Verbeamtung - wird die Hüftdysplasie bei der amstärztlichen Untersuchung ein Ausschlußkriterium sein?
Hallo erstmal an die community.
Mich plagt seit einigen Tagen eine wichtige Frage, auf die mir bisher keiner eine richtige Antwort geben konnte & auch das Internet liefert hier nur magere Informationen ab.
Und zwar hab ich vor kurzem ein Lehramtsstudium angefangen(NRW). Das Problem ist, dass ich vor kurzem erst erfahren habe, dass man für die verbeamtung keine wehwechen haben sollte.
Mein Problem ist aber, dass neben dem für mich attraktiven Beruf als Lehrer, auch die verbeamtung einen besonderen Reiz auf mich ausübt und ich mir meine Studienwahl evtl. nochmal überlege, sollte eine verbeamtung ausgeschlossen sein.
Nun habe ich aber eine angeborene leichte Hüftdysplasie, welche mir noch nie in meinem gesamten Leben großartig Probleme gemacht hat und das wird sie denke ich auch nicht die nächsten zehn Jahre. Ich habe mich nie in Therapie deswegen befunden & hab auch nie schmerzen gehabt. Ich mache regelmäßig Sport und selbst da macht sich meine Hüfte nicht bemerkbar. Das letzte mal beim Arzt war ich vor etwa 15 Jahren deswegen, wie gesagt, bis jetzt nie Beschwerden deswegen gehabt.
Daher frage ich, wird die Hüftdysplasie bei der amstärztlichen Untersuchung ein Ausschlußkriterium sein oder wird sie nicht weiter stören?
Ich bin dankbar für jede Antwort.
4 Antworten
Hallo,
bei mir wird eine Hüft-Dysplasie ebenfalls vermutet, werde erst nächstes Jahr zum Orthopäden gehen. Bin gerade am Abi dran und strebe ebenfalls das Lehramt an, natürlich später mit einer Verbeamtung. Seit einigen Tagen wirren auch bei mir diese Fragen rum.
Hast du einen Amtsarzt angerufen? Gab es irgendwelche Ergebnisse?
MFG
Hallo
du schriebst, dass du vor 15 Jahren das letzte Mal deswegen beim Arzt warst. Vielleicht hat die Situation sich ja gebessert und du musst dir keine Sorgen um die Verbeamtung machen.
Viel Glück
LG
Kann man nicht beurteilen. Wenn zu erwarten ist, dass du damit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig wirst, wirst du nicht verbeamtet sondern nur als Angestellter eingestellt.
wenn du nur Lehrer werden willst weil du damit verbeamtet wirst, wirst du spätestens im Referendariat ordentlich auf die Nase fallen b
Und genau darum geht's mir... Ich stehe am Anfang meines Studiums und möchte es wissen bevor ich schon ein paar Jahre hinter mir habe.
Und um die verbeamtung an sich geht es mir absolut nicht, nur ich sehe es nicht ein, aufgrund einer angeborenen Krankheit, welche bisher keine großen Auswirkungen auf mich hatte und auch in Zukunft wahrscheinlich zu keine allzu großen Problemem führen wird eine solch starke Benachteiligung über mich ergehen zu lassen. Es muss ganz klar eine einheitliche Lösung gefunden werden, da ich es stark diskriminierend finde!
Wenn später alle meine Arbeitskollegen verbeamtet sind und ich nicht aufgrund dieser kleinen Behinderung, würde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit damit nicht zu Recht kommen.
Dass die Behörden keine Menschen mit gesundheitlichen Problemen einstellen, ist meines Wissens falsch. Gerade der Staat ist beispielsweise angehalten, die gesetzlich vorgeschriebene Quote für Behinderte einzuhalten. Wichtig ist, dass du deine Tätigkeit ausüben kannst. Das ist der Fall. Ich sehe keine Probleme, da deine Beschwerden minimalst bzw. gar keine vorhanden sind.
Eine richtige Antwort kann dir nur die Personalabteilung der Schulbehörde in deiner Gemeinde geben. Oder suche dir die Telefonnummer des amtsärztlichen Dienstes aus dem Internet und rufe dort an. Dann weißt du Bescheid.
Viel Glück!
Sehr gerne! :-)
Nein, du giltst nicht als Behinderter. Ich wollte dir nur aufzeigen, dass Menschen mit Beschwerden, welcher Art auch immer, trotzdem eingestellt werden können.
Du kannst die Schulbehörde gerne anrufen. Damit weckst du keine schlafenden Hunde. Erkundige dich ganz allgemein. Dein Telefonpartner notiert sich doch nicht deinen Namen. Du bist dort - wenn ich es richtig verstanden habe - nicht aktenkundig, weil du noch kein Bewerber bist. Du kannst dich auch mit "Meier" melden und bekommst eine Auskunft.
Nur Mut! :-)
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Das "Problem" ist, dass ich keinesfalls als "behindert" eingestuft werden kann. Somit fällt der Anspruch auf die Quote weg.
Bei der verbeamtung ist entscheidend, ob man bis zur gesetzlichen Pensionierung arbeiten kann und man nicht berufsunfähig wird. Berufsunfähig werde ich sicherlich nicht deswegen werden, doch künstliche Hüften sowie im Alter Arthrose werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit kriegen.
Nachdem ich im Web ein wenig geforscht habe, kommen mir nun starke Zweifel, da manche Erfahrungsberichte zeigen, dass sogar aufgrund von Kleinigkeiten so manche verbeamtung abgelehnt worden ist.
Den Tipp den Amtsarzt anzurufen werde ich jedoch beherzigen. Bei der zuständigen Schulbehörde habe ich ein wenig Angst, da ich ja keine schlafenden Hunde wecken möchte...