vom krankenwagen abgeholt. was erwaretet mich?

13 Antworten

Bist du gesetzlich oder Privat versichert?

Bei gesetzlich musst du lediglich 10€ für den Einsatz zahlen (wenn du von Zuzahlungen befreit bist auch das nicht) und gut ist. War ja kein Telefonstreich. Hatte ich schon öfters :-P (auch der Hubschrauber hat nicht extra gekostet)

Bei Privat dürftest du die Rechnung erhalten und musst dann schauen was bzw. wieviel du erstattest bekommst und ob du erst in Vorleistung gehen musst oder die Erstattung abwarten kannst.

Yuri77 
Beitragsersteller
 04.01.2015, 13:27

Ich bin privatversichert, die sache ist das ich schon sozusagen kurz vor einem herzinfarkt stand und das ein krankenwagen eigentlich eine selbstverständlichkeit ist in so einem fall. Jetzt verstehe ich nur nicht wieso ich deshalb solche riesigen beiträge zahlen muss. Wenn es eine alkoholvergiftung wäre die ich mir selbst zuschreiben muss wäre das eine komplett andere sache.

Siraaa  04.01.2015, 13:49
@Yuri77

naja ein Einsatz kostet ja und das geht schnell. Es ist ja nicht gesagt, dass du keine Kosten erstattet bekommst. (bei Privat gibt es ja die verschiedensten Tarife), im Gegensatz zu gesetzlich bist du allerdings der Ansprechpartner wenn es um die Rechnung geht. Mir wurde damals (hatte interessenhalber mal bei meiner GKV nachgefragt), dass z.B. der Hubschraubereinsatz pauschal 750€ gekostet hat, dabei ist damit lediglich der Notarzt gekommen (und es wäre egal ob ich 5 oder 30 km entfernt gewohnt hätte), dazu kamen die Kosten für den RTW und Besatzung. Die Entscheidung wer kommt und mit welchem Fahrzeug wird ja aber i.d.R. von der Leitstelle getroffen. Man bestellt ja nicht wie beim Pizzalieferdienst den RTW inkl. 2 Rettungsassistenten und eines Notarztes. (als Bsp.)

Hallo Yuri77,

ich weiß nur, wie es bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist:

Ich bin mal in einem Supermarkt gestürzt und auch mit dem Krankentransport ins Krankenhaus gefahren worden.

Für den Transport musste ich dann einen Eigenanteil in Höhe von 10 € an die Krankenkasse bezahlen. Mehr nicht!

Wie es natürlich bei einer privaten Krankenversicherung ist, weiß ich, wie gesagt, nicht - es dürfte aber genauso sein!

Liebe Grüße

ichausstuggi

Yuri77 
Beitragsersteller
 04.01.2015, 13:41

Danke für deine antwort. nunja ich bin privat versichert :-)

Nein, wenn es sein Notfall ist , Zahlt das die Krankenkasse.

Da du Privatversicherter bist, heißt das, dass Du die Kosten erst mal selbst auslegen musst und dann die Rechnung bei Deiner Krankenversicherung einreichst.

Abgerechnet wird dabei eine Pauschale, die je nach Bundesland unterschiedlich ist. Wenn ein Notarzt dabei war, kommt da noch was dazu.

Das ganze sind Transport- bzw. ambulante Arztkosten. Richte Dich damal auf so ca. 700.- € ein.

Ob Alkoholleiche oder Herzinfarkt ist dabei für die Erstattung übrigens nicht von Belang.

Üblicherweise bekommst du Post von deiner KK die mit einem Fragebogen abklären warum du einen Krankenwagen in Anspruch genommen hast. Damit ist die Sache geklärt . So war es jedenfalls bei mir letztes Jahr

Minni208  04.01.2015, 13:19

Ach ja, die 10 Euro Eigenanteil mußt du natürlich zahlen :-)

Yuri77 
Beitragsersteller
 04.01.2015, 13:23
@Minni208

Dankeschön, ich habe schon gedacht das ich ein riesigen beitrag zahlen muss. :-)