Sind Zusammenlegungen von Grundstücken sinnvoll?

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Eine Verschmelzung von zwei Grundstücken kann Sinn machen, wenn z. B. bei einem Bauprojekt auf dem einen Grundstück eine Abstandsflächenübernahme eingetragen werden müsste. Dann würde man diese Belastungen über die Folgegenerationen schleppen.

Um das zu vermeiden, verzichtet man mitunter auf die Eintragung der Belastungen und legt die Grundstücke einfach zusammen.

Ein weiteres Beispiel ist: Man hat zwei ungünstig geschnittene Grundstücke, bei denen nur eines wirklich bebaut werden kann. Durch die Verschmelzung der Grundstücke würde man z. B. die Möglichkeit erhalten, ein Doppelhaus oder gar ein Reihenhaus zu bauen, wobei man dann das neue Gesamtgrundstück wieder real teilen könnte in zwei oder drei Einheiten (Flurstücke) oder aber eine ideelle Teilung vornehmen könnte.

In letzterem Fall würde für das Doppelhaus bzw. das Reihenhaus Wohnungseigentum nach WEG begründet werden. Es würde eine Teilungserklärung vorgenommen, und zu jeder Wohneinheit erlässt man ein Sondernutzungsrecht an der entsprechenden Fläche Garten + bebautem Grundstücksanteil.

Nb.: Real geteilte Grundstücke verkaufen sich besser.

Fazit: Wenn kein triftiger Grund für die Verschmelzung vorliegt - wie in den zwei Beispielen genannt -, dann könnt Ihr die zwei Grundstücke getrost so belassen. Ihr habe dann nur beim Verkauf zwei Grundbuchblätter einzubeziehen (da wird der Garten auch gern mal vergessen.)

In Deinem Fall ist es sogar moglich, dass die beiden Grundstücke nach Flächennutzungsplan unterschiedliche Nutzungsarten haben (z. B. Wohnbauland mit Gaaragen + Gartenland); dann würde eine Verschmelzung auch nicht zu empfehlen sein, da dann die Grenze einer Nutzungsart mitten durch Dein neues Gesamtgrundstück verliefe.

orgler 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 20:59

Danke, hat schon geholfen.

Die Frage ist: Was soll das bringen? Dir gehören beide Grundstücke, sie sind lastenfrei?, und abbezahlt?`.

Eine "Zusammenlegung" würde nur Geld kosten und brächte dir keinen Vorteil.

Eine einfache Vereinigung beider Grundstücke zu einem einheitlichen Grundstück im Rechtssinne kostet lediglich 50 Euro Gerichtskosten. Ein schriftlicher Antrag genügt. Vorteile entstehen dir dadurch aber nicht. Willst du nach der Vereinigung beide (oder mehrere) Flurstücke zu einem einheitlichen verschmelzen, wird es teurer, da dann auch eine neue Vermessung erfolgen muss. Sinn macht das in dieser Konstellation aber auch nicht.

kabbes69  13.09.2016, 19:15

Jetzt verwirrst du mich ;-) Oder ich muss es unter "andere Länder andere Sitten" verbuchen. Der Grundbuchteil wird noch akzeptiert, wobei ich das persönlich für "den größten Quatsch aller Zeiten " halte. 

Im Katasterteil wird es interessant. Wieso sollte dann  neu vermessen werden? Dabei  werden, zumindest bei uns,  aus mehreren Flurstücksnummern eine Neue gemacht, die Einzel-Flächen werden zusammengerechnet, das neue große Flurstück wird noch einmal über Koordinaten nachgerechnet und fertig. Hier zu erhalten  bei einem neuen Flurstück für rd 40,00 €.

Wobei beides in diesem konkreten Fall keinen Sinn macht, da gebe ich dir Recht. Könnte sogar mit ganz viel Pech noch zu einer höheren Grundsteuer führen. 

wfwbinder  13.09.2016, 08:41

Vorteile entstehen dir dadurch aber nicht.

Ich habe das selbst schon mal gemacht. So generell wie Du es hier schreibst ist es nicht ganz richtig.

Möglicherweise kann man nämlich die Bauvorschriften so besser ausnutzen.

In meinem Fall war es so, dass ich durch die Vereinigung eines Grundstückes auf dem durch Bestandsschutz viel gebaut werden durfte (es aber nicht sinnvoll machbar war), mit einem auf dem nur sehr wenig gebaut werden durfte, dann doch ein sinnvoller Bau entstehen konnte.

kabbes69  13.09.2016, 19:32
@wfwbinder

@ wfwbinderBitte unterscheide zwischen Flurstück und Grundstück! Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und laut GBO unter einer laufenden Nummer vorzutragen sind. (Vereinigung im Rechtsinn) Achtung persönliche Meinung: Ist für den Eigentümer absolut sinnfrei.

Was du meinst,  hat Colombo1999 bereits beschrieben und darf  NUR von den Vermessungsämtern durchgeführt werden und ust so wie in deinem Fall auch von Vorteil  bzw. wird teilweise sogar verlangt. 

Eine Vereinigung von sich aus zu beantragen, ist nur dann überlegenswert, wenn man in absehbarer Zeit eine Teilungsmessung  beabsichtigt. (zB 4 lange schmale Flurstücke vereinigen und dann quer teilt) . In dem Fall könnte es dir einiges an Messungskosten sparen. Ansonsten lass es! Ein Wiederverkauf ist so immer leichter. 

Und die Vereinigung könntest du nur beim Kataster/Vermessungsamt beantragen, ob hierfür Gebühren anfallen, kommt aufs Bundesland an. 

Lassen sie es wie es ist . Nach ihnen können die Kinder beide Areale getrennt bewirtschaften .

Kosten dürften um 300,-€ auflaufen . Notar - Gerichtgebühren - Katasteramt etc. Mit Neueinmessung das Vielfache .