Was zahlt die Unfallversicherung?
Hallo Zusammen, ich hatte im Juni 2014 einen Unfall zuhause. Mir ist ein Karton mit 30kg Gewicht auf das rechte Handgelenk gefallen. ich hatte dann einen Kahnbeinbruch und meine Hand kam erst mal 12 Wochen in Gips. Danach blieben aber die Schmerzen. bei einem MRT der Hand kam raus das ich eine TFCC-Laison hatte und diese wurde dann operiert. Da die Schmerzen immer wieter blieben, wurde eine Denervierung ( kappung der Schmerznerven vorgenommen). Dann kamen Taubheitsgefühle in der Hand hinzu und kribbeln. Dann stellte der Neurologe fest das es sich als nebenwirkung zum Unfall und der OP ein Karpaltunnelsydrom hatte. Die Hand wurde erneut operiert. Im jahr 2015 erfolgte dann ein Gutachten. Dies konnte aber abschließend nicht gemacht werden, da die Hand erneut operiert werden sollte. Man riet mir zur Vollversteifung des handgelenkes. Da ich aber mit 35 jahren und Rechtshänder sehr jung bin, bekam ich erstmal eine Schiene und habe mich gegen die OP entschieden. In einem erneuten MRT stellte man fest das es in der Hand zystische Veränderungen und arthrosische Veränderungen gibt. Jedoch wollte ich das Verfahren mit der unfallversicherung zum Ende bringen. Damals nachdem Unfall hat man mich versucht mit einer Einmalzahlung von 3.000€ abzuspeiesen. Jetzt 3 jahre später ist die Hand kaputt und ich kann meinen Beruf als Hauswirtschafterin nicht mehr ausüben. Mich würde jetzt mal der Indivalitätsgrad interssieren. Auch wenn eine Vollversteifung noch nicht geschehen ist, wird es irgendwann darauf hinauslaufen. Wie kann man sowas eingrenzen. Ich habe eine invaliditätshöchstsumme (100%) von 262.500 € Eine Grundsumme von 50.000€. Ich würde gerne ungefähr wissen womit ich rechnen könnte. Progression 525%.
Lieben Dank
4 Antworten
Die private Unfallversicherung ist nach einem Baukastensystem aufgebaut.
In erster Linie deckt sie die finanziellen Folgen von Dauerschäden. Zusätzlich sind eine Menge anderer Einschlüsse möglich. z.B. Krankenhaustagegeld, Assistance-Leistungen und vieles mehr.
Wahrscheinlich nichts. In der Regel steht in den Verträgen, dass nach einem Jahr die Invalidität bewertet wird und man ein weiteres Jahr noch Zeit hat, zu reagieren, wenn es sich verschlechtert.
Dazu müsste man aber den Vertrag kennen und was mit der Abfindung vereinbart wurde. Such dir kurzfristig einen Anwalt, der das prüft.
...dass nach einem Jahr die Invalidität bewertet wird und man ein weiteres Jahr noch Zeit hat, zu reagieren, wenn es sich verschlechtert.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren seit dem 01.01.2008 mangels ausdrücklicher Regelung im VVG in 3 Jahren (Anpassung an die allgemeinen BGB-Vorschriften).
Hallo iceangel...,
kann dir nur einen guten Rat geben wg. Fristablauf:
Laut BGB ist der Fristablauf wg. evtl. Verschlechterung/Verbesserung eines Dauerschadens 3 Jahre ab dem Unfalltag!
Findest du auch in deinen AUB (Allg. Unfallbedingungen) unter Leistungen bzw. Fristen.
Viel Glück wünscht dir siola55
Hallo,
Ansprüche geltend machen, und mit dem Formschreiben des Versicherers zum gehandelnden Arzt. Ich hoffe, das die Behandlungen nach 2 Jahen nicht abgeschlossen waren und du dir die Tür offen gelassen hast, für die private Unfallversicherung. Dei Fall zeigt mal wieder, ohne sachkundige Betreuung, kann man zwar Versicherungen selber haben 8kaufen im Internet o.ä.) aber wenn die Leistungsfälle da sind, komt es drauf an.
Der muss die Invalidität feststellen. Keiner kann deine hier geannten Einschränkungen einschätze. Da die hand nicht völlig unbeweglich ist, nützt auch keine Blick in die Gliedertaxe.
beste Grüße Dickie59
DAvon bin ich ausgegangen, das es sich um eine Private Unfallversicherung handelt. Leider gibts du den Ablauf der Leistungsfallbearbeitung sehr kanpp an, denn der Versicherer prüft nach Bedingungswerk AUB nach 1 Jahr, längstens nach 2 jahren, ob eine dauerhafte Invalidität vorliegt. Bietet er eine Abfindung an, welche nicht angenommen wird, sollte der Versicherungsnehmer eine Abrechnung nach Invaliditätsgraden schriftlich einfordern, der Versicherungsnehmer muss dann ein gutachten des Unfallarztes mit dessen Feststellung einreichen. Das kann der Versicherer auch nochmals durch eineen Arzt überprüfen lassen. Wenn eine solche Informationsstrecke läuft ist es wichtig am Ball zu bleiben, ansonsten stiehlt sich der Versicherer aus der Nummer.
Also fordere den versicherer auf, die Invalidität jetzt feststellen und abrechnen zu lassen.
Hallo Dickie59, es geht sich um die private Unfallversicherung. Der Fall wurde dmalas auch direkt gemeldet. Es geht sich jetzt darum nach 3 Jahren den Dauerschaden festzustellen. Man hatte mir damals eine Summe angeboten, aber jetzt sind 3 weitere OP's gelaufen meine Hand ist nur noch zu 50% intakt.