Semesterticket nicht einlaminiert: Erhöhter Fahrpreis
Gestern wurde ich in der Bahn vom Schaffner kontrolliert, der mein Semesterticket für ungültig erklärt hat, da es nicht einlaminiert ist (man könne das Foto austauschen). Nun müsse ich entweder 40€ bezahlen oder das SeTi einlaminieren und der Geschäftsstelle vorzeigen, dann käme ich mit 7€ Bearbeitungsgebühr davon. Nun die Frage: Ist das wirklich so in Ordnung oder könnten sich die Mitarbeiter der Geschäftsstelle trotzdem querstellen?
9 Antworten
Was sagen denn die Bedingungen des Semestertickets dazu? Das ist das einzige was zählt. Ich kenne auch Semestertickets, wo ein Foto einlaminiert werden muss, da sonst das Ticket ungültig ist. Wenn das so in den Bedingungen steht, dann ist das so und der Schaffner hat richtig gehandelt.
Darf ich fragen, von welcher Hochschule das Ticket ist? Dann kann ich versuchen, die Bedingungen einzusehen.
Beispiel: Beim VBN-Semesterticket steht in den Bedingungen: "[...] ist vom Inhaber mit einem Lichtbild zu versehen und zu laminieren[...]" Das ist dann eindeutig. Da hilft auch das Zeigen eines Personalausweises leider nichts.
An der Uni Bonn war es genau anders herum. Dort war das einlarmieren verboten. Frage am besten bei deinem Asta nach, was gilt.
Der Schaffner hat einen Knall. Er sollte gemeldet werden.
Nein, du musst es nicht einlaminieren. So ein Quatsch. Es hätte gereicht, wenn er zur Kontrolle deinen Personalausweis verlangt hätte, dann wäre es erledigt gewesen.
Ich denke, das war ein übereifriger, wichtigtuerischer Schaffner und melde das bitte umgehend der Bahn.
Hallo rhapsodyinblue,
es gibt sehr wohl Semestertickets, die zwingend laminiert werden müssen und ansonsten ungültig sind. Das steht dann auch in den Bedingungen des Semestertickets und sollte den Studierenden seitens der Hochschule auch ausdrücklich bekannt gemacht werden. Ein Beispiel hierfür ist das Semesterticket der Hochschule Bremerhaven.
Insofern hat der Schaffner nicht zwangsläufig einen Knall, sondern ggf. nur seine Arbeit gemacht, die darin besteht, die vorgezeigten Fahrkarten auf Gültigkeit zu überprüfen und bei ungültiger Fahrkarte den Fahrgast entsprechend zu erfassen.
Den Perso habe ich ihn gezeigt und darauf hingewiesen, dass es doch dasselbe Bild trägt. Aber er hat es trotzdem nicht anerkannt. :(
Ich würde Wiederspruch einlegen, da du eine gültige Fahrkarte hast, bzw. einen gültigen Nachweis, und es einfach mal drauf ankommen lassen, so ganz rechtlich scheint mir das ganze nämlich nicht zu sein, eher willkürlich.
Du brauchst die Info deines Asta, wie das Semesterticket bechaffen sein soll. Daran muss man sich dann auch halten. Da es ca 1500 verschiedene Tickets in D gibt, kann es keine allgemeingültige Auskunft ohne nährer Infos geben.