Lohnt es sich einen Arzt zu verklagen?

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Hallo Ivonne1990,

zu den Erfolgssausichten kann man generell nur schwer abschließende und zutreffende Angaben machen - allerdings ist es ungeachtet der weiteren Vorgehensweise sinnvoll, zunächst die eigene Krankenkasse (dahingehend der MDK, der medizinische Dienst der Krankenversicherung) über den mutmasslichen Behandlungsfehler in Kenntnis zu setzen. Die Krankenkassen sind nach § 66 SGB V angehalten, den Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, zu unterstützen.

Sie selbst sollten dazu alle Aufzeichnungen, Aufklärungsprotokolle, Befunde und sontige begleitende Unterlagen zur Behandlung zusammentragen und nötigenfalls bei den jeweils behandelnden Ärzten einsehen - Sie haben ein Recht und damit einen Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenunterlagen. Auf eigene Kosten können Sie auch Kopien davon anfertigen bzw. anfertigen lassen, Röntgenbilder erhalten Sie in aller Regel im Original übergeben. Wenn Sie den jeweiligen Arzt zu diesem Zweck aufsuchen, ist Ihnen angeraten, nicht den konkreten Grund für die Einsichtnahme anzuführen - in einigen Fällen steht zu erwarten, dass dann der Patient "bereinigte" Unterlagen erhält. Im Bedarfsfall richten Sie eine schriftliche Anforderung der Krankenunterlagen, begleitend mit Betsätigungserklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der übersandten bzw. übergebenen Unterlagen an den jeweiligen Arzt. Die erhaltenen Unterlagen sollten Sie dann gemeinsam mit einem Anwalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sowie auf erweisliche Behandlungsfehler und damit einhergehender Schädigung (sog. kausaler Zusammenhang) prüfen.

Der Arzt haftet u.a. für eine Schädigung der Gesundheit des Patienten durch schuldhafte (hier: fahrlässig, da Vorsatz regelmäßig auscheiden dürfte) Behandlungsfehler (z.B. nachweislich die erforderliche Sorgfalt ausser Acht gelassen) und auszugsweise neben der Verletzung von Dokumentationspflichten auch bei Verletzung der Aufklärungspflicht, d.h. möglicherweise haben Sie, ungeachtet dessen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, schon aufgrund dieser Pflichtverletzung einen durchsetzbaren Anspruch auf Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld, wenn Sie den Nachweis führen können, dass Sie bei Kenntnis des Behandlungsrisikos in die streitbefangene Behandlung nicht eingewilligt hätten.

Zuletzt ist noch maßgebend, ob und inwieweit Sie sich mit dem Arzt nach Einsicht in die Unterlagen (bestenfalls mit einem spezialisierten Anwalt) gütlich zu einigen versucht haben - Sie tragen nämlich insoweit ein nicht unerhebliches Prozesskostenrisiko. In jedem Fall würde der Anspruchsgegner (entweder der behandelnde Arzt oder dessen Berufshaftpflichtversicherer) zweifelsfrei Anlass zur Klageerhebung bieten, wenn er auf eine Ihrerseits (bestenfalls mit Anwalt) angeregte gütliche Einigung nicht einginge.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und trotz allem eine gute und schnelle Genesung.

Ivonne1990 
Beitragsersteller
 28.10.2011, 09:29

:-)

charles0308  05.11.2011, 10:50
@Ivonne1990

Antwort von Semmel76 ist nicht zu toppen und wurde zu Recht als bester Beitrag gewertet

Semmel76  10.11.2011, 16:26
@charles0308

Danke @ Charles0308 - da werde ich ja gleich rot... ;-)

Ivonne1990 
Beitragsersteller
 27.10.2011, 14:01

Danke für Ihre Antwort, sie kennen sich wahrscheinlich gut aus auf diesem Gebiet.

