Taxifahrt im Notfall für mich gratis?
Meine Mutter ist vor kurzem gestürzt. Als der Krankenwagen kam sagten sie ihr nur sie soll sich hinlegen und wenn sie nach ner zeit noch schmerzen hat oder die Schmerzen schlimmer werden zum Arzt fahren. Da sie sich aber den Arm gebrochen hat und so kein Auto fahren konnte, wie hätte sie zum Arzt gekonnt. Werden in solchen Fällen Taxis von der Kasse übernommen oder hätte man noch einmal eihnen Krankenwagen rufen sollen?
4 Antworten
Nein, Krankenfahrten werden schon lange nicht mehr übernommen.
Außer: man beantragt das vorher bei der KK....und das bekommst du nicht von jetzt suf gleich.
Laßt euch eine Quittung geben , die könnt ihr bei der KK einreichen. Ob deine Mutter allerdings die Fahr bezahlt bekommt, ist fraglich.
Einen RTW braucht man nicht, um zum Arzt in die Praxis zu fahren.
Hallo,
Fahrkosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Es gibt aber Ausnahmen (hier evtl. relevant):
- wenn ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich ist, übernimmt die Krankenkasse die notwendigen Fahrkosten (Bus, Zug, PKW ...)
- wenn ein Rettungswagen zum Krankenhaus erforderlich ist
- wenn ein Krankenwagen erforderlich ist (medzinische Ausstattung des Fahrzeuges oder medizinisch qualifiziertes Personal ist während der Fahrt erforderlich)
Sonst übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten nicht. Bei niedrigen Einnahmen sind keine Ausnahmen möglich.
Geundlage: § 60 SGB V
Gruß
RHW
Wenn der Arzt euch einen Transportschein austellt , müßt ihr nur den Eigenanteil von 5€ zahlen. Ist Deine Mutter von der Zuzahlung befreit entfallen die 5 €
Den Transportschein kann sie nachreichen, die meisten Taxifahrer akzeptieren das.
In dem Fall wird die Fahrt zur ambulanten Behandlung übernommen. Dein Vorschlag mit der Quittung und sie dann bei der KK einreichen geht natürlich auch...
Es gibt Taxiunternehmen die Krankenfahrten anbieten. Bezahlen muss diese immer der Anrufer also der, der das Taxi bestellt hat.
Sie muß ja von zu Hause zum Arzt. Transportscheine gibt es doch nur für bestimmte Fälle.