Stimmt es das wenn man sich den Arm gebrochen hat nicht mehr Pilot werden kann ( Lufthansa , Swiss , Airberlin ( generell irgendein Bruch )?
4 Antworten
Diese Frage gehört mal wieder zu denen, die hier bei GF überhaupt nicht ernsthaft beantwortet werden können - und zwar aus mindestens drei Gründen:
1) Die Zahl der hier vertretenen Flugmediziner geht gegen Null.
2) Eine Beurteilung ist - für Berufspiloten - nur einem Aero Medical Center (AeMC) erlaubt, nicht uns Hobby-Medizinern per Ferndiagnose.
3) Niemand kennst die internen (und vielleicht unterschiedlichen) Vorgaben aller von Dir genannten Airlines; da bin ich ziemlich sicher.
Daraus folgt, dass Du also alle Antworten, die sagen "Geht" oder "Geht nicht" gleich in die Tonne treten kannst.
Bei echtem Interesse solltest Du aber mal einen Blick in den TEIL-MED der EU-Verordnung 1178/2011 werfen (kann man nie oft genug erwähnen). Da heißt es (auszugsweise) z. B. im
"UNTERABSCHNITT 2 - Medizinische Anforderungen für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 und Klasse 2
MED.B.005 Allgemeines
a) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis dürfen keine:
(3) Wunden, Verletzungen oder Operationsfolgen;
aufweisen, die eine funktionelle Beeinträchtigung eines Ausmaßes nach sich ziehen würden, das die sichere Ausübung der mit der verwendeten Lizenz verbundenen Rechte beeinträchtigen oder den Bewerber plötzlich außerstande setzen kann, die mit der Lizenz verbundenen Rechte sicher auszuüben.“
Und weiter:
"MED.B.050 Bewegungsapparat
a) Bewerber dürfen weder angeborene noch erworbene Veränderungen der Knochen, Gelenke, Muskeln und Sehnen aufweisen, die die sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beeinträchtigen können."
Es geht hier nicht nur um das "was" (irgendeinen Bruch), sondern auch um das "wie" (wie genau, wie kompliziert, welche Folgen). Und dann kommen noch ein paar Punkte bezüglich Funktionalität des Bewegungsapparates, Körpergröße und Muskelkräfte etc. hinzu.
Du siehst aber schon, dass die Sache bei weitem nicht so einfach ist, wie es sich manche Antwortgeber (mal wieder) vorstellen.
Warum sollte man das nicht können /dürfen? Wo steht das geschrieben?
Ich bin in den gesetzlichen Vorschriften zum Class I Medical nicht fündig geworden!
Was soll dagegen sprechen, wenn ein Patient nach einer Fraktur wieder fit und beschwerdefrei ist? Bei einer folgenlos ausgeheilten Fraktur gibt es ja keine Probleme mehr. Da wäre jeder Pilot, der sich den Koffer auf den Fuss stellt und sich den kleinen Zeh bricht den Rest seinen (Piloten -)darseins gegroundet.
Wenn natürlich Folgeschäden oder Probleme, Einschränkungen etc. bestehen, kann es - je nach Einschränkung - schon sein, dass man nicht mehr fliegen darf. Das ist aber ja dann auch logisch und nachvollziehbar.
Entscheiden wird das der zuständige Fliegerarzt nach eingehender Untersuchung.
Das ist quatsch. Die Stelle am Bruch wird sogar dadurch stabiler als zuvor und wird nie wieder an exakt dieser Stelle brechen.
Ich weiß nicht inwiefern das Militär da mittlerweile Argumentiert. Zu meiner Zeit war das aber nicht so.
Ansonsten wäre es zivil totaler Unsinn.
Stimmt nicht. Allerdings sollte man sich zur Sehschärfekorrektur die Augen lasern lassen scheidet man aus.
Natürlich hat die Laserung nichts mit dem Bruch zu tun, ich wollts nur mal erwähnen. Aber sie ist ein Ausschlusskriterium weil es in der Vergangenheit durch die ständigen Druckschwankungen zum Platzen von Hornhäuten gelaserter Piloten kam.
Wo steht das? Gibt es hier wissenschaftlich dokumentierte Untersuchungen? Wenn ja, bitte den Link beifügen?
Allerdings frage ich mich, weshalb die Luftfahrtmediziner des Militärs dann eine Augenlaserkorrektur zulassen.
"Aber sie ist ein Ausschlusskriterium"
Nein, das stimmt so nicht, sonst hätte ich es nicht geschrieben, denn ich liefere im Normalfall immer nachprüfbare Fakten. Es gibt im Prinzip drei verschiedene OPs:
a) Lasek (Laser epithelial keratomileusis): Verbesserung der Sehschärfe, aber Einschränkung der Sehqualität (Dämmerungssehen, Lichtblendung)
b) Lasik (Laser in situ Keratomileusis ): Sehvermögen schneller wiederhergestellt, weniger schmerzhaft, höhere Komplikationsrate
c) PRK (Photorefractive Keratectomie): Pro Dioptrie 15 Mikrometer Hornhautabtrag. Risikoärmer, größere postoperative Schmerzen, längere Heildauer, aber: Erfüllt selbst die Anforderungen der Bundeswehr an Kampfjetpiloten.
(Infos gem. FUM - Fliegerärztliche Untersuchungsstelle München-Zentrum Fachärzte für Allgemeinmedizin, Flugmedizin, Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin)
Und auch die Bundeswehr sagt auf ihrem Infokanal bei YT (ca. Juni 2015): „Laserbehandlung ist eine Möglichkeit, sollte aber 1 Jahr vor der Bewerbung abgeschlossen sein.“
Und beide Infos wiederum decken sich mit Aussagen von Oberstarzt Dr. Marwinski, dem ehemaligen Leiter des Flugmedizinischen Instituts der Luftwaffe.
Wie Du also zu Deiner Aussage kommst, ist mir ein Rätsel.
Ja stimmt diese Unterscheidung hab ich nicht gemacht.
Man kann auch nach einer Laser-OP am Auge Pilot werden, auch wenn diese Korrektur jetzt nichts mit einem Bruch zu tun hat ;-)