Vereinsrecht - Kassenprüfer verstorben oder erkrankt?

1 Antwort

Einen Kassenprüfer sehen die gesetzlichen Vorschriften nicht vor - daher ist das ausschließlich eine Angelegenheit der Satzung.

Wenn keine besondere Regelung in der Satzung enthalten ist, für den Fall daß keine Kassenprüfer mehr im Amt sind oder verhindert sind, dann kann wie folgt verfahren werden:

Der Vorstand ernennt kommissarisch 2 Kassenprüfer; diese prüfen die Kasse und werden von der GV nachträglich bestätigt.

oder

Der Vorstand läßt die Kasse durch eine fachkundige externe Person prüfen (z. B. Steuerberater) und läßt dieses dann nachträglich von der GV legitimieren.

oder

Der Vorstand verzichtet auf die Kassenprüfung und diese wird nach Wahl neuer Kassenprüfer nachgeholt - die Entlastung wird dann in der übernächsten GV nachgeholt.

Es ist lediglich eine vereinsinterne Angelegenheit; es ist nur darauf zu achten, daß die GV auf jeden Fall nachträglich um Zustimmung gebeten wird, da sie auch das Gremium ist, welches die Kassenprüfer wählen kann.