung.