Veräußerungsgewinn bei Pflichtversicherung Krankenkasse anzurechnen?

4 Antworten

Hallo,

wenn man als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist, sind nur diese Einnahmen beitragspflichtig:

1) gesetzliche Rente

2) Versorgungsbezüge (=rentenähnliche Einnahmen)

3) Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb (und Land- und Forstwirtschaft)

Alle anderen Einnahmen sind beitragsfrei.

Jetzt ist nur entscheidend, ob der Veräußerungsgewinn im Steuerbescheid unter "selbstständige Tätigkeit/Gewerbebetrieb" auftaucht/auftauchen würde. Für die Krrankenkasse sind hier die steuerlichen Regelungen maßgebend. Ggf. ist ein Telefonat mit dem Finanzamt (oder einem Steuerberater) hilfreicher als ein Anwalt.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__15.html

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

die nehmen sich was sie brauchen, gegen die Krankenkassenmaffia kommt man nicht an. Angeblich ist das für die okay, wenn man mehr "verdient" hat, rechnen die das an. Mir hatten die damals am Telefon gesagt, auch ein Erbe, Börsengewinn oder eine Ersparnis rechnen die an 🤬 ( DAK)

hast du nichts bezahlt für deinen Laden -wie du schreibst? Lass mich raten: die Ausgabe haben sie nicht zu deinen Gunsten berechnet, bezw abgerechnet?

CalderaLunatica 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 19:41

Also wenn ich diese 1200 Euro noch von den mikrigen Einnahmen runterrechne, habe ich wirklich fast nichts verdient. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente reicht gerade zum Dahinvegetieren. Deswegen erscheint mir das etwas unangemessen. Nun gut, muss ich wohl den Anwaltstermin am Dienstag abwarten. Macht mich gerade echt fertig alles.

Mit dem Veräußerungsgewinn muss ich eh nochmal nachfragen. Ich hatte ja mehr investiert als ich rausbekommen habe. Die ganze Thematik sind Böhmische Dörfer für mich. Ich hatte nämlich gelesen, dass dieser Veräußerungsgewinn bei freiwilliger Krankenversicherung mit angerechnet wird, aber ich war ja pflichtversichert.

Gipsy000  07.10.2021, 19:46
@CalderaLunatica

Ja, die hauen einen gerne über die Leisten.

wenn du einen Anwalt hast, ist das sehr gut. Wenn du keinen hast, labern die dir mit ihren tausend Klauseln und Bedingungen ihre "Berechtigung" zusammen.

im Jahr 2019 bin ich selbstständig auf 400-Euro-Basis arbeiten gegangen.

Das ist ein Widerspruch in sich.

Da hier keine Altersrente bezogen wird, dürfte die KK mit Ihrer Forderung Recht haben, denn die Einnahmen aus der Betriebsveräußerung stellen m.E. gem. § 240 SGB V anrechenbare Einnahmen für die Beitragsberecnung der freiwilig gesetzlich Versicherten dar. Nähere Auskünfte düften sich am Schnellsten direkt beim zuständigen SB im Finanzamt erfragen lassen.

Da Du nicht pflichtversichert warst (wie z. B. ein Arbeitnehmer) ist auch ein Veräußerungsgewinn, welches durch die Veräußerung des Unternehmens entsteht, kv-pflichtig.