Kann ein Rentner aufgrund minimalen Rentenanspruchs aus der privaten Krankenkasse raus und in die gesetzliche Kasse?
Wenn neuerdings der monatliche Kassenbeitrag bei 550 Euro liegt, die Rente jedoch nur 270 Euro beträgt, gibt es da für einen Rentner die Möglichkeit zu einer gesetzlichen Krankenkasse für Rentner zu wechseln? Bei inzwischen jährlich steigendem Beitrag um jeweils ca. 15 - 20 Prozent kann nur der Ehepartner noch die Differenz mit seiner Rente auffangen bis er/sie selbst zum Sozialfall wird.
Ich fürchte leider, es gibt keine Möglichkeit, da unsere Politik sich um "Wichtigeres" kümmert, als um die PKV's und ihre inzwischen galoppierenden Beitragserhöhungen.
Danke für jeden Tipp!
12 Antworten
Vielleicht:
"Für Personen über 55 Jahren ist eine Rückkehr fast unmöglich.
Eine Ausnahme besteht durch die Aufnahme in die Familienversicherung des Ehepartners, möglich ist das allerdings nur wenn das eigene Einkommen unter 425€/Monat liegt."
Danke.
Danke für den Stern:)
Wenn neuerdings der monatliche Kassenbeitrag bei 550 Euro liegt, die Rente jedoch nur 270 Euro beträgt, gibt es da für einen Rentner die Möglichkeit zu einer gesetzlichen Krankenkasse für Rentner zu wechseln?
Nein. Mit 55 ist der Zug abgefahren. Siehe § 6 Abs. 3a SGB V. Einzige Ausnahme wäre die Aufnahme in der FamV des Ehepartners, sofern seine Einkünfte auf die genannten € 270.--/mtl. begrenzt wären (was ich nicht annehme).
Bei inzwischen jährlich steigendem Beitrag um jeweils ca. 15 - 20 Prozent kann nur der Ehepartner noch die Differenz mit seiner Rente auffangen bis er/sie selbst zum Sozialfall wird.
Das hätte der Betreffende eben rechtzeitig angehen müssen. Die Gegenfrage ist, wieso jemand nach 45 (?) Berufsjahen denn so geringe Einkünfte erzielt, dass er sich davon die KK schon nicht mehr leisten kann? Nicht jede falsche Entscheidung im Leben kann und muss durch die Allgemeinheit aufgefangen werden.
Ich fürchte leider, es gibt keine Möglichkeit
Doch, bei tatsächlicher Bedürftigkeit einen Antrag auf Leistungen nach SGB XII zu stellen zum Beispiel. Das geht allerdings auch nur für beide Eheleute gemeinsam. Man kann eben nicht einerseits die steuerlichen Vorteile der Ehe gerne annehmen (Stichwort Splitting), und andererseits deren Konsequenzen in sozialrechtlicher Hinsicht ignorieren - die eben bedingen, dass primär die Ehepartner füreinander einzustehen haben, und nicht der Staat.
Wer bei Zeiten meint, sich privat versichern zu müssen weil er Selbstständig ist, muss eben selbst für sein Auskommen im Alter sorgen. Da ist dann die GKV tabu, das ist auch gut so und richtig.
Es gibt bei der geringen Rente die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren: wenn du verheiratet bist und dein Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist. Mit einer so geringen Rente (wenn keine weiteren Einnahmen generiert werden) liegst du unter der Einkommensgrenze von 455,-- Euro.
Damit könntest du in die kostenfreie Familienversicherung.
Wenn nicht verheiratet oder der Ehepartner auch nicht gesetzlich versichert, dann gibt es keine Rückkehrmöglichkeit. Das ist auch gut so, die Gelder, die man als privat Versicherter eingespart hat, hätte man für die später ansteigenden Beiträge an die Seite legen müssen, statt sie auszugeben. Leider bedenken das viele nicht.
