Ärzte verweigen Krankenhauseinweisung!
Hallo, mal eine Frage. Meine Ärzte verweigern eine Krankenhauseinweisung für eine stationäre Behandlung (chron. OSteomyelitis mit Fisteln, Kreuzbandriß, MRSA), obwohl der MdK (medinzische Dienst der Krankenkasse MdK) in 2 Gutachten festgestellt hat, daß es sich hierbei um eine akutstationäre Behandlung handelt - Leistungsanspruch erfüllt - Die Behandlung sollte in einer nichtwohnortnahen Klinik für septische Chirurgie durchgeführt und der Transport dorthin mit notärztlicher Begleitung. Grundlage hierfür ist eine Schmerzerkrankung (Morphin) sowie Angst mit Depressionen. Meine beh. Ärzte sagten daß es extrem wichtig ist, daß ich endlich in eine stationäre Behandlung (OP) komme. Jetzt ist es endlich soweit, daß ich eine geeignete Klinik gefunden habe, die die Behandlung übernimmt, und jetzt verweigern die Ärzte mir die KRankenhauseinweisung - Begr.: Die Krankenkasse ist zuständig - Die Krankenkasse sagt die Ärzte sind zuständig - Der Arzt sagt dann plötzlich die Ärztekammer oder MdK ist zuständig - diese Sagen die Krankenkasse ist zuständing und die Krankenkasse sagt wieder der Arzt ist zuständig . Ich habe den Ärzten die beiden MdK-Gutachten vorgelegt, wo mir die Ärzte dann sagten, "sobald ich eine Klinik habe, stellen Sie die Einweisung aus". Nun habe ich eine Klinik, und nun verweigern mir die Ärzte die Einweisung: Begr.: es ist wichtig, daß ich endlich in eine OP komme, so daß auch die Angststörung und Schmerzen weggehen. Aber mit Medikamente vollstopfen (Morphin, Doxepin, Citalopram) können die Ärzte. Ich glaube eber, daß diese eine stationäre Behandlung gezielt verhindern wollen. Das ist doch alles nurnoch Kindertheater und so absurd !!!!!!! Jeder schiebt die Verantwortung an den anderen, ohne das etwas passsiert, obwohl der MdK von "akutstationärer Behandlung" in seinen Gutachten spricht !!!! - Was kann ich tun ? ist das Verhalten der Ärzte schon unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB? Vielen Dank für Eure Antworten...
7 Antworten
Wende dich an die Öffentlichkeit und das Fernsehen, WISO und der Länderspiegel sind dankbar für solche Stories, mal sehen, wie schnell es dann gehen kann mit der Kostenklärung.
Das ist eine Sache für den Anwalt. Wenn Du geringe finanzielle Mittel hast ist eine öffentliche Anlaufstelle ratsam. Vielleicht kann man auch was beim Gesundheitsamt erfragen?
Hallo Penaltyfluffy,
bitte schreibe doch mal konkret, wer "die Ärzte" sind, die dir keine KH-Einweisung ausstellen möchten. Ich sehe nämlich absolut keinen Grund, warum dir ein niedergelassener Arzt die Ausstellung einer KH-Einweisung verweigern sollte, wenn du bereits in einem KH ein von deiner Krankenkasse genehmigtes Bett zugesichert bekommen hast.
Oder geht es evtl. nicht um die Einweisung selbst (roter Schein, Muster 2a), sondern um die Verordnung der Krankenbeförderung? Damit ein Arzt in deinem speziellen Fall eine Krankenbeförderung (Arztbegleitung über hunderte von Kilometern) verordnen darf, benötigt er eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Kasse. Das sollte eigentlich eine reine Formsache sein. Wenn aber die Kasse die Kostenübernahme nicht erklärt, wird kein Arzt heutzutage so dumm sein, trotzdem einen entsprechenden Transportschein auszustellen. So ein Transport kostet nämlich - je nach Transportmittel - tausende von Euro, und die Kasse holt sich unter Garantie dieses Geld vom Arzt wieder zurück!
