Sonderkündigungsrecht Tanzschule

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Zunächst würde ich mal in die Vertragsbedingungen der Tanzschule schauen. Vielleicht steht da was zu einem Sonderkündigungsrecht drin.

Wenn nicht, dann schau hier: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/ Und dann weiter unten bei der Überschrift: »Darf ich den Fitnessvertrag wegen einer Erkrankung kündigen?« Diese Ausführungen dürften analog Anwendung finden. Wichtig ist allerdings der Unterschied, ob die Verletzung vorübergehend oder dauerhaft ist. Im ersten Fall würde der Vertrag dann nur für die Genesungszeit ausgesetzt, bei dauerhafter Einschränkung aufgrund der Verletzung aufgelöst.

Aus meiner Sicht am einfachsten ist es allerdings, zu der Tanzschule hinzugehen und das Problem anzusprechen. Jeder halbwegs seriöse Tanzlschulinhaber wird bei einer ernsthaften Erkrankung bzw. dauerhaften Verletzungsfolge von sich aus anbieten, den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen. Falls nicht, kann man immer noch die juristischen "Eskalationsstufen" (Einschreiben/Rückschein, Rechtsanwalt, Gericht) durchlaufen.