Die Regelung gilt übrigens erst seit 2000. Damit hättest du damals sehr wohl die Möglichkeit gehabt, noch zurückzukehren!
Mit § 6 Abs. 3a SGB V hat der Gesetzgeber zum 01.07.2000 (im Rahmen des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000) eine gesetzliche Regelung geschaffen, welche Versicherten, die bislang privat krankenversichert waren, die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung erschwert bzw. unmöglich macht. Nach dieser Rechtsvorschrift sind Personen in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und zugleich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung, dass nach § 6 Abs. 3a SGB V Krankenversicherungsfreiheit eintritt, ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 SGB V nicht versicherungspflichtig waren.
Danke für den Versuch einer Hilfestellung, der im vorliegenden Fall aber wohl nicht hilfreich sein dürfte. Siehe erklärend hierzu mein Beitrag den ich an anderer Stelle gepostet habe.
Das kann man mit Wissen der heutigen Gesetzeslage und Beitragssituation leicht konstatieren, gilt aber nicht für ältere Zeitgenossen unter den Versicherten.
So wie der Beispielfall liegt, konnte der Rentner seinerzeit nicht aus seiner Selbständigkeit heraus ohne seine Einkommensquelle zu verlieren, weil die Rückkehr in die GKV nicht bei Abschluss seines Versicherungsvertrags gegolten hat sondern erst später gesetzlich geschaffen wurde, verbunden mit der zusätzlichen Einschränkung, dass ein Wechsel ab 55 Jahren allgemein nicht mehr möglich ist.
Zudem war "damals" noch nicht die prekäre Entwicklung der PKV-Beiträge heutiger Zeit auch nur annähernd zu erwarten oder voraussehbar (2019: + 58 Euro, 2020: + 60 Euro) Und das bei einer Selbstbeteiligung von seither 1700 Euro jährlich.
Auch durch die Geldmarktentwicklung/Zinspolitik der EZB sind die PKV's im Grunde tot und nicht mehr für Bürger dieses Landes zu verantworten. Aber der Gesetzgeber hält sich zurück und lässt gewisse Versicherte lieber in die Sozialfalle laufen um sie dann eventuell staatlich und nur minimal zu supplementieren.
PKV's müssten aus meiner Beurteilung heraus heute verboten werden damit nicht junge Versicherte mit Minimalbeiträgen geködert und später ein ähnliches Schicksal erleiden wie der Rentner im Beispielfall.
Zudem ist der Ehepartner des Rentners ebenfalls bereits Rentnerin und nicht mehr erwerbstätig, damit er möglicherweise bei ihr mitversichert werden könnte. Ich denke eine schlechte Perspektive für die beiden, vor allem wo beide sich nie als Kleingewerbetreibende an den günstigen Beiträgen früherer PKV's bereichern wollten und die Zukunft der inzwischen enormen Beitragssteigerungen bei PKV's für eine frühzeitige Rückkehr zur GKV "never ever" vorauszusehen waren.
Es ist vollkommen egal, welcher Art der Versichertenstatus der Ehefrau, maßgeblich ist, ob sie gesetzlich krankenversichert ist. Ein Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung gibt es auch beim als Renter versicherten Ehepartner. Grundvoraussetzung ist eben dafür das eigene Geamteinkommen, welches nifht über 455,-- Euro/ Monat liegen darf.
Und die Person hätte sehr wohl in 1999 noch in die GKV zurückwechseln können. Die Gesetzesänderung ist damals lang und breit durch die Medien gegangen. Wenn man sich nicht gekümmert hat, dann hat man nun das Nachsehen.
Familienversicherung über den Ehegatten, sofern dieser gesetzlich versichert ist und das gesamte Einkommen des PKV Ehegatten tatsächlich nicht über 455€ pro Monat liegt.
Da hat der "Selbständige" dann aber ganz viel falsch gemacht in seinem Leben...
Jetzt 455,-- Euro!