Vollmacht oder Auskunftssperre aufheben lassen von einem Patienten im Krankenhaus, der kein Angehöriger oder Ehepartner ist?
Hallo zusammen!
Eben noch eine Vorgeschichte: Der ehemalige Partner meiner Mutter hatte einen Schlaganfall. Sie pflegen seit der Trennung vor 6 Jahren eine Freundschaft. Als sie mit ihm telefonierte war sie dabei als er ihn hatte. Vorher beklagte er sich noch über Lähmungserscheinungen auf der rechten Seite und auf einmal konnte er nicht mehr richtig sprechen. Sie rief die 112 an, die einen Rettungswagen/Notarzt schickten, brachen die Tür auf und nahmen ihn mit. Später rief die Feuerwehr sie zurück und teilte ihr mit in welchem Krankenhaus er sich befindet.
Nun ist es so, dass man keine wirkliche Auskunft erhält. Aber er hat sonst keine einzige Person, die sich um ihm kümmert. Einige verstorben und zu den anderen hat man keinen Kontakt bzw. ist verhasst. Hab das zwar in einer Suchmaschine eingegeben, doch so ganz blicke ich da leider nicht durch.
Die Punkte sollen erfüllt werden, doch was benötigt man dafür? Bzw. welches Schreiben kann man alleine aufsetzen? Eine Vollmacht und/oder Schweigepflichtsentbindung? Er gab ihr die Kontokarte und PIN, damit sie Geld für ihn abheben kann. Ärzte teilen ihr natürlich nicht mit, was er genau hat und er sieht es nicht so eng - zeigt Desinteresse - was aber auch ein blöder Selbstschutz ist. Dann soll sie etwas an der Krankenkasse für ihn regeln. Einen Unfall vor einigen Wochen, weil da Fragen offen sind.
Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann!
Viele Grüße
3 Antworten
Sogar als Angehöriger oder Ehepartner kann die Information verwehrt werden, schweigepflicht der ärzte eben. Da anscheinend der Patient bei bewusstsein ist kann er so eine vollmacht ausstellen, dafür reicht auch ein geschriebenes blatt papier mit seinen namen, ort, datum und unterschrift damit ärzte die erlaubnis erhalten informationen an die andere person weiterzugeben
Ja, ist bei Bewusstsein. Wurde zum Glück auch schnell gehandelt. Also Kopf ist einigermaßen in Ordnung, doch Arm ist leider gelähmt und das Bein zum Teil. Okay, dann werde ich so ein kurzes Schreiben aufsetzen und entweder wird das dann unterschrieben oder im Krankenhaus haben sie einen anderen Vordruck. Danke Dir!
Nun ist es so, dass man keine wirkliche Auskunft erhält.
ist so, wenn man keine vorsorgevollmacht und patientenverfügung hat.. kannste nicht ändern.
in diesem falle vielleicht tragisch, aber eigentlich dient es dem schutze der betroffenen...
na, dann holt das mal schnellstmöglich nach.. viell. hat das KH ja sogar ein formular für die patientenverfügung.. vorsorgevollmacht bekommste bspw. beim pflegestützpunkt!!
das erkennen aber die wenigstens BANKEN an.. die stellen sich gerne quer und verlangen dann so etwas auf IHREM EIGENEN PAPIER.. sonst erkennen sie's nicht an.
In Ordnung und danke! Dann wird sie beim nächsten Mal dort nachfragen. Als er auf der Intensivstation lag, hat man ihr den Besuch auch nicht erlaubt, doch er sagte, dass er sie unbedingt sehen möchte.
Er scheint ja bei Bewusstsein zu sein und solange ER sie nicht über alles informiert wird das erst recht kein Arzt tun!
Ja, nach dem Motto: Man kann zwar alles essen, aber nicht alles wissen :) Und okay, ist dann nicht so wichtig, was er hat, denn er wird schließlich betreut. Doch die anderen Dinge müssen geregelt werden und dafür benötigt man ja wahrscheinlich etwas an Dokumenten.
Aber er wäre in der Lage etwas zu unterschreiben. Reden kann er auch. Manchmal relativ klar, doch oft versteht man nichts, aber eher, wenn er sich aufregt oder zu sehr anstrengt.