Zahlt die AOK wirklich?
Wenn ein Fahrrad fahrer mit 1,61 promille einem Unfall verursacht bzw stürzt weil er von einem Auto geschnitten wurde laut aussage und von einem Krankenwagen mit Notarzt in ein Krankenhaus eingeliefert wird müsste doch eigentlich der Fahrrad fahrer den einsatz vom Krankenwagen und Notarzt bezahlen oder?? Die frage stellt sich mir grade da sowas vor kurzem passiert ist und die person jetzt sagt die AOK würde die kosten übernehmen und er müsste nur höchstens 25 euro bezahlen!!Das kann doch irgendwo nicht sein oder??
7 Antworten
Der Versicherungsnehmer muss immer 10% der entstandenen Kosten (aber Maximal 30€) vom Krankenwagentransport übernehmen. Die Zahlen unterscheiden sich je nach Versicherung ;)
So war das bei mir damals..
Wie das mit Selbstverschuldung behandelt wird kann ich dir leider nicht sagen, aber wieso sollte man nicht immer einen Rettungswagen bezahlt bekommen? Du zahlst ja monatlich schön Geld bei deiner Versicherung ein ;)
Ja aber der gesunde menschenverstand sagt mir doch von anfang an das ich unter alkohol oder drogen einfluss nicht mit dem fahrrad oder dem auto fahre und ich finde es echt mies das sowas dann auch noch unterstützt wird wenn die person dann ein unfall verursacht und nicht nur sich sondern auch andere menschen mit seinem unverantwortlichen verhalten gefährdet!!Oder sehe ich das falsch??
Er musste doch auch bezahlen? Wo wird er denn da unterstützt? Wieso findest du das ungerecht? Wenn du mal eben kurz, nur ganz schnell, von einer Gartenparty mit dem Fahrrad heimwillst um etwas zu holen und dich dann ein Auto umfährt, erwartest du dann nicht auch sofortige Hilfe? So funktioniert nun mal der Vater-Staat!
JA aber nicht wenn ich mutwillig was trinke und weiss das ich mit dem fahrrad unterwegs bin!!laut bericht der Polizei war er der verursacher nicht der auto fahrer da die geschichte so oder so ziemlich wiedersprüchig ist von ihm!! JA er soll 25 euro von fast 700 euro zahlen!!Ich finde es nicht gerecht das man mutwillig sche....e baun darf(sorry wegen der wortwahl) und dann dafür im end effekt noch belohnt wird!!Wenn er eins getrunken hätte okay aber 1,61 promille??jeder weiss das das mehr als ein bier oder ein glas wein ist!!Dann lass ich das Fahrrad stehn und laufe bevor ich mich und andere gefährde!!Für mich ist sowas verantwortungslos!!
Es ist auch total verantwortungslos, dagegen sage ich ja garnichts! Nur komm du halt erstmal in solch eine Situation, da wärst du auch froh wenn einer die 700€-Rechnung übernimmt.
NAja bedingt dadurch das ich sowas nicht machen würde mich erst besaufen und dann aufs fahrrad oder ins auto,würde sowas erst gar nicht vor kommen!!aber ich denke das bei sowas die volle konsequenz vollzogen werden sollte!!damit sowas nicht nochmal gemacht bzw passiert!!
hm.. beim durch lesen der anderen antworten kam mir noch ein gedanke... konsequent verfolgt... gibt es unzählige dinge.. die als "selbstverschuldet" dargestellt werden können ... so z.b. wenn jemand einen sport betreibt...und dann einen unfall hat... oder auf nen hocker steigt, um was an der zimmerdecke zu machen...
... ist vielleicht gut, daß in unserem system da nicht groß nachgeforscht wird... letztlich wäre dann fast alles "selbstverschuldet"....
.....erläuterung könnte vielleicht geben, wenn man sich die versicherungsbestimmungen zu gemüte führt ....
Naja beim sport oder beim Malern sehe ich das ja noch ein!!aber wenn man unter alkohol oder drogen einfluss sich und andere menschen gefährdet sollte man selbst die kosten tragen!!denn so werden die menschen die so verantwortungslos handeln immer wieder unterstützt!!
naja... keiner wird sich absichtlich in nen unfall begeben...
Nein das nicht aber mutwillig besaufen!!und das ist ja das ausschlag gebene!!das man sich dann trotz des alkoholpegels aufs rad schmeisst!!
Hallo, in wenigen Fällen trifft diese Regelung zu: § 52 SGB V: Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden (1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern. (2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern
Bei Trunkenheit, Rauchen, Übergewicht durch Ernährung bzw. Erkrankungen bei Bewegungsmangel zahlt der Betroffene nur die Zuzahlungen. Gruß RHW
Ja, natürlich kann das sein. Man muss nur die Fahrkosten anteilmäßig bezahlen,wie bei jedem anderen Einsatz auch. So ist das System. Sonst müsste man ja vieles selbst bezahlen, weil eine Menge Gesundheitsschäden von einem selbstschädigenden oder leichtsinnigen Verhalten herrühren: Alkoholismus,andere Süchte, Rauchen,Risikosport,Hungern,Fressen,Bewegungsmangel - um nur mal die geläufigsten zu nennen.
die krankenkasse übernimmt die kosten, für die bestmögliche wiederherstellung der gesundheit, zunächst mal unabhängig von der schadensursache...
ob die auch prüfen, ob sie jemanden "schadensersatzpflichtig" machen können, weiß ich nicht... mir ist dahingehend nichts bekannt ...
es könnte es schon sein, daß der alkoholisierte radfahrer "nichts" bezahlen muß
Aber eigentlich ist das doch ziemlich ungerecht da er ja selbst daran schuld war!!Und ich mir einfach sage wenn man schon betrunken fahrrad fährt und ein unfall verursacht wo man selbst zu ''Schaden'' kommt sollte man die kosten selber tragen müssen!!Wäre ungerecht den leuten gegenüber die unverschuldet nen RTW brauchen und aufgefordert werden die kosten dafür zu tragen und das angebot von der Krankenkasse nicht bekommen!!