Vom Auto angefahren/ über den Fuß gefahren

9 Antworten

Ein KFZ stellt eine erhöhte Gefahr dar, welche von der Gesellschaft erlaubt ist. Das nennt sich Gefährdungshaftung. Egal ob er Schuld hat, wer mit einem Auto fährt, muß mit den Folgen leben. Der Halter haftet also für alle Schäden, die sich durch den Gebrauch des KFZ ergeben. Die Schuldfrage ist unerheblich.

Du mußt den Autofahrer nicht anzeigen. Jedoch solltest du ihn nach dem Kennzeichen des KFZ fragen. Falls du es nicht weißt. Das Kennzeichen ist für die Firma Hertz irgendwo versichert. Bei dieser Versicherung muß ein Schaden/Haftpflicht angelegt werden. Du bekommst dann Post von dieser Versicherung und eine Schadennummer. Unter dieser Nummer laufen alle Fäden zusammen. Der Anwalt wird danach fragen und deine Krankenkasse.

Nächster Schritt: Falls du eine private Unfall Versicherung hast, so mußt du auch diese informieren. Falls etwas nicht richtig zusammen wächst, hast du eine Leistung versichert.

Den Anwalt brauchst du wegen dem Schmerzensgeld. Nur der Anwalt kennt die Höhe in Euro. Er hat eine Tabelle dafür. 2 Zehen gebrochen und 1 Woche krank geschrieben z.B. 1000€.

Die Anzeige hat mit einem möglichen Schmerzensgeld rein gar nichts zu tun! Zivilstreitigkeiten sind grds. von strafrechtlichen Streitigkeiten zu trennen.

Auf deinen Fall angewendet bedeutet das, dass du sehrwohl von dem Schädiger Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld verlangen könntest. Auch wenn der Autofahrer Vorfahrt hatte entbindet ihn das nicht von seiner gesetzlichen Vorsicht- und Rücksichtnahmepflicht (i.Ü. Dich als Fußgänger auch nicht!). Da ich allerdings nicht weiß, wie sich der Unfall genau zugetragen hatte, kann ich auch nichts bezüglich evtl. Mitverschuldens sagen.

Eine Anzeige musst du aber gerade nicht erstatten, ebensowenig wie einen Strafantrag stellen! Eine fahrlässige Körperverletzung, die in diesem Fall wohl vorliegen wird, kann aber auch von Amts wegen aufgrund des öffentlichen Interesses verfolgt werden, ohne dass du dir das erwünschst. Ein solches bejaht die Staatsanwaltschaft bei Verkehrsunfällen in der Regel, womit gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden wird.

Die Kosten eines von dir beauftragten Rechtsanwaltes trägst zunächst du. Diese müsstest Du dir notfalls auch einklagen. Kann die Gegenseite diese Kosten nicht bezahlen, bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen.

Nichts kannst Du machen, denn Du hast Schuld an dem Unfall. Es ist immer noch so, das KFZ auf den Straßen Vorfahrt haben. Wenn auch viele Fußgänger und auch Radfahrer das nicht wahrhaben wollen.

GermanSailor  01.03.2013, 17:31

Ganz so einfach ist es zum Glück nicht.

§ 1 StVO
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Caddyshack  01.03.2013, 17:57
@GermanSailor

Und da steht dann unter

(3) Fußgänger dürfen einfach über die Straße latschen, wann es immer auch ihnen gefällt.

BenniXYZ  02.03.2013, 20:22
@Caddyshack

Stimmt nicht. Hier geht es um Gefährdungshaftung, da ist die Schuldfrage unerheblich.

Hallo,

die Krankenkasse wird auf jeden Fall einen Fragebogen zum Unfallhergang und zum Verursacher zusenden.

Die Krankenkasse wird auch versuchen, den Verursacher zu finden (ggf. mit Hilfe von Polizei oder Staatsanwaltschaft).

Man kann:

  • Anzeige erstatten (es wird dann geprüft, werr Schuld hat)

  • versuchen, selber Zeugen zu ermitteln (Nachbarn bzw. Läden in der Umgebung des Unfallortes befragen; ggf. zur gleichen Uhrzeit und ggf. gleichen Wochentag am Unfallort warten)

Auf jeden Fall für einen selber jetzt schon einen Unfallbericht schreiben: genauer Ort, genauer Uhrzeit, genauer Unfallhergang, Angaben zum Auto und der Person des Beteiligten.

Ggf. meldet sich auch der Arbeitgeber, um die Entgeltfortzahlung für (mindestens) 1 Woche vom Verursacher erstattet zu bekommen.

Gute Besserung!

Gruß

RHW

eastofeaden 
Beitragsersteller
 01.03.2013, 17:18

lieben dank für die ausführlichen antworten :)

eastofeaden 
Beitragsersteller
 01.03.2013, 16:24

Dank Dir. aber werde ich ihn persönlich durch diese sache finanziell belasten oder seine krankenkasse/ haftpflichtversicherung? Ich weiß klingt dumm und naiv aber er war echt nett und ich will ihn eig. nicht finanziell belasten.

RHWWW  01.03.2013, 16:33
@eastofeaden

Seine Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Autobesitzer haben muss, wird die Kosten übernehmen. Ggf. steigen seine Versicherungsbeiträge ab dem nächsten Jahr.

Ggf. wird auch festgestellt, dass man als Fußgänger eine Teilschuld hat. Dann wird nur ein Teil der Kosten von der Versicherung erstattet.

eastofeaden 
Beitragsersteller
 01.03.2013, 16:54
@RHWWW

das problem er hatte so einen mietwagen von hertz

RHWWW  01.03.2013, 17:33
@eastofeaden

Dann zahlt die Haftpflichtversicherung von Hertz die entsandenen Kosten inkl. Schmerzensgeld (je nach Schuldfrage ggf. nur anteilig). Im Mietvertrag ist oft eine Selbstbeteiligung des Mietwagenfahrers für die entstandenen Kosten vereinbart (z.B. 100 oder 500 Euro).

petrawilli  02.03.2013, 20:14
@RHWWW

hierbei handelt es sich aber um Kaskoschäden nicht um die Haftpflicht.

RHWWW  03.03.2013, 11:06
@petrawilli

Die Kosten für die Verletzung (Behandlung, Entgeltfortzahlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld) zahlt die Kfz-Haftpflicht.

Für Schäden am gemieteten Fahrzeug besteht eine Kaskoversicherung (meistens mit Selbstbeteiligung). Diese Selbstbeteiligung liegt oft bei 5-stelligen Beträgen (bei zusätzlicher Gebühr ggf. verringert auf 3-stellige Beträge)

Danke für die schnellen Antworten. :) Ne, Namen und Anschrift von IHM habe ich. Nur hat keine Polizei etwas aufgenommen. Aber das Problem was sich mich jetzt stellt muss ich von IHM das schmerzensgeld anfordern oder übernimmt das eine Versicherung von Ihm? Ich kenn mich in sowas 0 aus!!!

BenniXYZ  02.03.2013, 19:59

Das Schmerzensgeld bekommst du von der Haftpflicht Versicherung. Da mußt du keine Bedenken haben. Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt. Nur ein Anwalt kann dir sagen wie hoch das Schmerzensgeld angesetzt wird. Er fordert es auch für dich bei der Versicherung von Hertz ein.