Ärzte verweigen Krankenhauseinweisung!
Hallo, mal eine Frage. Meine Ärzte verweigern eine Krankenhauseinweisung für eine stationäre Behandlung (chron. OSteomyelitis mit Fisteln, Kreuzbandriß, MRSA), obwohl der MdK (medinzische Dienst der Krankenkasse MdK) in 2 Gutachten festgestellt hat, daß es sich hierbei um eine akutstationäre Behandlung handelt - Leistungsanspruch erfüllt - Die Behandlung sollte in einer nichtwohnortnahen Klinik für septische Chirurgie durchgeführt und der Transport dorthin mit notärztlicher Begleitung. Grundlage hierfür ist eine Schmerzerkrankung (Morphin) sowie Angst mit Depressionen. Meine beh. Ärzte sagten daß es extrem wichtig ist, daß ich endlich in eine stationäre Behandlung (OP) komme. Jetzt ist es endlich soweit, daß ich eine geeignete Klinik gefunden habe, die die Behandlung übernimmt, und jetzt verweigern die Ärzte mir die KRankenhauseinweisung - Begr.: Die Krankenkasse ist zuständig - Die Krankenkasse sagt die Ärzte sind zuständig - Der Arzt sagt dann plötzlich die Ärztekammer oder MdK ist zuständig - diese Sagen die Krankenkasse ist zuständing und die Krankenkasse sagt wieder der Arzt ist zuständig . Ich habe den Ärzten die beiden MdK-Gutachten vorgelegt, wo mir die Ärzte dann sagten, "sobald ich eine Klinik habe, stellen Sie die Einweisung aus". Nun habe ich eine Klinik, und nun verweigern mir die Ärzte die Einweisung: Begr.: es ist wichtig, daß ich endlich in eine OP komme, so daß auch die Angststörung und Schmerzen weggehen. Aber mit Medikamente vollstopfen (Morphin, Doxepin, Citalopram) können die Ärzte. Ich glaube eber, daß diese eine stationäre Behandlung gezielt verhindern wollen. Das ist doch alles nurnoch Kindertheater und so absurd !!!!!!! Jeder schiebt die Verantwortung an den anderen, ohne das etwas passsiert, obwohl der MdK von "akutstationärer Behandlung" in seinen Gutachten spricht !!!! - Was kann ich tun ? ist das Verhalten der Ärzte schon unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB? Vielen Dank für Eure Antworten...

7 Antworten
Wende dich an die Öffentlichkeit und das Fernsehen, WISO und der Länderspiegel sind dankbar für solche Stories, mal sehen, wie schnell es dann gehen kann mit der Kostenklärung.
Das ist eine Sache für den Anwalt. Wenn Du geringe finanzielle Mittel hast ist eine öffentliche Anlaufstelle ratsam. Vielleicht kann man auch was beim Gesundheitsamt erfragen?
Hallo Penaltyfluffy,
bitte schreibe doch mal konkret, wer "die Ärzte" sind, die dir keine KH-Einweisung ausstellen möchten. Ich sehe nämlich absolut keinen Grund, warum dir ein niedergelassener Arzt die Ausstellung einer KH-Einweisung verweigern sollte, wenn du bereits in einem KH ein von deiner Krankenkasse genehmigtes Bett zugesichert bekommen hast.
Oder geht es evtl. nicht um die Einweisung selbst (roter Schein, Muster 2a), sondern um die Verordnung der Krankenbeförderung? Damit ein Arzt in deinem speziellen Fall eine Krankenbeförderung (Arztbegleitung über hunderte von Kilometern) verordnen darf, benötigt er eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Kasse. Das sollte eigentlich eine reine Formsache sein. Wenn aber die Kasse die Kostenübernahme nicht erklärt, wird kein Arzt heutzutage so dumm sein, trotzdem einen entsprechenden Transportschein auszustellen. So ein Transport kostet nämlich - je nach Transportmittel - tausende von Euro, und die Kasse holt sich unter Garantie dieses Geld vom Arzt wieder zurück!
vg
Djoser
Ich kenne das nur wenn jemand Hypochonder ist oder süchtig nach Op´s (Münchhausen) . Ohne Vorgeschichte kann man hier nichts sagen.
Ärzte legen einen Eid darauf ab, einem kranken nicht zu schaden. Gleichzeitig behandeln Sie Menschen mit Medikamente, deren Auswirkungen Sie gar nicht kennen. Sie bekämpfen Krankheiten die sie selbst nicht verstehen. Ärzte geben vor zu wissen, was auf keinen fall, Ursache sein kann, und behaupten gleichzeitig ohne rot zu werden, der Auslöser (Ursache) sei nicht bekannt (jedes 2 Symptom das Ärzte behaupten richtig behandeln zu können, ist unbekannter Ursache, das ist anerkannter wissenschaftlcher Standart).
Nur Gott masste sich an zu behaupten den Teufel gebe es, ohne den Nachweis seiner Existenz zu belegen.
;-))
Die Aussage der Krankenkasse ist richtig, der MDK empfiehlt nur die entsprechende Behandlung, die KK wägt dann ab ob sie die Kosten dafür trägt, übernehmen will,, es sei denn, der Gesetzgeber gibt ausdrücklich vor das diese zu übernehmen sind (Hilfsmittelverordnung) .
Alleine die behandelnden Ärzte haben das Hoheitsrecht der Behandlung, es sei denn, Du als Patient entziehst es Ihnen, indem Du Dir andere Ärzte suchst.
Hier will man offenbar, das Du in eine bestimmte Ambulante Klinik gehst, und lehnt deshalb unter Vorwand die geforderte Überweisung ab.
Die Ärzte wechseln ist der einzige sinnvolle weg, klagen bringt nichts, reine Zeitverschwendung.