Trampelnde Nachbarn

11 Antworten

Sollte es um eine fachliche Beurteilung gehen, finden sich in der Erschütterungsrichtlinie (Bei google eingeben: "lung.mv-regierung.de/dateien/laerm_erschuet.pdf" und dann gehts zum Link) Anhaltspunkte zur Ermittlung und Bewertung von Erschütterungen. Insbesondere auf Seite 4 sind einschlägige Regelwerke benannt. Die Erschütterungsrichtlinie selbst gilt aber nur für Erschütterung, die von gewerblichen Anlagen (Industrie und Gewerbe) sowie von Baustellen ausgehen. Für die Frage, wann innerhäuslicher Schall unzumutbar wird, ist die Technische Anleitung Lärm eine Erkenntnisquelle (http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/talaerm.pdf). Auch diese technische Anleitung gilt im engeren Sinne nur für gewerbliche Geräusche, sie kann jedoch auch bei Nachbarschaftskonflikten zur Orientierung herangezogen werden. Hier ist die Nr. 6.2 maßgeblich, derzufolge nachts in einem schutzbedürftigen Raum nach DIN 4109 (was Deine Wohnung ist, weil Du Dich da nicht nur gelegentlich aufhältst) durch Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden der Beurteilungspegel (Nr. 2.10) in der lautesten Nachtstunde (Nr. 6.4) 25 dB (A) nicht übersteigen darf. Das ist weniger als das Geräusch eines Kühlschrankes in der Küche, der etwa einen Beurteilungspegel von 30 dB (A) führt. Bei gelegentlichem Getrampel und sonstiger Ruhe wird dieser Wert vermutlich trotzdem unterschritten, weil über eine ganze Stunde gemittelt wird und die Geräuschspitzen durch Fußgetrampel nur sehr kurz sind. Um die Lästigkeit von kurzzeitigen Geräuschspitzen zu berücksichtigen begrenzt die Nr. 2.10 TA Lärm die kurzzeitigen Geräuschspitzen im Sinne der Nr. 2.8 TA Lärm zusätzlich. Diese durch den Maximalpegel des Schalldrucks beschriebenen kurzzeitigen Geräuschspitzen dürfen nach Nr. 6.2 TA Lärm nicht zu Maximalpegeln von über 35 dB (A) führen, was sehr wenig ist. Sollte es also nach Goodwill-Aktionen zwischen Hausverwaltung, Nachbarn und Dir nicht zu einem Einverständnis reichen, wären das ein Teil der Instrumente, mit denen Experten (z. B. schallpegelmessenderweise) an den Konflikt herangehen. Dabei könnte auch herauskommen, dass die Deckendämmung unzureichen ist. Hierzu gibt es ein Testverfahren mit einem Prüfhämmerchen, zu dem ich Dir aber weitere Links ersparen möchte, zumal dieser Text sonst noch als Spam charakterisiert werden könnte. Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Welcher Art sind die Beweise ? Wenn sie nicht mit sich reden lassen (die Nachbarn), dann nimm die Geräusche doch einmal auf, vielleicht mit Video, sodass man die Tages(Nacht)zeit erkennen kann. Das spielst dann der Hausverwaltung vor. So würde ich es vorerst machen.

Geisha25 
Beitragsersteller
 08.04.2009, 15:00

Ich habe alles auf Video.Trotzdem kann noch behauptet werden,die Aufnahme sei manipuliert.

maspick  08.04.2009, 15:04
@Geisha25

Naja, es geht ja nicht um einen Mordfall oder so. Ausserdem kann man Manipulationen feststellen. Wenn es gar nicht mehr auszuhalten ist, gehe zu einer Beratung - Rechtsanwalt o.ä.

Wenn es wirklich so schlimm ist, bitte sie einfach, wenn mal Besuch bei ihr ist, zu Dir herunter zu kommen und selbst zu urteilen.

Wenn man sich selbst überzeugen kann, ist das immer gut und wirkt.

Ich drück Dir die Daumen!

Führe ein Lärmprotokoll. Damit wendest du dich den Vermieter und verlangst, das diese Ruhestörungen nicht länger hingenommen werden. Gleichzeitig kündigst du eine Mietminderung an.

Wenn du es tatsächlich BEWEISEN kannst, dann hast du ein geringeres Problem als deine Nachbarin. Wenn sich die Hausverwaltung nicht neutral verhält, dann sollte man bei der nächsten Hausversammlung mal einen passenden Antrag stellen...