Vergälltes Ethanol als Lösungsmittel

6 Antworten

ACHTUNG: Mit vergällten Ethanol können und dürfen keine Zusatzstoffe und Inhaltsstoffe von Lebensmitteln oder gar Arzneimitteln hergestellt werden.

  • Der Vergällungsstoff ist ja gerade so gewählt, dass eine Verwendung im Bereich der Genuss- und Lebensmittel NICHT möglich ist.
  • Vergällungsstoffe lasse sich daher NICHT durch Destillation abtrennen und es können von technischem Ethanol immer Rückstände bleiben, die gesundheitsschädlich sind. Technischer Ethanol enthält womöglich nicht nur absichtlich zugesetztes Vergällungsmittel sondern auch Spuren anderer Stoffe, die beim Verdunsten zurückbleiben können. 
  • Für die Herstellung von Aromen musst du unvergällten Ethanol verwenden oder auf andere Auszugsmittel umsteigen.
aceacid 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 11:35

Danke für die Antwort.

Mein Grundgedanke: Wenn ich das vergällte Ethanol nun einmal in einer dafür vorgesehen Apparatur destilliere und tatsächlich Stoffe zurückbleiben, kann ich diesen Vorgang doch so oft wiederholen, bis keine Rückstände mehr bleiben. Sollte somit nicht sichergestellt werden, das sich keine Feststoffe mehr in den zu Isolierenden Salzen ablagern wenn ich das destillierte Ethanol verwende ?

Kajjo  25.03.2015, 12:13
@aceacid

Auf Laienniveau ist das bezüglich der Rückstände der richtige Gedanke, aber in der Praxis funktioniert das zuhause nicht gut genug, um Lebensmittelqualität zu erreichen. Setz dich und den anderen Konsumenten der Produkte bloß keiner Gefahr aus!

In bezug auf das Vergällungsmittel selbst ist es natürlich extra so gewählt, dass es nicht durch Destillaton entfernt werden kann. Ob es die auszuziehenden Stoffe verändert (mit ihnen reagiert) ist nicht sicher.

Ganz ehrlich, wenn sich die Extraktion von Aromen oder anderen Inhaltsstoffen nicht auch dann noch lohnt, wenn man zugelassenen Lebensmittel-tauglichen Ethanol verwendet, dann taugt die Idee doch ohnehin nichts. So teuer ist reiner Ethanol doch auch nicht. Mach bloß keinen Mist und spare nicht am falschen Ende.

Nun habe ich im Baumarkt 2 Liter ~97%iges Bio-Ethanol, für unter 10€, in der Grill-Abteilung gefunden.

Bei Rossmann habe ich vor ein paar Tagen 1,99 € für einen Liter bezahlt. Nur als Hinweis, da ich nicht weiß, wieviel unter 10 € es sind.

Da einige Extrakte zur oralen Einnahme in Form von zugesetzten Aromen gedacht sind, frage ich mich ob beim abdestillieren / abkochen / verdunsten des Ethanols, die isolierten Stoffe nun auch ungeniesbar wären ?

Ja, sind meines Erachtens ungenießbar. Zwar kann man vergällten Alkohol prinzipiell entgällen, dies würde ich aber nur für technische Zwecke machen (wenn das Vergällungsmittel die chemische Reaktion stört). Um den entgällten Alkohol auf Nahrungstauglichkeit zu untersuchen ist ein apparativer Aufwand nötig, welcher kostenmäßig in keinem Verhältnis zu den Kosten lebensmitteltauglichen Alkohols steht.

Im Zweifel: Vergär eine Zuckerlösung mit Hefe und destillier den Alkohol ab. Der ist lebensmitteltauglich. Wenn du einen Kolben von max. 500 ml Inhalt zum Destillieren nimmst ist dies auch (steuer-)rechtlich erlaubt, du mußt nur den gewonnenen "Branntwein" versteuern.

aceacid 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 11:56

Danke für den Tipp ! Ich habe für 2 Liter Boomex Flash Bio-Ethanol 8€ bezahlt.

Ich habe schon einmal Ethanol selber Gewonnen durch die genannte Methode. Nur muss ich sagen, das der Zeitaufwand bei der Menge an "reinem" Ethanol das man Gewinnt, für mich nicht rentiert.

Ich sollte noch einmal Betonen, das ich das Ethanol nur zur Isolation von z.B. einiger Alkaloide aus Pflanzenmaterial benutzen möchte. In einem Weiteren Arbeitsschritt werden mit anderen selektiveren Lösungsmitteln ungewollte ( die aus dem Ausgangsmaterial stammenden ) Stoffe getrennt.

Das Ethanol mit den verbleibenden gelösten Stoffen wird dann "rückstandslos" abgekocht.

Da man ja vergällten Alkohol nur ( zu recht ) sehr schwer entgällen kann, denke ich nicht, das bei dem finalen Abkochen des Ethanols irgend welche Vergällungs- / Feststoffe zurückbleiben, oder ?

... das wäre ja auch zu leicht.

Und falls doch, könnte ich das Ethanol ja vor der Verwendung so oft Abdestillieren, bis keine Rückstände mehr verbleiben.

Sollte ich so nicht sicherstellen, das ich im Extrakt keine Stoffe, die vom Ethanol stammen, habe ?

cg1967  25.03.2015, 21:50
@aceacid

Ich habe schon einmal Ethanol selber Gewonnen durch die genannte Methode. Nur muss ich sagen, das der Zeitaufwand bei der Menge an "reinem" Ethanol das man Gewinnt, für mich nicht rentiert.

