Veräußerungsgewinn bei Pflichtversicherung Krankenkasse anzurechnen?
Hallo Ihr Lieben, im Jahr 2019 bin ich selbstständig auf 400-Euro-Basis arbeiten gegangen. Erhalte die volle Erwebsminderungsrente. Da es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tragbar war, habe ich meinen Laden für kleines Geld veräußert, aber natürlich keinen großen Gewinn gemacht. Somit ergibt sich ein Hinzuverdienst von insgesamt 6145 Euro, also Verdienst plus Veräußerungsgewinn. Nun will die Krankenkasse für 2019 ungefähr 1200 Euro nachgezahlt haben. Ich war die ganze Zeit über pflichtversichert. Ich würde gerne wissen, ob dies rechtens ist?
4 Antworten
Hallo,
wenn man als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist, sind nur diese Einnahmen beitragspflichtig:
1) gesetzliche Rente
2) Versorgungsbezüge (=rentenähnliche Einnahmen)
3) Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb (und Land- und Forstwirtschaft)
Alle anderen Einnahmen sind beitragsfrei.
Jetzt ist nur entscheidend, ob der Veräußerungsgewinn im Steuerbescheid unter "selbstständige Tätigkeit/Gewerbebetrieb" auftaucht/auftauchen würde. Für die Krrankenkasse sind hier die steuerlichen Regelungen maßgebend. Ggf. ist ein Telefonat mit dem Finanzamt (oder einem Steuerberater) hilfreicher als ein Anwalt.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__15.html
Gruß
RHW
die nehmen sich was sie brauchen, gegen die Krankenkassenmaffia kommt man nicht an. Angeblich ist das für die okay, wenn man mehr "verdient" hat, rechnen die das an. Mir hatten die damals am Telefon gesagt, auch ein Erbe, Börsengewinn oder eine Ersparnis rechnen die an 🤬 ( DAK)
hast du nichts bezahlt für deinen Laden -wie du schreibst? Lass mich raten: die Ausgabe haben sie nicht zu deinen Gunsten berechnet, bezw abgerechnet?
Ja, die hauen einen gerne über die Leisten.
wenn du einen Anwalt hast, ist das sehr gut. Wenn du keinen hast, labern die dir mit ihren tausend Klauseln und Bedingungen ihre "Berechtigung" zusammen.
im Jahr 2019 bin ich selbstständig auf 400-Euro-Basis arbeiten gegangen.
Das ist ein Widerspruch in sich.
Da hier keine Altersrente bezogen wird, dürfte die KK mit Ihrer Forderung Recht haben, denn die Einnahmen aus der Betriebsveräußerung stellen m.E. gem. § 240 SGB V anrechenbare Einnahmen für die Beitragsberecnung der freiwilig gesetzlich Versicherten dar. Nähere Auskünfte düften sich am Schnellsten direkt beim zuständigen SB im Finanzamt erfragen lassen.
Da Du nicht pflichtversichert warst (wie z. B. ein Arbeitnehmer) ist auch ein Veräußerungsgewinn, welches durch die Veräußerung des Unternehmens entsteht, kv-pflichtig.
Also wenn ich diese 1200 Euro noch von den mikrigen Einnahmen runterrechne, habe ich wirklich fast nichts verdient. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente reicht gerade zum Dahinvegetieren. Deswegen erscheint mir das etwas unangemessen. Nun gut, muss ich wohl den Anwaltstermin am Dienstag abwarten. Macht mich gerade echt fertig alles.
Mit dem Veräußerungsgewinn muss ich eh nochmal nachfragen. Ich hatte ja mehr investiert als ich rausbekommen habe. Die ganze Thematik sind Böhmische Dörfer für mich. Ich hatte nämlich gelesen, dass dieser Veräußerungsgewinn bei freiwilliger Krankenversicherung mit angerechnet wird, aber ich war ja pflichtversichert.