Hallo zusammen,
im Herbst hatte ich bei der Deutschen Rentenversicherung eine Reha (Psychosomatik) in einer Klinik beantragt, in die man auch seinen Hund mitnehmen kann. Das ist für mich sehr sehr wichtig, mein Hund ist meine einzige "Krücke" und ohne ihn hätte ich sowieso keine ruhige Minute. Mal davon abgesehen, daß er mir mein Leben gerettet hat, denn ohne hin hätte ich längst aufgegeben. Zudem würde ich ihn für die Zeit der Reha nirgends unterbringen können und eine Tierpension wäre viel zu teuer.
Heute bekomme ich den positiven Bescheid der Rentenversicherung, aber in eine andere Klinik, wo keine Hunde erlaubt sind. Die Begründung lautete, daß keine geeignete Einrichtung zur Verfügung stehe und meine Wunschklinik Wartezeiten von etwa 1 Jahr habe. Das stimmt, ich hatte bei meinen Recherchen schon in jener Klinik angerufen und nachgefragt.
Zähneknirschend würde ich mich natürlich auf diese Wartezeit einlassen. Wenn ich jedoch Widerspruch einlege, um von meinem Wahlrecht Gebrauch zu machen, könnte die Klinik dann die Reha wieder komplett ablehnen mit der Begründung, daß es
dann wohl doch nicht so dringend wäre, wenn ich derartige Wartezeiten in Kauf nähme?
In der von der Rentenversicherung festgelegten Klinik geht es sicher schneller.
Ganz bestimmt weiß jemand von Euch Rat, vor allem, was die rechtliche Seite angeht.
Vielen Dank schon im voraus für Eure Tips.
Liebe Grüße
von mir & meiner Fellnase :-)