Staplerschein und fehlendes räumliches Sehen
Ich habe 2007 von der ARGE Freiburg den Staplerschein finanziert bekommen, aber erst 2010 ein Attest von meinem Augenarzt erhalten, daß ich seit frühester Kindheit kein räumliches Sehen wegen Einwärtsschielen des rechten Auges habe. Ich bin weiterhin arbeitslos. Muß ich mich nun trotzdem um Arbeit als Staplerfahrer bemühen? Und wer ist für die arbeitsmedizinische Einschätzung der Eignung oder Nichteignung für bestimmte Tätigkeiten durch fehlendes räumliches Sehen zuständig? Mein Augenarzt oder der Medizinische Dienst meines Jobcenters?
4 Antworten
Hallo, für die Beurteilung, ob Du einen Stapler fahren kannst, aus medizinscher Sicht kann nur eine geeignete Person beurteilen. Heute kann sich auch von einen "normalen Arzt ein Bescheinigung (G25) erhalten. Es muss kein Arbeitsmediziner sein!
Gruss von www.arbeitsschutzseminare.de
Da hat diroda vollkommen recht ! Ich Frage mich nur wie, man dir den Staplerschein aushändigen konnte ? Im Praktischen Teil Flurförderzeugprüfung muss es doch erhebliche Defizite auf grund von mangelndem Räumlichen sehens gegeben haben. Das hätte der Prüfer bemerken müssen und eine entsprechende Meldung an die ARGE leiten müssen.
Im Wikipedia-Artikel "Stereoskopisches Sehen" steht, daß fehlendes räumliches Sehen teilweise "durch bestimmte Phänomene kompensiert werden" kann, genannt werden "Perspektive, Licht und Schatten, Erfahrungswerte, Bewegung usw." Vielleicht konnte ich mich damit irgendwie durch die praktische Prüfung durchwursteln?! Weil ich nie räumliches Sehen hatte und schon so lange mit dieser Störung lebe, habe ich vor Ablegen der Prüfung einfach nicht daran gedacht, daß ich da ja eine ernsthafte Einschränkung habe.
Der Medizinische Dienst des Jobcenters. Du kannst ein Atest deines Arztes einreichen. Oft wird nach Aktenlage entschieden. Du mußt dich um jede zumutbare Arbeit bemühen.
das problem hat meine schwester auch. so mancher poller kann ein lied davon singen.sehr schwer beim einparken :-)