Sehnenscheidenentzündung - Berufskrankheit?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoi.

Klar ist eine Anerkennung möglich.

Es geht hier um die BK 2101 "Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können."

Aber hier ist das Fettgedruckte oft der Stolperstein: man darf die Tätigkeit, die zur Sehnenscheidenentzündung geführt hat, nicht mehr ausüben. D.h., du dürftest diese eintönige, einseitig-belastende Tätigkeit nicht mehr ausüben. Als Aushilfe kannst du dir das evtl. leisten und eine andere Arbeit suchen. Aber der Elektriker(in dem anderen Fall)? Daher kommt es oft zur Ablehnung von Leistungen....

Ciao Loki

Eine Sehnenscheidenentzündung entsteht nicht durch ein paar Wochen Tippen. Das hat eine längere Vorgeschichte...

Sie KANN als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn jemand jahrelang dieselben Bewegungen bei der Arbeit machen muß und daraus nachweislich die Krankheit entstanden ist. Aber auch das ist nicht sicher. Mein Kollege (Elektronikwerkstatt) liegt zur zeit damit zu Hause und hat es nicht anerkannt bekommen.

Daoga  03.07.2012, 10:36

Tip an den Kollegen: wenn er schon alles probiert hat und die Entzündung trotzdem nicht weggeht: MMS ausprobieren. Bitte auf mms-selbsthilfe.de selber dazu informieren, es wirkt!

Petent  03.07.2012, 10:25

Ich habe noch NIE gehört, dass sie anerkannt wurde, gehwegplatte.. Hast Du da nähere Info!?

gehwegplatte  03.07.2012, 10:35
@Petent

Ja, ich hatte mal eine Kollegin, die ihr Leben lang als Kassiererin im Supermarkt gearbeitet hat. Ihr Arzt konnte irgendwie nachweisen, daß sie täglich 8 Stunden lang diese Drehbewegung mit der rechten Hand macht, mit der man z.B. auch große Dosen anfaßt, um sie über den Scanner an der Kasse zu ziehen. Die ganze Sache war ein längeres Verfahren, aber sie hat es schließlich anerkannt bekommen.

Nein. Wird nicht anerkannt.