Verwahrlosung dulden?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, da nichts zu unternehmen.

Ich würde die Behörden informieren - ggf. den Amtsarzt.

Wenn du Angst um deinen Arbeitsplatz hast: anonym.

Allerdings: Bei einem Arbeitgeber zu arbeiten, der bei solchen Zuständen die Augen verschließt, wird dich auf Dauer vermutlich nicht glücklich machen.

Pflegekräfte sind gesucht - ich würde auch diesbezüglich die Augen offen halten...

Ich würde da auf jeden Fall einen Hinweis an das Gesundheitsamt geben. Oder wende Dich doch direkt an den Amtsarzt. Es geht ja nicht an, daß man so etwas duldet.

P. S.

Du hast ja was am Hals..... diese "arbeitsscheue" Bekannte, verwahrloste alte Menschen..... auch nicht so schön.

rhapsodyinblue 
Beitragsersteller
 11.05.2011, 08:25

Die Arbeitsscheue Bekannte habe ich nicht am Hals. Man macht sich so Gedanken darüber. Bin darauf gekommen, weil ich mit meinem Mann darüber gesprochen habe. Er sagte, einmal tüchtig den Marsch blasen und gut ist est. Wir haben wenig Kontakt, man sieht sich mal beim Einkaufen.

Danke für deinen Tipp.

Wendet euch an den Medizinischen Dienst.(Amtsarzt) Ist der Sohn der Betreuer, oder gibt es noch jemand anderen, der sich um die Rechte der Frau kümmert? Am besten wäre hier ein Berufsbetreuer. Die Frau hat das Haus angeschafft, da sollte sie es auch "verleben" dürfen. Er kann es ja zum Schätzpreis kaufen wenn er so daran hängt. Wahrscheinlich ist er nicht in der Lage entsprechend für eine pflegebedürftige Frau und den Haushalt zu sorgen. Für eine Pflegerein die im Haushalt wohnt, dürften die Umstände nicht akzeptabel sein, und evtl. ist es dafür auch schon zu spät.

Hi,

der Pflegedienst muß was unternehmen laut Gesetz

§ 221
Aussetzung

(1) Wer einen Menschen

  1. in eine hilflose Lage versetzt oder   2. in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,

und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

  1. die Tat gegen sein Kind oder eine Person begeht, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder   2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Quelle

http://dejure.org/gesetze/StGB/221.html

Pifendeckel  11.05.2011, 08:36

Ein ambulanter Pflegedienst hat keinen voll umfänglichen Versorgungsauftrag, ist also streng formal nur verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Dies kann aber nicht derart starr ausgelegt werden, dass Klienten keine Unterstützung in akuten Notsituationen angeboten wird. Ob eine Aussetzung nach § 221 StGB vorliegt kann nur gerichtlich geklärt werden.

siehe oben

Pifendeckel  11.05.2011, 08:41
@Pifendeckel

als erstes mit dem Hausarzt sprechen der sollte mit dem Sohn sprechen und wenn das nichts nutzt muß eine Betreuung beantragt werden bei Gericht.Der Pflegedienst muß in jedem Fall etwas unternehmen sonst ist er mit dran.

Ja informiert annonym das Gesundheitsamt.Solche Zustände muß man nicht dulden.Dein Chef verdient dadurch Geld und ihm geht es scheinbar nur um das Geldverdienen.Sorry aber ihm sollte man die Pflegediensterlaubnis auch entziehen.