Vorladung zum medizinischen Dienst - muss man da hingehen?

11 Antworten

Hey,

Naja, man ist nicht wirklich verpflichtet einen solchen Termin wahrzunehmen, aber wenn man nicht hingeht, kannn es sein, dass dir dein krankengeld gestrichen wird. Wenn du wirklich noch krank bist, wird dein Arzt dich bestimmt noch nicht wieder gesund schreiben.

Lg

isolde50 
Beitragsersteller
 25.06.2013, 16:40

Meine Ärztin würde mich noch eine Weile krankschreiben - aber anscheinend steht dann das Urteil des med. Dienstes über dem Urteil des behandelnden Arztes???

sfnr11  25.06.2013, 17:20
@isolde50

Ja, weil du von diesem dein Geld kriegst und die nur auf anraten deines Artes handeln. Wo nix ist, kriegt man auch kein Geld.

du musst nicht hingehen - nur ein gerichtsbeschluss kann dich zu einem handeln zwingen

isolde50 
Beitragsersteller
 25.06.2013, 16:46

sicher???

ferus111  25.06.2013, 17:14
@isolde50

Nein, diese Auskunft halte ich nicht für "sicher".

Lies bitte hier:

http://www.mdk.de/321.htm

Aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V) ergeben sich die Aufgaben und Handlungsbefugnisse des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, die vom Gesetzgeber mit gutachterlichen Aufgaben bei längerer Arbeitsunfähigkeit betraut sind. Die Einladung zur Begutachtung ist deshalb genau wie die geplante Untersuchung gesetzlich legitimiert.

Folgst du dieser Einladung nicht, verletzt du deine sog. Obliegenheitspflicht. Dies wiederum führt dazu, dass der Leistungsträger (hier: die Krankenkasse) von der Zahlungspflicht freigestellt wird. Im Ergebnis würde das bedeuten, dass dir kein Krankengeld mehr gezahlt wird, was sicher nicht in deinem Sinn wäre.

RosannaLena  25.06.2013, 17:50
@ferus111

Nein, müssen muss keiner. Nur die Konsequenzen, die daraus entstehen, MUSS sie in Kauf nehmen.

antigone001  25.06.2013, 17:54
@ferus111

hier wird etwas verwechselt

  • der ladung eines gerichtes musst du folgen, sonst erfolgt eine zwangsvorführung, das bedeutet > sie tragen dich ggf in den gerichtssaal

  • die ladung einer krankenkasse hat keinerlei auswirkung auf deine freie entfaltung, sondern bestenfalls eine leistungskürzung

MERKE: Nur ein Richter ist befugt deine Freiheit zu beschneiden !!!

ferus111  25.06.2013, 18:36
@RosannaLena

DH, denn genau so ist es.

Zwar kann die Fragestellerin nicht im Rahmen einer Zwangsvorführung dazu angehalten werden, ihre sozialrechtlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Zugleich bestimmt das Gesetz aber, dass die Geldleistung bei fehlender Mitwirkung des Leistungsempfängers entfällt - und dies dürfte kaum im Interesse der Fragestellerin liegen.

ferus111  25.06.2013, 18:38
@antigone001

Ich habe die Fragestellerin vermutlich anders als du verstanden und gehe davon aus, dass es ihr nicht um ihre verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz), sondern um den weiteren Bezug des ihr bewilligten Krankengeldes geht.

mein Freund musste dort auch hin, ist besser wenn man da hin geht. die haben auch nicht viel untersucht bei ihm und sich nur die Berichte angesehen. also wenn du dich da nicht meldest sieht das für die so aus als würdest du etwas verheimlichen wollen.finde ich. ich würde es machen. mein Freund war fast 1 Jahr krank geschrieben und öfters musste er dort vorstellig werden.

Wenn du Angst hast, dass sie dich wieder grundlos gesund schreiben, das brauchst du nicht. Der Medizinische Dienst ist von deiner KK unabhängig. Sie würden also nicht absichtlich ne bestehende Krankheit verharmlosen nur um der KK einen Gefallen zu tun. Sie machen sich einfach nur ein Bild von deiner Situation. Und wenn es dir tatsächlich schlecht geht brauchst du auch nicht zu fürchten....Aber hingehen musst du wohl. Sonst heißt es noch am Schluß, du wärst nicht kooperativ und die KK zahl nicht mehr...

Natürlich musst Du vorsprechen, sonst bekommst Du das Krankengeld gestrichen.