Umtausch von Ohrschmuck möglich?
Guten Tag liebe Community!
Ich habe meiner Frau zu Weihnachten neuen und teuren Ohrschmuck im Geschäft gekauft. Beim Kauf ist mir schon aufgefallen das auf dem Kassenbon folgendes vermerkt war: "...Ohrschmuck sind vom Umtausch ausgeschlossen." , das hatte mich aber erst einmal weiterhin nicht beschäftigt. Als ich meiner Frau den Ohrschmuck übergab, mussten wir leider Feststellen das ihr die Ohrringe nicht passen (Grund: sind zu schwer, sie hatte sich vor einigen Jahren am Ohr verletzt, so das sie Ohrschmuck ab einem bestimmten Gewicht nicht mehr tragen konnte). Beim Kauf fiel mir das Gewicht nicht sonderlich auf, weswegen ich mir sicher war das es keine Probleme geben wird. Als wir zwei Tage später in das Geschäft gegangen sind, hat man uns einen Umtausch verwehrt. Ist es möglich noch etwas an dieser Situation zu ändern oder bleibt das Geschäft trotzdem im Recht?
4 Antworten
Ich selbst habe ein Geschäft, wo ich natürlich, getragenen Ohrschmuck anbiete. Die Kundinnen probieren an Ort und Stelle. In mehreren Gesprächen kam mir dann zu Ohren, daß beim modernen Handel, falls mal etwas nicht funktioniert oder steht, die Ohrringe nicht umgetauscht werden. Was mich verwunderte, denn bei mir geht das. Ich reinige nach jedem Probieren die Ohrringe mit Alkohol. Und bisher ging ich davon aus, daß dies auch in Geschäften mit neuem Ohrschmuck doch genauso gehandhabt werden könne. Vielleicht hätten Sie im Geschäft über das Problem, das Ihre Frau mit Ohrringen hat, sprechen sollen und daraufhin die Möglichkeit eines Umtauschs erhalten können. Es bleibt zu überlegen, einmal bei einer Verbraucherberatung nachzufragen, ob es in diesem Falle nicht doch eine Möglichkeit gibt, evtl. über ein ärztliches Attest. Wenn Juweliere Ohrlöcher selbst stechen können, das ist schließlich ein Eingriff, wo auch desinfiziert etc. werden muß, (mich persönlich wundert es, daß das möglich ist, ich selbst könnte mir auch so etwas bestellen, um Kunden Ohrlöcher zu machen, aber ich lehne das ab. ) Da scheint es wohl keine Probleme zu geben, aber wohl mit Umtausch von Ohrringen. Ohrringe, die in einem Geschäft anprobiert werden, wenn man sie sich selbst kauft, dabei kann man doch auch nicht sicher sein, daß sie probiert wurden von jemand mit irgendeiner Krankheit z.B. und weiß auch nicht, ob sie wirklich gut gereinigt wurden. Aber mir ist es daher ganz unverständlich, daß Ohrringe nicht umgetauscht werden. Sie würden doch wahrscheinlich etwas anderes dort nehmen anstelle der Ohrringe! Kann sich jedes Geschäft heutzutage leisten, Kunden zu verlieren, durch so etwas? Ich habe hier nur ein paar Anregungen gegeben und hoffe, daß es doch zu einem guten Ende führt.
Ein Umtauschrecht hast du leider nicht. In Deutschland gilt die Privatautonomie. Das heißt, der Auschluss des Umtausch ist von euch vertraglich vereinbart worden. Auch aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen ist da nichts zu machen, wenn du die ohringe direkt aus dem Geschäft gekauft hast. Die meisten Geschäfte räumen aus Kulanz ein Umtauschsrecht ein. Somit bleibst du auf den Ohringen sitzen.
Da ohnehin kein Rückgaberecht besteht, bist du auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Er muss den Ohrschmuck nicht zurück nehmen .
Aus Hygienischen Gründen .
Aus hygienischen Gründen .
Weil es ohnehin kein Rückgaberecht gibt, braucht sich der Verkäufer nicht auf Hygiene oder sonstwas berufen.