Vom Auto angefahren/ über den Fuß gefahren
Hallo Zusammen, folgener Vorfall liegt vor:
Gestern wollte ich über eine Straße gehen, keine Ampel oder Zebrastreifen vorhanden. Dann kam ein Auto, wo cih dachte es fährt einfach nur weiter vor und wollte um es herum gehen...doch der klein-PKW-Fahrer hat mich nicht gesehen, ist also über meinen Fuß gefahren. Ich bin direkt zu Boden gefallen, der Fahrer aus dem Auto gesprungen und hat mich in 2 Sekunden zu dem Krankenhaus um die Ecke gebracht. Dort hat er mit mir die gesamte Untersuchung gewartet.
Resultat 2 Zehen sind gebrochen, ich habe Krüken bekommen und bin 1 Woche krank geschrieben und kann nichts machen. Mein Problem: Ich habe seinen Namen und die Anschrift, Polizei wurde nicht hinzugeholt, ich stand so unter Schock dass ich gar nicht reagieren konnte. Nun ist das Problem, dass ich Ihn ungerne anzeigen würde, weil er echt nett zu mir war, jedoch habe ich auch sehr starke Schmerzen.
Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Ich danke schonmal für Antworten und eure Tipps. Lieben Dank
9 Antworten
Ein KFZ stellt eine erhöhte Gefahr dar, welche von der Gesellschaft erlaubt ist. Das nennt sich Gefährdungshaftung. Egal ob er Schuld hat, wer mit einem Auto fährt, muß mit den Folgen leben. Der Halter haftet also für alle Schäden, die sich durch den Gebrauch des KFZ ergeben. Die Schuldfrage ist unerheblich.
Du mußt den Autofahrer nicht anzeigen. Jedoch solltest du ihn nach dem Kennzeichen des KFZ fragen. Falls du es nicht weißt. Das Kennzeichen ist für die Firma Hertz irgendwo versichert. Bei dieser Versicherung muß ein Schaden/Haftpflicht angelegt werden. Du bekommst dann Post von dieser Versicherung und eine Schadennummer. Unter dieser Nummer laufen alle Fäden zusammen. Der Anwalt wird danach fragen und deine Krankenkasse.
Nächster Schritt: Falls du eine private Unfall Versicherung hast, so mußt du auch diese informieren. Falls etwas nicht richtig zusammen wächst, hast du eine Leistung versichert.
Den Anwalt brauchst du wegen dem Schmerzensgeld. Nur der Anwalt kennt die Höhe in Euro. Er hat eine Tabelle dafür. 2 Zehen gebrochen und 1 Woche krank geschrieben z.B. 1000€.
Die Anzeige hat mit einem möglichen Schmerzensgeld rein gar nichts zu tun! Zivilstreitigkeiten sind grds. von strafrechtlichen Streitigkeiten zu trennen.
Auf deinen Fall angewendet bedeutet das, dass du sehrwohl von dem Schädiger Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld verlangen könntest. Auch wenn der Autofahrer Vorfahrt hatte entbindet ihn das nicht von seiner gesetzlichen Vorsicht- und Rücksichtnahmepflicht (i.Ü. Dich als Fußgänger auch nicht!). Da ich allerdings nicht weiß, wie sich der Unfall genau zugetragen hatte, kann ich auch nichts bezüglich evtl. Mitverschuldens sagen.
Eine Anzeige musst du aber gerade nicht erstatten, ebensowenig wie einen Strafantrag stellen! Eine fahrlässige Körperverletzung, die in diesem Fall wohl vorliegen wird, kann aber auch von Amts wegen aufgrund des öffentlichen Interesses verfolgt werden, ohne dass du dir das erwünschst. Ein solches bejaht die Staatsanwaltschaft bei Verkehrsunfällen in der Regel, womit gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden wird.