Mit Hochzuchthefe 15%, einmal grob rüberprügeln 50%, einmal mittelschnell destillieren 80 %, einmal langsam destillieren mit zusammengeschütteten Chargen 90 %. Wenn dies nicht reicht nebenbei Kupfersulfat entwässern. Dauer etwa 1 Tag (+ Gärzeit).

Ich sollte noch einmal Betonen, das ich das Ethanol nur zur Isolation von z.B. einiger Alkaloide aus Pflanzenmaterial benutzen möchte. In einem Weiteren Arbeitsschritt werden mit anderen selektiveren Lösungsmitteln ungewollte ( die aus dem Ausgangsmaterial stammenden ) Stoffe getrennt.

Ich würde mir Überlegen, ob nicht ein anderes Verfahren möglich ist. Extraktion mit Isopropanol (99,7% p.A., 1l, 8,99 €, Link bei Bedarf per FA), Wasserdampfdestillation etc.

Das Ethanol mit den verbleibenden gelösten Stoffen wird dann "rückstandslos" abgekocht.

Klappt nicht.

Da man ja vergällten Alkohol nur ( zu recht ) sehr schwer entgällen kann, denke ich nicht, das bei dem finalen Abkochen des Ethanols irgend welche Vergällungs- / Feststoffe zurückbleiben, oder ?

... das wäre ja auch zu leicht.

Es gibt bei Siedetemperatur des Ethanol noch lange feste Vergällungsmittel, die bleiben zurück (ob die beim Abdampfen mitgerissen werden weiß ich nicht, ich vermute nicht). Und einige andere Vergällungsmittel lassen sich mit einer Kombination aus Chemie und Physik leicht beseitigen (braucht aber auch Zeit). Für eine Trennung Ethanol/Isopropanol hab ich keinen erfolgversprechenden Weg im Kopf, sollte aber in dem Fall auch unnötig sein. (Zu Vergällungsmitteln: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuerverguenstigung/Steuerbefreiung/Steuerfreie-Verwendung-Alkohol-Tabakwaren/Vergaellung/vergaellung_node.html .)

Und falls doch, könnte ich das Ethanol ja vor der Verwendung so oft Abdestillieren, bis keine Rückstände mehr verbleiben.

Wenn da etwas vom Bittersoff mitgerissen wird bist du mit der Zuckervergärungsmethode vermutlich schneller.

Sollte ich so nicht sicherstellen, das ich im Extrakt keine Stoffe, die vom Ethanol stammen, habe ?

Ja, ist möglich. Ich sag dennoch: An Lebensmittel gehören keine für den Verzehr unbrauchbar gemachten oder aus diesen gewonnenen Stoffe.

Das Problem ist, dass man wohl Vergällungsmittel kennt, die zur Vergällung von Ethanol diesem aus steuerlichen Gründen zugesetzt werden. Es sind z.T. Flüssigkeiten, die man nach der Extraktion von "Deinen Stoffen" abdestillieren könnte. Andererseits könnte als Vergällungsmittel der bei Zimmertemperatur feste Bitterstoff Denatoniumbenzoat verwendet worden sein. Damit ist der von Dir gewonnene Extrakt ungenießbar.

Mein Rat: Da Du nie sicher sein kannst, ob noch giftige Vergällungsmittel im gewonnenen Extrakt enthalten sind, muss ich Dich sehr vor einem Genuss von diesem Extrakt warnen.

aceacid 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 16:11

Danke für die schnelle Antwort.Habe ich irgend welche Möglichkeiten, bis auf die Geruchs und eventuell Geschmacksprobe, heraus zu finden ob und wenn ja, in welcher Form sich die Vergällungsmittel im Produkt befinden ? Ich konnte lesen, dass die Vergällungsmittel im Ethanol nur schwer und aufwändig zu entfernen sind ( aus "gutem" Grund ). Mal angenommen ich würde das reine Ethanol destillieren, wäre das destillierte Ethanol doch wohl immer noch vergällt oder nicht ? Das wäre ja auch zu einfach...Mein Gedanke: Da ich ja nur Alkaloide im Ethanol gelöst habe, sollten sich die Vergällungsstoffe doch nicht so einfah durch abkohen mit diesen zusammen isolieren lassen. Oder ?

Der Witz am Vergällen ist, dass der Alkohol ungenießbar wird und bleibt, d.h. Du bekommst den Gestank NICHT wieder weg. Für Deine Zwecke ist vergällter (und damit unversteuerter) Alkohol nicht geeignet. 

Es gibt verschiedene Vergällungsmittel. Wenn Du nach der Extraktion den vergällten Ethanol vollständig abdestillierst, achte darauf, daß der Ethanol mit Butanon (auch Methylethylketon oder kurz MEK genannt) vergällt ist. Das Vergällungsmittel ist gelegentlich auf dem Etikett deklariert oder kann im Internet recherchiert werden.

Wenn sich das verwendete Vergällungsmittel nicht in Erfahrung bringen läßt, kaufe Dir entweder reinen Trinkalkohol in der Apotheke oder hochprozentigen Alkohol im Lebensmittelgeschäft. Den hochprozentigen kann man durch Destillation noch weiter aufkonzentrieren. Bei dem zum Trinken geeigneten Alkohol ist es auch egal, ob noch Rückstände im Extrakt verbleiben.