Vereinsrecht - Kassenprüfer verstorben oder erkrankt?
In unserem Verein sind in der Satzung zwei Kassenprüfer genannt, welcher auf der Generalversammlung gewählt werden. Nun ist ein Kassenprüfer gestorben und der andere schwer erkrankt. Vor der nächsten Generalversammlung soll die Kasse geprüft werden, damit der Vorstand entlastet werden kann. Ist dies noch möglich? Kann man zwei andere Kassenprüfer nach bestimmen, welche die Kasse prüfen?
was macht man in so einer Situation am besten? jemand mal selsbt diese Erfahrung gemacht?
1 Antwort
Einen Kassenprüfer sehen die gesetzlichen Vorschriften nicht vor - daher ist das ausschließlich eine Angelegenheit der Satzung.
Wenn keine besondere Regelung in der Satzung enthalten ist, für den Fall daß keine Kassenprüfer mehr im Amt sind oder verhindert sind, dann kann wie folgt verfahren werden:
Der Vorstand ernennt kommissarisch 2 Kassenprüfer; diese prüfen die Kasse und werden von der GV nachträglich bestätigt.
oder
Der Vorstand läßt die Kasse durch eine fachkundige externe Person prüfen (z. B. Steuerberater) und läßt dieses dann nachträglich von der GV legitimieren.
oder
Der Vorstand verzichtet auf die Kassenprüfung und diese wird nach Wahl neuer Kassenprüfer nachgeholt - die Entlastung wird dann in der übernächsten GV nachgeholt.
Es ist lediglich eine vereinsinterne Angelegenheit; es ist nur darauf zu achten, daß die GV auf jeden Fall nachträglich um Zustimmung gebeten wird, da sie auch das Gremium ist, welches die Kassenprüfer wählen kann.