Starke Rückenschmerzen Kostenübernahme Orthopäde?
Guten Morgen, ich war von Freitag bis Samstag im Krankenhaus, da ich nicht mehr aufstehen konnte und unfassbare Schmerzen hatte. Ich wurde vom Krankenwagen abgeholt.
Am nächsten Morgen habe ich mich irgendwie selbst eingerenkt und konnte mit starken Schmerzen wieder stehen.
Der Arzt konnte einen Bandscheibenvorfall ausschließen und ich habe mich nachdem ich wieder stehen konnte selbst entlassen, da ich mich nicht mehr als "Notfall" angesehen habe. Den Bericht kann ich erst Montag abholen. Allerdings habe ich momentan noch starke Bewegungsschmerzen.
Muss ich im Falle einer Überweisung von einem Hausarzt zum Orthopäden die ggf. Behandlungskosten selbst zahlen oder übernimmt das die gesetzliche Krankenversicherung?
Danke!
Ich bin m. & 24j
4 Antworten
Hallo,
die Behandlungskosten fürs Krankenhaus werden von der Krankenkasse getragen. Es fallen nur 10 Euro pro Tag Krankenhauszuzahlung an.
Ob der Orthopäde eine Überweisung eines anderen Arztes verlangt, entscheidet der Orthopäde selbst. Das ist sehr unterschiedlich. Wichtig ist, das er eine Kassenzulassung hat (und somit die Gesundheitskarte akzeptiert).
Für den Orthopäden kann es sehr hilfreich sein, die Unterlagen vom Krankenhaus vor Beginn seiner Behandlung zu haben.
Gute Besserung!
Gruß
RHW
Gern geschehen!
Im Krankenhaus kann man sich auch eigenständig bei der Aufnahme/Entlassung melden und direkt die 2 x 10 Euro = 20 Euro zahlen. Dann ist die SDache erledigt. Die Quittung sehr gutr aufbewahren!
Die 10 Euro + 10% der Behandlungskosten beim Orthopäden bezieht sich auf die gesetzliche Zuzahlung zur Physiotherapie. Wenn das ein Physiotherapeut macht, ist die Zuzahlung dort zu leisten.
Ggf. auf der Intenetseite der Krankenkasse nach "Zuzahlungsbefreiung" suchen.
Danke!
Danke für den Stern!
Wenn Du, wie Du ja auch schon schriebst, eine normale Krankenversicherung hast, kannst Du auch direkt zum Orthopäden gehen, also auch ohne Überweisung.
Und selbst wenn der Orthopäde doch noch eine haben will (was nur sehr selten der Fall ist), kannst Du sie Dir auch noch nachträglich von Deinem Hausarzt holen.
Und bezahlen musst Du Deine Behandlung in gar keinem Fall, denn dafür ist man ja schließlich krankenversichert.
P.S.: Die einzigen Kosten, die Du ggf. zu zahlen hast, sind für Deinen Krankenhausaufenthalt, nämlich den Eigenanteil von zehn Euro je Kalendertag direkt an das Krankenhaus. Die Zuzahlung ist jedoch auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Hallo, ich musste jedenfalls nicht unterschrieben oder so. Dann würde wahrscheinlich eine Rechnung kommen. Danke für die Antwort. Habe inzwischen rausgefunden, dass man irgendwie 10€ + 10% der Behandlungskosten beim Orthopäden zahlen muss.
Das was Du beschreibst, ist die Zuzahlung = Rezeptgebühr für das vom Arzt / Orthopäden eventuell verschriebene Rezept für eine Physiotherapie, also z.B. Krankengymnastik. Mit der Gebühr hat der Arzt aber absolut nichts mit zu tun, sondern nur die Therapeuten und auch nur bei denen sind die Gebühren zu zahlen!
Also wie ich bereits schrieb: für die ärztliche Behandlung selbst musst Du nichts bezahlen!
Wenn nach einer „Entlassung gegen ärztlichen Rat“ Folgeschäden auftreten, kann (nicht muss) die Krankenkasse die Übernahme der Kosten verweigern.
Naja ich habe nichts unterschrieben und der Arzt hat nachdem ich ihm erklärt habe, dass ich nicht mehr notgedrungen im Krankenhaus bleiben muss und am Montag direkt zum Orthopäden gehe, quasi mündlich nichts gegen meinen Entlassungswunsch gesagt. Immer hin war ich da, weil ich nur mit unfassbaren Schmerzen aufstehen konnte und den Verdacht auf Bandscheibenvorfall aus dem Kopf haben wollte. Ich frag morgen mal nach. Danke!
Deine Unterschrift ist nicht nötig, dann wird „Entlaufen“ der Krankenkasse gemeldet. Aber vielleicht ist doch alles OK.
Frag mal deine Arzt, der muß dir ohnehin eine Überweisung schreiben.
Ich frag nur, da ich dadurch evtl. 3 Std Wartezeit im Zimmer spare & direkt ohne Überweisung zu einem Orthopäden oder Chiropraktiker gehen kann. Aber danke.
Dann wirst du es wahrscheinlich aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Das stimmt ganz und gar nicht!
Doch, erst nach der Behandlung kann man die entstandenen Kosten bei der Krankenkasse einreichen, aber die Behandlungen muss man im Voraus aus eigener Tasche bezahlen
Bei privat versicherten vielleicht, aber selbst dann bekäme man das Geld zurück. Der Fragesteller ist aber gesetzlich versichert und da muss man nicht in Vorleistung treten.
Ich muss das schon und bin auch bei einer gesetzlichen Versicherung. Denn viele Orthopäden haben keinen Vertrag mit der gesetzlichen Versicherung
Denn viele Orthopäden haben keinen Vertrag mit der gesetzlichen Versicherung
Nur extrem wenige und dann wird man auch noch vor der Behandlung darauf hingewiesen und wer das dann trotzdem nutzt handelt völlig unklug.
Naja. Die Realität ist eben anders
Ich habe in meinem Leben wg. meiner kaputten Wirbelsäule leider schon seeeehr viel Zeit bei Orthopäden und sonstigen Ärzten, sowie in Krankenhäusern verbracht. Ich kenne mich da sehr gut aus.
Danke für die Antwort. Werde die Bahndlungsunterlagen erst morgen abholen können. Dann werden mir wahrscheinlich auch die 10€ in Rechnung gestellt :) Und wegen des Orthopädens habe ich gehört 10€ + 10% der gesamten Behandlungskosten. Ist aber stemmbar.