Problem mit Studententarif: Nach welcher Gebührenordnung rechnen Physiotherapeuten ab?
Ich habe folgendes Problem: Ich habe eine STUDENTISCHE private Krankenversicherung bei der Debeka und zuletzt Krankengymnastik auf Rezept bekommen. Ich bin verpflichtet, der Praxis im Vorhinein ein Merkblatt bzgl. meines "besonderen" Tarifs auszuhändigen. Dies habe ich auch gemacht.
Dort steht u.a. drin, dass Heilmittel bis zum 1,3fachen Satz der GOÄ erstattet werden. Darüber hinaus steht, dass "die versicherte Person von der Einhaltung des Satzes ausgeht, falls der Arzt ihm VOR Beginn der Behandlung nichts anderes mitteilt".
Die Physiotherapeutin war damit auch einverstanden, jedoch haben wir dies kurz und knapp und nur mündlich vereinbart.
Nun habe ich eine Rechnung bekommen, in der mit dem Satz von 1,3 der VdeK für Physiotherapeuten abgerechnet wurde. Dieser ist wesentlich höher, schlussendlich würde ich auf 63 % der Kosten sitzen bleiben. Das entspricht 284 €, was für mich als Student natürlich unzumutbar ist.
Nun ist es so, dass am Ende des Merkblattes aber auch steht: "Beim Bezug von Heilmitteln sind die nach dem Tarif PSKV versicherten Studierenden Selbstzahler" und "Bei Überschreitung dieser Sätze ist die Rechnung an den Versicherten selbst zu richten".
Das ist alles verwirrend und ich bin im Streit mit der Praxis. Ich berufe mich auf die oberen Zitate, die Praxis sich auf die unteren.
Wie sind diese unterschiedlichen Aussagen innerhalb des Merkblattes zu deuten? Wer hat hier Recht?
Wie rechnen denn Physio-Praxen grundsätzlich ab? Nach der GOÄ oder nach der VdeK?
Ist es denn üblich und normal, bei einer studentischen privaten Versicherung bei Inanspruchnahme von Heilmitteln auf so hohen Kosten sitzenzubleiben?
4 Antworten
Hallo,
hier sind unter den Ziffern 505 bis 518 die Gebührensätze für Krankengymnastik aufgelistet, wenn diese ausnahmsweise durch einen Arzt bzw. in einer Arzttpraxis erbracht wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/BJNR015220982.html
Der Vertrag mit der Privatversicherung ist daher eindeutig.
Schwieriger ist, ob der Behandler die Bedingungen im Merkblatt akzeptiert hat und ob man dies notfalls beweisen kann.
Die VdEK-Gebührensätze gelten grds. nur für Versicherte der Ersatzkassen (z.B. Barmer, DAK; TK ...).
Ich würde mich bei dieser Stelle beraten lassen:
.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
Evtl. hat der Behandler nur versehentlich VdEK- und GOÄ-Gebührensätze verwechselt.
Tipp: in Zukunft vor der Behandlung (Ärzte, Krankengymnasten ...) immer schriftliche Bestätigung über die abzurechnenden Sätze geben lassen und beim kleinsten Zweifel auch Bestätigug der Privatversicherung einholen.
