Umgangszeiten. Mutter sagt der Junge ist krank um den Umgang zu verweigern

8 Antworten

hallo!

wenn es keine schwerwiegende krankheit ist dann kannst du genauso wie die mutter das kind pflegen. bei fieber würde ich auch sagen das kind bleibt zu hause weil es dann viel schlafen muss und so und damit es in seinem gewohnten umfeld bleibt ist es dann besser wenn man die versäumten tage nachholt. wenn es gar nicht mehr geht dann wende dich an deinen anwalt oder wenn du dich gut mit deiner ex verstehst dann farg sie ob du dein kind bei ihr für ca. 2 stunden besuchen kannst und mit ihm spielst oder so.

du kannst auch vom arzt ein ärztliches artest verlangen das stellen ärzte aus wenn man es sagt. das habe ich selber auch schon gemacht, weil mein kleiner auch öffters mal krank ist und mein ex es nicht geglaubt hat.

Hallo, wir kennen deine Situation gut! Also mein Mann war vor Gericht deswegen und das alles gerichtlich festsetzen lassen! Also würde ich das evtl. in deinem Fall auch mal bei deiner Anwältin/Anwalt erfragen. Und das was ihr jetzt getroffen habt, dass dein Kind am darauffolgenden Wochenenden zu dir kommt, wenn es krank ist am eigentlich Termin etc. vom Gericht so festsetzen lassen. Und würde auch direkt eintragen lassen oder mal anfragen ob das geht, dass wenn sie sich nicht an die gerichtliche Vereinbarung hält, was das dann passiert.

Eine Vereinbarung zwischen Anwälten hat keine rechtlich bindende Wirkung. Soll heissen, dass Du Atteste erst fordern kannst, wenn das Umgangsrecht durch ein Gericht festgelegt wurde. Ansonsten muss ich Dir leider sagen, dass Du, wenn das jetzt schon so losgeht, noch einiges in dieser Art zu erwarten hast.

nun wenn ein kind wirklich krank ist mit 39 fieber, dann ist es transportunfähig krank und bleibt zu hause. die mutter muss dumm sein. ich würde an ihrer stelle über jede krankheit einen krankenschein oder attest vorlegen. alles andere ob sie in der krippe war, weil sie arbeiten muss etc geht dich eh nichts an. nur was für das wochenende gilt. wenn meiner krank ist übers we, dann bekommt kv eine mail mit kopie des scheins, den ich dann über das wochenende schreiben lasse und er kann dann das nächste we nehmen. dokumentiere diese dinge sehr sorgfältig und verlange für dieses wochenende schriftlich einen ärztlichen nachweis über die krankheit. solltest du gsr haben, geh zum arzt und versuche dir einblick in die krankenunterlagen zu erhalten und ein gutachten/attest über den gesundheitzustandes des kindes im letzten halben jahr etc. lass den anwalt dazu ein paar zeilen entwerfen. das wird mutti gehörig die luft wegschnüren, wenn der richter ihr den kopf wäscht. ändern kannst du es momentan leider nicht. wenn es dann zum vergleich oder urteil kommt, werden unter umständen eh gegen die eltern zwangesgelder angedroht: du wenn du kind nicht pktl. zurückbringst/holst oder dich anderweitig kind ggü. fehlverhältst, mutti wenn sie das kind wegen nichtigkeiten nicht rausgibt.

ps. unser zwerg wird drei demnächst und ist stark immungeschwächt und infektgefährdet. er wird im zwei-drei-wochenrhythmus krank. manchmal dauert die krankheit bis zu fünf wochen an. das volle programm: bronchtiden (sehr stark), infekt mit fieber, mattigkeit etc. in solchen situationen ruft kv bspwe. fast tgl. an, nutzte skype mit cam etc. wir haben kein verhältnis mehr zueinander, aber es könnte auch so funktionieren. immer schön dokumentieren, gegen dich musst du drauf gefasst sein wird sie das selbe tun.

dorian75 
Beitragsersteller
 04.05.2010, 08:04

Ich muß jetzt zu Gericht, weil Sie sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat, das ich den Jungen den ganzen Sam. bekomme und nicht nur 2,5 h.Außerdem möchte ich klare Regelungen und den Umgang gerichtlich fixieren lassen.Wegen Ferien und Feiertage z.B..Weißt du ob ich einen ärztlich Nachweis fordern kann, auch wenn man nicht das Sorgerecht hat?Kann ich mir nicht vorstellen.Nun ist für mich ja auch wichtig das der fehlende Umgang vom letzten WE diesen WE nachgeholt, ohne den Rhytmus zu ändern. Also Sam.und So. 2,5h.Wenn der nicht nachgeholt wird, wurde der Umgang ja wieder vereitelt.Mal sehen wie ich ihr das klar mache.

jumba  01.05.2010, 09:05

mal ne andere frage: wenn umgang bis dato gut geklappt hat, warum muss jetzt ein gericht dazwischen geschoben werden? warum war es nicht mgl. den umgang auf jeden zweiten samstag ganztägig und einen tag unter der woche zu erweitern? im sinne einer gemeinsamen elternvereinbarung beim jugendamt? etwas in der art bekommst du auch vom gericht nur kostet es dich viel geld. wenn das kind dich besser kennt, wird vielleicht die übernachtung von samstag zu sonntag eingeführt. warum ist eure kommunikationsebene die zu funktionieren schien zusammengebrochen. ihr müsst reden und nicht drohen gegeneinander.

Rechtlich bist du immer noch der Vater bzw Erziehungsberrechtigte, dass heißt beide haben Ein recht auf Ansicht bzw vorzeigen der krankenakte beim Artzt. Du solltest mal fragen zu welchem Arzt Sie geht und dort anrufen? vielleicht mit dem Vorwand dass du einen Azt empfehlen möchtest und wissen willst, ob sie dort nicht schon hingeht. Lg und viel erfolg!

jumba  01.05.2010, 08:49

wenn sie das alleinige sorgerecht hat, dann ist er der vater aber nicht der erziehungsberechtigte. das ist und bleibt nur die mutter bei asr. er wird mit nicht vorhandenem sorgerecht auch keinerlei auskünfte beim kinderarzt bekommen. solange sie selbst bei gsr den arzt nicht erlaubt zu reden, wird selbst dann der arzt kein wort zum vater sagen.