vg
Djoser
Dass der Arzt keine KH-Einweisung ausstellen will, kann ich nicht wirklich verstehen, wohl aber, dass er keinen Transportsschein ausstellen will - und schon gar nicht für einen Hubschraubertransport. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du den Hubschraubertransport genehmigt bekommst. Bevor ich persönlich eine Verordnung einer Krankenbeförderung mittels Hubschrauber unterschreiben würde, müsste ich auf eine vom zuständigen Geschäftsführer der Kasse persönlich unterschriebene originale Kostenübernahmeerklärung bestehen. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Die beiden Ärzte befürchten möglicherweise, dass sie nach dem Ausstellen der KH-Einweisung de facto für den Transport verantwortlich sind. Du solltest also bei deiner Kasse darauf drängen, dass eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ausgefertigt wird. Die Kasse sollte (muss aber nicht) sich nach den Empfehlungen des MdK richten.
und genau das macht sie nicht. die krankenkasse hat mir ja nicht einmal eine klinik gesucht!! sondern ich selber. ich dachte wenn der mdk 2x ja sagt, dann ist das auch ok, zumal ich es schriftlich vom chirurgen habe, wo der dem mdk sogar den heli selbst vorgeschlagen hat, nun kneift er. also auf gut deutsch ledilich aus kompetenzfragen werde ich das bein verlieren. und jetzt kannst du dir sicher vorstellen wo die angsterkrankung erkommt. morphin und antidepressiva sowie valium ändern nichts ander ursache und tatsache, daß das bein dringlichs operiert werden muß. aber der chirurg sagt mir immer wieder "nehm mal die tabletten weiter" wenn man dann mal nachfragt antowrtet er "Wie wärs mal mit einem entzug" hä?`erst sagt er ich soll die pillen weiternehmen und beim nächsten termin genau das gegenteil. der weis wirklich nicht was er will. ich weis einfach nicht mehr weiter. die psychische belastung ist so enorm groß, das weis auch die krankenkasse, und darauf setzt die auch, daß die osteomyelitis mittels sepsis lebensbedrohlich wird, und darauf wartet die krankenkasse nur, dann muß ich in ds nächst gelegene klinikum, und das hat das ganze zu verantworten mit der osteoymelitis usw. (Klage gewonnen vor gericht - schmerzensgeld erhalten) dabei will ich nur eines : mein Bein retten und die schmerzen endlich loswerden, denn umso länger wir warten, desto unwahrscheinlicher wird, daß man das bein retten kann. mehrere kliniken machten mir schon das angebot der amputation. wohl weil es am einfachsten ist, aber selbst das ist ein eingriff, der gemacht werden sowie auch durch die krankenkasse genehmigt werden muß, was diese auch wieder nicht macht....
Hmm, ich hatte dich bislang so verstanden, dass du den Platz im KH von der Krankenkasse vermittelt bzw. zugewiesen bekommen hast. Das ist ja wohl eher nicht der Fall. Wie bereits geschrieben, ist die Kasse nicht verpflichtet, den Empfehlungen des MdK oder eines anderen Arztes zu folgen. Der Wunsch des gesetzlich versicherten Patienten steht bei unserem Gesundheitssystem ohnehin nicht zur Debatte. Wenn du dir das Krankenhaus also mehr oder weniger selbst ausgesucht hast, wirst du nur sehr geringe Chancen haben, dass die Kasse die Kosten übernehmen wird. Das erklärt nun auch hinreichend, warum du keinen Arzt findest, der dir eine entsprechende Einweisung ausstellt. Das darf er nämlich aufgrund der Sozialgesetzgebung nicht, da immer das nächstgelegene geeignete Krankenhaus gewählt werden muss. Krankenhäuser, die eine komplizierte Osteomyelitis behandeln können, gibt es in Deutschland genug, dafür muss man nicht 800 km geflogen werden. Wahrschinlich bietet die nächste Universitätsstadt eine entsprechende Behandlungsmöglichkeit in der Uniklinik. Dein Problem sind also gar nicht die Ärzte, sondern die Kasse, die den KH-Aufenthalt zunächst genehmigen muss. Wenn es wirklich kein anderes Krankenhaus geben sollte, das dich behandeln könnte, die Kasse sich aber auf stur stellt, bleibt dir wirklich nur der Klageweg. An deiner Stelle würde ich die Kasse jedoch ultimativ auffordern, dir ein geeignetes Krankenhaus zuzuweisen.
Alles Gute!
Djoser
Bevor ich persönlich eine Verordnung .... unterschreiben würde,
ah jetzt verstehe ich deinen Aufschrei auch.
