Überweisung von Kassenarzt zu (demselben) Privatarzt, kostet mich das etwas?
Hallo,
ich habe leider nichts dazu gefunden, daher hier mein Anliegen:
Ich war bei einem HNO-Arzt (Kassenarzt). Dieser hat festgestellt, dass meine Nasenscheidewand operiert werden muss. Bevor das jedoch passiert, soll ich eine sog. "Polygraphie" machen. Er hat mir einen Überweisungszettel gegeben und mir gesagt, ich solle das im Gesundheitszentrum "goMedus" (Link: http://www.gomedus-berlin.de/) machen lassen, da er selbst dort als Arzt arbeitet und dort das Gerät vorhanden ist.
Dieses Gesundheitszentrum ist allerdings "für Privatversicherte und Selbstzahler".
Jetzt die Frage: Wenn mich der HNO-Kassenarzt zu "sich selbst" in dieses Gesundheitszentrum für privat und selbstzahler überweist, muss ich dann auch selber was zahlen?
Ich sollte auch einen Zettel ausfüllen in dem etwas von "Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)" stand...Ich habe die Arzthelferin gefragt ob ich da selbst was bezahlen muss, sie meinte aber dass meine Kasse das übernimmt, weils ja notwendig ist und "irgendwie über die andere Praxis abgerechnet wird".
Stimmt das alles?
Das Gerät war leider nicht in der Praxis und der Termin wurde verschoben. Somit hat noch keine Behandlung in diesem Gesundheitszentrum stattgefunden.
Vielen Dank!
4 Antworten
Unbedingt bei der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen, ob diese es übernehmen. Es ist als Kassenpatient nach vorheriger Genehmigung möglich, eine Privatrechnung einzureichen. Jedoch kann es auch sein, dass die Kasse nur einen Teil übernimmt, wenn er nach der Gebührenordnung den 3fachen Satz oder so etwas abrechnet.
Die gesetzlichen Krankenkassen geben hier gerne Auskunft.
Es werden teilweise auch privatärztliche Leistungen übernommen.
Wenn die Krankenkasse von der Notwendigkeit überzeugt ist, trägt sie die Kosten, allerdings nicht als Leistung einer Privatpraxis sondern als kassenärztliche Leistung.
Privatärztiche Leistungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht. Eine Überweisung zur privatärztlichen Leistung bedeutet grundsätzlich, dass die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr zuständig ist.
Du tätest also gut daran, wenn Du bei Deiner Kasse nachfragst, ob und was sie übernehmen. Ich vermute nichts. Alles andere würde mich überraschen.
Dann ist es auch nicht notwendig die Gebührenordnung zu unterzeichnen. Und das solltest Du auch keinesfalls machen.
Allerdings ist es durchaus möglich, dass ein sonst privat abrechnender Arzt auch GKV-Patienten operiert und mit der KK abrechnet.
Vielleicht als kurze Antwort: Es ist wirklich so das nur das Gerät in der privaten Praxis liegt. Den Zettel muss ich gar nicht unterschreiben und alles wird über die "Kassen-Praxis" abgerechnet.
Es gibt halt wirklich nur ein Gerät...