Semmel76  27.10.2011, 14:52
@Ivonne1990

Ich habe zu danken. Es freut mich, wenn ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. :-)

Wenn du das Krankenhaus auf Deiner Seite hast, so daß sie aussagen, daß es der Fehler des Orthopäden war, könnte es etwas bringen. Die Frage ist, wann war das mit dem Orthopäden (fristgerechte Anzeige) und so wie es sich rausliest, bist du wieder beschwerdefrei, dann sei froh. Wie schon geschrieben wurde, es kann sich um jahrelange Prozesse handeln, die bei weitem das Schmerzensgeld übertreffen. (Rechtschutzversichert??) Du könntest dich mal Anwaltlich beraten lassen, auch auf die Kosten, wo auf Dich zukommen können. Aber wie gesagt, ob du den Kampf mit Gerichte, Gutachter usw überstehst und ob sich das lohnt, ist ne Frage für sich. Würde da eher in einem Bewertungsportal die Geschichte reinschreiben.

ich denke entscheidend ist, ob du nachweisen kannst, dass es sein Fehler war. Also hast du eine schriftliche Bestätigung darüber, dass es definitiv eine "falsche" Behandlung war? Und dann ist die Frage, ob das etwas ist, was einfach als Risiko vom Patienten getragen werden muss. Er wird ja vermutlich abstrieten, dass er dir nichts von der Spritze gesagt hat und du wirst ja auch gesehen haben, dass er sie aufgezogen hat, von daher steht da Aussage gegen Aussage. Wie gesagt, ich denke mal, entscheidend ist, ob das ein Risiko ist, mit dem man leben muss, wenn man eine solche Spritze erhält oder nicht. Frag am besten einen Anwalt, aber Erfahrungen in meinem Bekanntenkreis haben mir gezeigt, dass eine Klage gegen Ärzte nicht einfach ist....in deinem Fall ist die Konsequenz aber ja schon extrem gewesen. Ich denke, ein Anwalt kann dir da am besten weiterhelfen

Ivonne1990 
Beitragsersteller
 27.10.2011, 12:24

Hallo Pedi7, ich habe das ja nicht gesehen, da ich auf dem Bauch lag. Er hat es schon zugegeben, da die Ärzte bei ihm angerufen hatten und gefragt haben, ob es sein kann das ihm das passiert ist und er sagte sofort ja. Aber ich danke dir für deine Antwort :-)

meine güte, da wird einem voll komisch beim lesen was dir da passiert ist :/

wie lange ist das denn jetzt her, das dir der ortophäde die spritze einfach so gegeben hat? auch schon 3 jahre? wenn ja werden die chancen auf einen erfolg wohl sehr gering sein. wenn das jetzt aber alles in der letzten zeit passiert ist, erkundige dich bei einem anwalt, oder wer immer sich rechtlich mit diesen dingen auch auskennt. du hast ja auch zeugen: deinen hausarzt, es gibt belege was er dir angetan hat, du kannst aussagen das er ohne dein wissen dir eine spritze in den rücken gehauen hat, und all das was du hier auch geschrieben hast. deine erfolgschancen sind sehr hoch auf ein hohes schmerzensgeld!

das solltest du auf jeden fall machen. denn solche ärzte dürfen einfach nicht sein, das die das auch anderen menschen so antun. es gibt soviele pfuscher, von hautärzten und vor allem auch zahnärzten die an einem was machen, was niemals nötig ist, nur um geld zu machen!

warte nicht zulange, handele am besten noch heute. du hast soviele zeugen, da kann nichts schiefgehen!!

Ivonne1990 
Beitragsersteller
 27.10.2011, 12:41

Danke für die liebe Antwort :-) Vor 4 Wochen ist das alles passiert... Nur mein Rollerunfall war schon 3 Jahre her... Ich werde mich nächste Woche direkt darum kümmern, da ich diese Woche noch im Urlaub bin.

Nein, dass ist sinnlos, außerdem, was bringt es dir? Der Arzt hat wegen eines Vesehens Probleme am Hals, du musst in einen Gerichtssaal um als Zeuge dazustehen, und am ende bringt es dir nichts, nur dass der arzt probleme hat, und ggf. eine Geldstrafe bezahlen muss, durch die z.b. seine Kinder auf den Urlaub verzichten müssen.

TrendyTess  27.10.2011, 17:19

sorry, aber mein Vater ist arzt, und ich würde mich zimlich aufregen, wenn ich nicht in Uraub fahren kann, weil mein Vater verklagt wurde. Die Kinder vom arzt müssen für seine Fehler büßen? Dass ist ungerecht!

Ivonne1990 
Beitragsersteller
 27.10.2011, 12:33

Durch seine Doofheit ist das passiert und ob seine Kinder in den Urlaub fahren oder nicht ist mir so ziemlich egal...