Die Kosten eines von dir beauftragten Rechtsanwaltes trägst zunächst du. Diese müsstest Du dir notfalls auch einklagen. Kann die Gegenseite diese Kosten nicht bezahlen, bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen.
Nichts kannst Du machen, denn Du hast Schuld an dem Unfall. Es ist immer noch so, das KFZ auf den Straßen Vorfahrt haben. Wenn auch viele Fußgänger und auch Radfahrer das nicht wahrhaben wollen.
Und da steht dann unter
(3) Fußgänger dürfen einfach über die Straße latschen, wann es immer auch ihnen gefällt.
Stimmt nicht. Hier geht es um Gefährdungshaftung, da ist die Schuldfrage unerheblich.
Hallo,
die Krankenkasse wird auf jeden Fall einen Fragebogen zum Unfallhergang und zum Verursacher zusenden.
Die Krankenkasse wird auch versuchen, den Verursacher zu finden (ggf. mit Hilfe von Polizei oder Staatsanwaltschaft).
Man kann:
Anzeige erstatten (es wird dann geprüft, werr Schuld hat)
versuchen, selber Zeugen zu ermitteln (Nachbarn bzw. Läden in der Umgebung des Unfallortes befragen; ggf. zur gleichen Uhrzeit und ggf. gleichen Wochentag am Unfallort warten)
Auf jeden Fall für einen selber jetzt schon einen Unfallbericht schreiben: genauer Ort, genauer Uhrzeit, genauer Unfallhergang, Angaben zum Auto und der Person des Beteiligten.
Ggf. meldet sich auch der Arbeitgeber, um die Entgeltfortzahlung für (mindestens) 1 Woche vom Verursacher erstattet zu bekommen.
Gute Besserung!
Gruß
RHW
lieben dank für die ausführlichen antworten :)
Dank Dir. aber werde ich ihn persönlich durch diese sache finanziell belasten oder seine krankenkasse/ haftpflichtversicherung? Ich weiß klingt dumm und naiv aber er war echt nett und ich will ihn eig. nicht finanziell belasten.
Seine Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Autobesitzer haben muss, wird die Kosten übernehmen. Ggf. steigen seine Versicherungsbeiträge ab dem nächsten Jahr.
Ggf. wird auch festgestellt, dass man als Fußgänger eine Teilschuld hat. Dann wird nur ein Teil der Kosten von der Versicherung erstattet.
das problem er hatte so einen mietwagen von hertz
Dann zahlt die Haftpflichtversicherung von Hertz die entsandenen Kosten inkl. Schmerzensgeld (je nach Schuldfrage ggf. nur anteilig). Im Mietvertrag ist oft eine Selbstbeteiligung des Mietwagenfahrers für die entstandenen Kosten vereinbart (z.B. 100 oder 500 Euro).
hierbei handelt es sich aber um Kaskoschäden nicht um die Haftpflicht.
Die Kosten für die Verletzung (Behandlung, Entgeltfortzahlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld) zahlt die Kfz-Haftpflicht.
Für Schäden am gemieteten Fahrzeug besteht eine Kaskoversicherung (meistens mit Selbstbeteiligung). Diese Selbstbeteiligung liegt oft bei 5-stelligen Beträgen (bei zusätzlicher Gebühr ggf. verringert auf 3-stellige Beträge)
Danke für die schnellen Antworten. :) Ne, Namen und Anschrift von IHM habe ich. Nur hat keine Polizei etwas aufgenommen. Aber das Problem was sich mich jetzt stellt muss ich von IHM das schmerzensgeld anfordern oder übernimmt das eine Versicherung von Ihm? Ich kenn mich in sowas 0 aus!!!
Das Schmerzensgeld bekommst du von der Haftpflicht Versicherung. Da mußt du keine Bedenken haben. Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt. Nur ein Anwalt kann dir sagen wie hoch das Schmerzensgeld angesetzt wird. Er fordert es auch für dich bei der Versicherung von Hertz ein.
Ganz so einfach ist es zum Glück nicht.