Vorgesetzter erzählt rum, dass in in stationärer psychischer Behandlung bin, darf er das?

11 Antworten

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Selbstverständlich darf er solche Angaben nicht weiter erzählen. Das fällt unter das Dienst- oder Arbeitsgeheimnis. Es wäre auch unnötig gewesen, deinem Vorarbeiter diese Info weiterzugeben. Es hätte in der Tat genügt, ihm mitzuteilen, dass du krankgeschrieben bist.

Du solltest auf jeden Fall Kontakt mit deinem Arbeitgeber aufnehmen - am besten schriftlich! Teile ihm das Problem mit und fordere ihn auf, das Gerede sofort zu unterbinden und dem Vorarbeiter zu untersagen, weiterhin Betriebsinterna an unbefugte Kollegen weiter zureichen.

Wenn die Firma nicht tätig wird, solltest du dich auf jeden Fall an das zuständige Arbeitsgericht wenden. Das kostet für dich nichts.

Rainbowk 
Beitragsersteller
 04.05.2011, 14:00

Vielen Dank. Danke!  Ich würde gerne einen Brief an die Abteilung schicken, ich bin echt sauer und möchte meinen Unmut zum Ausdruck bringen und auf eine Abmahnung bestehen. Wie kann ich das wohl am besten formulieren. Ich schäme mich nicht dafür, dass ich mir helfen lasse und auch nicht, dass ich unter einer psychiatischen Krankheit leide, da bin ich wohl nicht alleine mit. Aber ich finde schon, dass dieser herr seine Grenzen aufgezeigt bekommen muss.

booklady  04.05.2011, 14:46
@Rainbowk

Erkläre nach höflicher Anrede, um was es geht, woher du dein Wissen beziehst (Zeugen - Arbeitskollegen, die dir das zugetragen haben), erkläre das es hier um ein Arbeitsgeheimnis geht und du das als massiven Eingriff in deine Privatssphäre ansiehst und fordere den Arbeitgeber auf, das sofort abzustellen und den Vorarbeiter abzumahnen. Setze eine Antwortfrist (maximal 10 Tage) und erkläre, dass du dir sonst weitere rechtliche Schritte vorbehälst.

Schicke das Ganze per Einschreiben, am besten mit Rückschein, dann weisst du, dass es angekommen ist.weisst du, dass es angekommen ist .

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

Das ist eine Abmahnung vom Chef wert. Über Krankheiten mit anderen Kollegen reden ist verboten. Auch die Personalabteilung hätte die Info nicht weitergeben dürfen!!!

Nein, das darf er nicht. Leider nutzt das dir wenig, weil es schon im Umlauf ist. Das kann man  nicht mehr vermeiden.

Rainbowk 
Beitragsersteller
 04.05.2011, 14:01

Das stimmt schon, aber ich möchte schon, dass ihm seine Grenzen aufgezeigt werden sollte, und das nicht auf sich beruhen lasse.  Trotzdem danke :)

Nein. Das verstößt gegen den Datenschutz.

Generell unterliegt die Personalabteilung der Schweigepflicht, aber deren Treueverpflichtung gilt in erster Linie dem Arbeitgeber. Wenn du also gegenüber den Mitarbeitern der Personalabteilung etwas sagst, was die Firma, den Job oder deine Tauglichkeit als Mitarbeiter betrifft, dann musst du damit rechnen, dass das dementsprechend in den Akten vermerkt wird.

Wen wolltest du denn belangen? Deinen Vorgesetzten? Ich glaube nicht, dass in den Akten vermerkt wurde, wer bestimmte Gerüchte zugetragen hatte. Insofern wäre die juristische Nachweisführung kaum möglich und die Erfolgsaussichten vor Gericht minimal. Auch kannst du in solchen fällen nur Schadensersatz verlangen und ggf. eine Entschuldigung. Ist dir ansonsten kein materieller Schaden entstanden, hast du eigentlich nicht worum zu klagen.