Unfallversicherung nach Schlüsselbeinbruch!

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Hoi.

Das hängt von der ärtzlich bestätigten Invalidität und der Gliedertaxe deiner Versicherung ab. Daher musst du in die Anlagen deines Versicherungsvertrages oder bei deiner Versicherung im Internet schauen, welche Gliedertaxe dort gilt.

Hier ein Beispiel:

"Die Höhe der Invaliditätsleistung aus der privaten Unfallversicherung ist von der Art der Invalidität abhängig, die nach einem Unfall von einem Arzt festgestellt werden muss. Jede Unfallversicherung verfügt über eine Gliedertaxe, in der die Invaliditätsgrade der verschiedenen Körperteile aufgelistet sind. Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto höher ist auch die Versicherungsleistung.

Wenn eine komplette Funktionsunfähigkeit oder ein kompletter Verlust der unten stehenden Körperbestandteile nachgewiesen wird, wird der entsprechende Prozentsatz von der vereinbarten Versicherungssumme an den Versicherten ausgezahlt.

Beispiel zur Versicherungsleistung Die vereinbarte Versicherungssumme liegt bei 100.000,- Euro. Man verliert aufgrund eines Unfalls ein Teil vom Bein unterhalb des Knies. Laut Gliedertaxe liegt hier der Invaliditätsgrad bei 50 Prozent.

Die private Unfallversicherung leistet nun eine Geldsumme in Höhe von 50.000,- Euro an den Versicherungsnehmer.

Wenn entsprechende Körperteile laut Auskunft eines Arztes nur teilweise beeinträchtigt sind (zum Beispiel Hand oder Schulter kann nach einem Unfall nicht mehr einwandfrei bewegt werden), wird die Versicherungsleistung je nach Schwere der Invalidität angepasst."

http://www.versicherung-check.net/gliedertaxe.html

Ciao Loki

RemWolf 
Beitragsersteller
 13.01.2014, 14:33

Vielen Dank schonmal für die prima Erklärung!! Eine Frage hätte ich noch.... Anteilsmäßig an Armwert, was rechnet man da bei einem Schlüsselbeinbruch, wobei ich den Arm nicht mehr komplett nach oben strecken kann?! Hab mal was von 2/10 des Armwertes (70%) gehört, also 14%!! Kommt das hin?! Beste Grüße

Hallo, ich gehe mal davon aus, dass dieser Unfall auch rechtzeitig dem Versicherer angezeigt worden ist.

Wenn dem so ist, dann kommt es darauf an, wann ein Arzt die Behandlung für abgeschlossen erklären kann und er auf einem gesonderten Blatt (welches Du beim VR erhälst) bescheinigt, dass innerhalb von 12 Monaten seit dem Unfall eine dauernde Invalidität eingetreten ist. Dieses Blatt musst Du dann innerhalb von weiteren 3 Monaten (15-Monatsfrist) unbedingt dem VR vorlegen, sonst ist der Anspruch erloschen. Hierzu gibt es hinreichende Urteile, die diese Fristen immer wieder bestätigen.

Dann muss ein Facharzt den Grad der Invalidität in Form eines Gutachtens festlegen. Das kann wieder einige Zeit dauern. Bis dahin musst Du aber abwarten, man wird Dir vorher keine Zahlung anbieten.

Hast du den Unfall deiner Unfallversicherung angezeigt ?

RemWolf 
Beitragsersteller
 09.01.2014, 11:16

Ja, hab alles gemeldet!! Der Arzt muss nur noch den Dauerschaden (mind. 3 Jahre) attestieren!! Meine Frage ist nur, wenn der Schaden anerkannt wird, mit wieviel Geld man "rechnen" könnte?!

Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Hallo erneut, mittlerweile ist mein Unfall 1,5 Jahre her,aber die Schmerzen und die Einschränkungen sind immer noch wie zuvor! Der Gutachter hat mir eine Invalidität von 3/20 bestätigt, mit der ich aber selbst nicht zufrieden bin! Habt ihr ähnliche Fälle bei euch erlebt? Würdet ihr mir raten, ein neues Gutachten erstellen zu lassen? Beste Grüße