;-)))
Hmm, ich hatte dich bislang so verstanden, "ja das ist das Problem vieler Mediziner sie schenken dem Patienten keine Aufmerksamkeit."
moin, ich habe die krankenkasse bereits mehrfach gem. § 13-15, 21 SGB V auf Auskunft des MdK sowie der kassenärztlichen Vereinigung schriftlich per Einschreiben um die Zuteilung eines geeignetem Klinikums gebeten. Diese reagierte darauf " wir sind dafür nicht zuständig. Es ist Sache des Arztes eine Klinik zu benennen. Wir können erst tätig werden, wenn eine Einweisung für ein Krankenhaus vorliegt". Die ärzte jedoch verweigern bereits im Ansatz die Krankenhauseinweisung und sehen sich auch nicht zuständig und verweisen an die Krankenkasse. Die Krankenkasse hat hierbei lediglich ein Klinikum genannt, was jedoch den Fehler produziert hat, und das ich dort nicht hingehen kann wegen fehlendem Vertrauen(Behandlungsfehlerklage) ist wohl nachvollziehbar. Dieses hat auch mein Chirurg dem MdK sowie der Krankenkasse schriftlich mitgeteilt. Das interessiert die Krankenkasse jedoch nicht ein Stück. und ausgerechnet der Arzt, der der Krankenkasse und dem MdK mitgeteilt hatte, daß ein Heli für den Transport notwendig ist, will nun davon nichts mehr wissen und schickt mich weg. ich habe heraus bekommen, daß die Krankenkasse diesem Chirrugen massiv gedroht hat "Wir wollen die Kosten für die Behandlung nicht bezahlen - Bitte stellen Sie Atteste aus, die die Gutachten widerlegen", obwohl ich der Krankenkasse verboten hatte gem. § 203 Abs. 5 StGB mit diesen Ärzten in Kontakt zu treten. Das erfüllt §§ 377-379, 226, 223 348, 50, 51 StGB !!!! Dennoch belästigte die Krankenkasse meine Ärzte mit bis zu 7 Anrufen !!!! pro Tag. Auch hat sich die Krankenkasse ohne meine ausdrückliche Zustimmung (Schweigepflichtentbindung) sogar an die Ärztekammer gewandt und hat sich dort medinzische Unterlagen geholt, obwohl die Ärztekammer das nicht darf. Die krankenkasse hat mir auch mitgeteilt, daß diese sowieso ein neues mdK-Gutachten einholen wird. Habe der Krankenkasse daraufhin mitgeteilt, daß dieses 5.Gutachten !!!!! grundsätzlich angezweifelt wird (Gefälligkeitsgutachten siehe oben), da 4 aktuelle MdK-Gutachten vorliegen. Habe gestern den MdK um Unterstützung gebeten, genauso wie die kassenärztliche Vereinigung sowie Ärztekammer sowie des Bundesversicherungsamt. Ziel ist es, daß die Krankenkasse endlich den Vorgang bewilligt. Ich habe keinerlei Interesse daran die Ärzte irgendwie "anzusch...." .Klingt nach viel Streß, ist es auch, aber ich will mein Bein behalten.
[...] sowie der kassenärztlichen Vereinigung schriftlich per Einschreiben um die Zuteilung eines geeignetem Klinikums gebeten.
Die kassenärztliche Vereinigung ist nun wirklich nicht für die Zuteilung von stationären Behandlungsplätzen zuständig. Ebenso wenig kann sie einem niedergelassenen Arzt vorschreiben, eine KH-Einweisung auszustellen.
Die ärzte jedoch verweigern bereits im Ansatz die Krankenhauseinweisung und sehen sich auch nicht zuständig und verweisen an die Krankenkasse.
Das ist ja schon geklärt, warum die Ärzte eine KH-Einweisung verweigern.
Die Krankenkasse hat hierbei lediglich ein Klinikum genannt, was jedoch den Fehler produziert hat, und das ich dort nicht hingehen kann wegen fehlendem Vertrauen(Behandlungsfehlerklage) ist wohl nachvollziehbar. Dieses hat auch mein Chirurg dem MdK sowie der Krankenkasse schriftlich mitgeteilt. Das interessiert die Krankenkasse jedoch nicht ein Stück.
Siehst du, das ist das eigentliche Problem. Du willst nicht in das Klinikum, in dem der Kunstfehler geschah, das kann jeder gut nachvollziehen (mal abgesehen von den Sesselhockern bei den kranken Kassen), doch du musst auch nicht unbedingt 800 km bis zu einem KH geflogen werden, welches du dir ausgesucht hast.