Gruß
RHW
Ich würde generell vom PSKV Tarif der Debeka abraten! (für die, die sich gerade informieren). Ich war durch die auslaufende Familienversicherung leider dazu gezwungen, den Tarif zu nehmen. Ich hatte bisher nur Chaos, Missverständnisse und Ärger damit und bin froh, wenn ich mich endlich gesetzlich versichern kann. In den Vertragsunterlagen steht zwar, dass Ärzte bzw. Dienstleister und Versicherung direkt miteinander abrechnen. Fakt ist: Mindestens die Hälfte der Rechnungen musste ich mit meinem Studenteneinkommen selbst auslegen, weil es eine der beiden Seiten (Versicherer oder Dienstleister/Praxis) nicht gerafft hat, bzw. musste auf meine Kappe nehmen, dass einige Rechnungen lange Zeit unbezahlt bei der Debeka liegen blieben weil die davon ausging, dass sie schon bezahlt seien (warum auch immer - lesen die eigentlich ihre eigenen Verträge nicht?). Teils war ich länger damit beschäftigt, den Sprechstundenhilfen die Sätze (bis zum 1,7 fachen Satz) dieser Versicherung zu erklären (denn man steht ja in der Informationspflicht) als die Vorstellung beim Arzt selbst gedauert hat - und trotzdem ist alles schief gelaufen, weil die Dienstleister (meist die Labore) nicht informiert wurden und wenn doch der Debeka der Briefkopf nicht gepasst hat o.ä. Ich hatte einmal 4 Rechnungen (Arzt- und Laborrechnungen) ein und desselben Arztbesuchs, die auf 4 völlig unterschiedliche Arten abgerechnet wurden. Teils gingen die auch noch über meinen Vater, da ich vertraglich nicht von ihm abgetrennt war (dass dies möglich sei, erfuhr ich auch erst am Ende der Versicherungszeit). So hatten wir das Problem, dass ich zwar die Rechnungen bezahlen sollte, die Debeka die Rechnungen (mit vertraulichen Infos über mich) aber nur an meinen Vater zurückschicken konnte. Dann haben die Mitarbeiter der Debeka teilweise selbst keine Ahnung, was in den Verträgen drinsteht, und dass es eigentlich komplett gegen die Vertragsgrundlagen geht, bzw. den Sinn dahinter, den Studenten selbst die Kosten auslegen zu lassen. Und dann muss man eben gegen die Missverständnisse der Praxen ankämpfen, dass man ja "privat versichert" sei und die gleichen Sätze gelten wie bei einer Privatversicherung, und dass die Abrechnung genau gleich funktioniert (dh. Versicherter bekommt die Rechnung, bezahlt und stellt dann einen Leistungsantrag). Alles in allem echt ein Unding. Hier werden Bürokratie und Verwaltungsaufwand auf den Studenten abgewälzt um Kosten zu sparen! Schade um die verschwendete Lebenszeit.
Mittels der GOÄ rechnen nur Ärzte ab (Gebührenordnung der Ärzte). Für Physiotherapeuten gibt es keine verbindliche, allgemeingültige Gebührenordnung. Jedoch hat der Verband der Physiotherapeuten mit den unterschiedlichen Krankenkassenverbänden Abkommen bzgl. der Gebühren geschlossen. Da es sich bei deiner Kasse um eine Ersatzkasse handelt, ist für dich die Vereinbarung mit dem vdek (Verband der Ersatzkassen) relevant.
Die von dir auszugsweise zitierten Angaben sind widersprüchlich: entweder der PSKV-Tarif beinhaltet komplette Selbstzahlung beim Bezug von Heilmitteln, was ein Unding wäre (wozu wäre dann die KV überhaupt noch nötig..) oder aber es muss nur bei Überschreitung von Sätzen selbst anteilig gezahlt werden.
Am besten du informierst dich dirket bei deiner Krankenkasse, welchen Kostensatz diese bei einer Heilmittelerbringung durch Physiotherapeuten übernimmt bzw. welche Kosten deiner konkreten Rechnung von der KV erstattet werden, falls du dies nicht anhand deiner Versicherungsunterlagen eindeutig ersehen kannst. Der Satz von 1,3 des vdek erscheint mir nicht horent hoch.
Gutes Gelingen!
Gibt es eine studentische KV? Bist du PKA?
In denke, du bist in diesem Fall PRIVATpatient. Der Physiotherapeut macht seine eigenen Preise für Privatzahler. Ansonsten gelten die Rahmenbedingungen der Krankenkassen. Er bekommt das, was die KK zahlt. Die Heilmittel des PT werden NICHT nach GOÄ abgerechnet. Der Teil gilt für ihn also nicht. Der letzte, auf den du hinweist, gilt auch nicht für ihn, aber eben für dich.
Im Falle der debeka ist es so, daß die je nach Tarif einen jeweiligen Höchssatz zahlen. Der PT muss sich nicht an diese Sätze halten, er stellt die Rechnung nach eigenen Preisen auf.
Indem er sich den Merkzettel zeigen ließ, hat er sich versichert, daß du KENNTNIS über die Möglichkeit der Selbstzahlung hast.
Du solltest deinen Tarfi prüfen. Dein Beitrag wird absichtlich gering sein (soll er ja immer) und du willst das Höchstmögliche rausholen (will man ja auch immer). Beides geht aber nicht.
Hast du denn bei dem Therapeuten eine HONORARvereinbahrung unterschrieben?
Gruß S.