Das Sinnvollste wäre, du stellst dich ambulant in einer wohnortnäheren chirurgischen Klinik vor, dafür benötigst du wahrscheinlich weder Überweisung noch Einweisung. Google doch mal nach "MRSA-Sprechstunde", "Problemwunden-Sprechstunde", "Sprechstunde für chronische Wunden" o.ä. . Bei der Suche könnte dich dein Hausarzt auch unterstützen. Nimm alle dir zur Verfügung stehenden Krankenunterlagen mit und besprich mit den dortigen Ärzten das sinnvollste Vorgehen.
danke für Deine Vorschläge, werde ich machen. Unterstützung durch meinen HA? keineswegs. der sagt einerseits ich solledie pillen nehmen, die er mir verschreibt. Nachfragen: Unverwünscht, und schon gar nicht eigeninitiative, wie ich es ja mache. heute sagte er mir, ich solle einen Entzug machen, Achja, jeden Tag eine neue Diagnose und Behandlungsmethode !!!!! Habe heute eine weitere Zusage von einer klinik in 150km bekommen!!!! Da das gleiche Spiel, HA und chirrug verweigern einweisung und die krankenkasse sagt wieder, wir brauchen die Eiwneisung, vorher geht nichts !!!!!! Außerdem sagte die Krankenkasse, daß diese ein erneutes Gutachten holen wollen, egal wohin, musste eben den Termin in der 150km entfernten klinik absagen, obwohl ich dem Arzt angeboten diese Entfernung mit einem ITW aus dem Landweg zu machen!!!! Alles was ich mache ist bei dieser Krankenkasse völlig unsinnig - die blockieren nur
Ich kenne das nur wenn jemand Hypochonder ist oder süchtig nach Op´s (Münchhausen) . Ohne Vorgeschichte kann man hier nichts sagen.
hi, ich habe eine chron. osteomyelitis mit mrsa, fisteln und einem offenen kniegelenk mit kreuzband- innenbandruptur li.
Ärzte legen einen Eid darauf ab, einem kranken nicht zu schaden. Gleichzeitig behandeln Sie Menschen mit Medikamente, deren Auswirkungen Sie gar nicht kennen. Sie bekämpfen Krankheiten die sie selbst nicht verstehen. Ärzte geben vor zu wissen, was auf keinen fall, Ursache sein kann, und behaupten gleichzeitig ohne rot zu werden, der Auslöser (Ursache) sei nicht bekannt (jedes 2 Symptom das Ärzte behaupten richtig behandeln zu können, ist unbekannter Ursache, das ist anerkannter wissenschaftlcher Standart).
Nur Gott masste sich an zu behaupten den Teufel gebe es, ohne den Nachweis seiner Existenz zu belegen.
;-))
Die Aussage der Krankenkasse ist richtig, der MDK empfiehlt nur die entsprechende Behandlung, die KK wägt dann ab ob sie die Kosten dafür trägt, übernehmen will,, es sei denn, der Gesetzgeber gibt ausdrücklich vor das diese zu übernehmen sind (Hilfsmittelverordnung) .
Alleine die behandelnden Ärzte haben das Hoheitsrecht der Behandlung, es sei denn, Du als Patient entziehst es Ihnen, indem Du Dir andere Ärzte suchst.
Hier will man offenbar, das Du in eine bestimmte Ambulante Klinik gehst, und lehnt deshalb unter Vorwand die geforderte Überweisung ab.
Die Ärzte wechseln ist der einzige sinnvolle weg, klagen bringt nichts, reine Zeitverschwendung.
Ich habe wirklich selten so einen grandiosen Blödsinn gelesen!
den artikel bei der AOK habe ich aber auch gelesen.
Allerdings hat die AOK keinerlei Beweise für die Behauptung mit den angeblich 19000 Toten pro Jahr. Das ist die übliche Propaganda zur Diskreditierung der von den AOK kurzgehaltenen Institutionen. Übrigens ist einer der Hauptgründe für ärztliche und pflegerische Kunstfehler die Überlastung des Personals, in erster Linie ausgelöst durch Personalmangel. Und wer ist aufgrund immer weiter gedrosselter Finanzierungen mit der Hauptverursacher für den Personalmangel? Richtig, die AOK!
so sehe ich das auch, ich möchte ja keinen direkt ansehen, aber ein schreiberling hier ist genau davon betroffen....
Jeep und Edward Snowden ist ein Informant des KGB der die NSA "nur" diffamiert!
Alles alter Kàse.
In deutschen Krankenhäusern sterben jährlich 19.000 Menschen durch medizinisches Versagen. Das sind fünfmal so viele Tote wie im Straßenverkehr, wo jährlich 3300 bis 3500 Menschen ihr Leben lassen.
"Nachzulesen ist dies im aktuellen Krankenhausreport des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen."
Die Erhebungen und Schätzungen, auf denen die Zahlen beruhen, liegen zwar zum Teil schon einige Jahre zurück, wie die Krankenhäuser auch umgehend monierten. „Trotzdem spiegeln sie die internationale Studienlage und sind valide,“ sagte Max Geraedts,
"Leiter des Instituts für Gesundheitssystemforschung an der Universität Witten/Herdecke."
@Djoser, ich beziehe das jetzt mal auf deine Vermutung, das die AOK ûber keinerlei Beweise verfügt in ihrem Bericht, der aus deiner Sicht "natürlich" populistischer Natur ist.
;-))
@Djoser, von Unternehmenswirtschaft hast du "offensichtlich" überhaupt keinen Plan.
Die meisten Kliniken sind in der Verwaltung zu kostspielig, und weit ûber die geforderten Anforderungen aufgeblasen, wenn Betten nur belegt werden, damit das KK, die Uni Klinik kostendeckend (Gewinnorientiert) ausgelastet werden.
Erhöht sich zwangslàufig die Anzahl derer die nur zur Kostendeckungszwecken operiert werden. Damit erhöht sich logischer weise auch das Risiko.
Aber was rede ich bei Dir von Logik, wenn die Informationen auf die Du dich stützt, schon nur aus den Schlagzeilen info,s der Nr. 1 in Deutschland bestehen.
;-))
18 000 Todesopfer durch Behandlungsfehler von gerade mal 150 000 Ärzte (ohne die, die auf dem OP bzw. im Krankenhaus an einem natürlichem Herzversagen gestorben sind.
;-))).
Das Risiko, während einer Behandlung in/bei einem Krankenhaus Arzt einem natürlichen Tod zu erliegen, ist 20 mal so hoch, wie bei einem Fußgänger der während der Nacht über ne Hochgeschwindigkeitsautobahn spaziert.
;-))
hallo, also MdK-hat gutachten geholt auf antrag der krankenkasse. mdk hat festgestellt " das eine akut wohnortnahe stationäre Behandlung nicht mehr ausreicht" Weiterhin stellte der MdK fest "das ein kurzandauernder schonender Transport unter notfallmässigen Bedingungen mittels REttungshubschrauber erfolgen soll". Der Transport sollte unter Schmerz- und psychischer Sedierung erfolgen"Dieses wurde mittels 2, MdK-Gutachten bestätigt. Die Krankenkasse teile mir mit, "daß diese erst tätig werden können, wenn diese die Einweisung sowie Transportschein erhalten". Diese scheine wurden durch meinen Chirurgen sowie Hausarzt verweigert, obwohl der Chirurg gegenüber dem MdK die zwingende Notwendigkeit einer stationären Behandlung in einer Spezialklinik für septische Chirurgie erforderlich ist. Komisch nur, daß dieser Chirurg nun mir mitteilt, daß dieser nicht zuständig ist, sondern die krankenkasse. Da beisst sich die Katze doch irgendwie in den Schwanz oder. ich glaube eher, daß nach über 8 monatiger Suche (Gutachten stammt von vor 2 Monaten) keiner mehr daran geglaubt hat, daß ich nach über 450 schriflticher Absagen, eine klinik, mit septischer chirurgie gefunden habe, die die behandlung durchführen möchte. Eher entsteht der Eindruck, daß diese Ärzte auf Druck der krankenkasse nun wegschauen und evtl. einen weiteren Behandllungsfehler vertuschen wollen. Das ganze war mal ein VKB-Ruptur, die wurde iatrogen Behandlung (SChmerzensgeld erhalten). Da kann die krankenkasse sich doch das Geld vom verursacher wiederholen !!!!!!! Letztendlich stellen meine behandelnden Ärzte nun keine Einweisung und den transportschein aus, obwohl der MdK mit 2 Gutachten feststellte, daß es medinzisch notwendig ist und Leistungsnaspruch erfüllt ist. Die krankenkasse hat mir seit 8 Monaten keine Klinik genannt " 88 SGG i.V. § 13-15, 21 SGB V, nur eine Klinik, die den Behandlungsfelher begangen hat, das da kein Vertrauen § gem. § 39 SGB I vorliegt dürfte vielleichtn achvollziehbar sein, oder ? gruß penaltyfluffy