Ärzte verweigen Krankenhauseinweisung!

Knie vom 18.01.14 - (Arzt, Krankenhaus, Krankenkasse)

7 Antworten

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Wende dich an die Öffentlichkeit und das Fernsehen, WISO und der Länderspiegel sind dankbar für solche Stories, mal sehen, wie schnell es dann gehen kann mit der Kostenklärung.

Das ist eine Sache für den Anwalt. Wenn Du geringe finanzielle Mittel hast ist eine öffentliche Anlaufstelle ratsam. Vielleicht kann man auch was beim Gesundheitsamt erfragen?

Hallo Penaltyfluffy,

bitte schreibe doch mal konkret, wer "die Ärzte" sind, die dir keine KH-Einweisung ausstellen möchten. Ich sehe nämlich absolut keinen Grund, warum dir ein niedergelassener Arzt die Ausstellung einer KH-Einweisung verweigern sollte, wenn du bereits in einem KH ein von deiner Krankenkasse genehmigtes Bett zugesichert bekommen hast.

Oder geht es evtl. nicht um die Einweisung selbst (roter Schein, Muster 2a), sondern um die Verordnung der Krankenbeförderung? Damit ein Arzt in deinem speziellen Fall eine Krankenbeförderung (Arztbegleitung über hunderte von Kilometern) verordnen darf, benötigt er eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Kasse. Das sollte eigentlich eine reine Formsache sein. Wenn aber die Kasse die Kostenübernahme nicht erklärt, wird kein Arzt heutzutage so dumm sein, trotzdem einen entsprechenden Transportschein auszustellen. So ein Transport kostet nämlich - je nach Transportmittel - tausende von Euro, und die Kasse holt sich unter Garantie dieses Geld vom Arzt wieder zurück!

vg

Djoser

Ich kenne das nur wenn jemand Hypochonder ist oder süchtig nach Op´s (Münchhausen) . Ohne Vorgeschichte kann man hier nichts sagen.

Ärzte legen einen Eid darauf ab, einem kranken nicht zu schaden. Gleichzeitig behandeln Sie Menschen mit Medikamente, deren Auswirkungen Sie gar nicht kennen. Sie bekämpfen Krankheiten die sie selbst nicht verstehen. Ärzte geben vor zu wissen, was auf keinen fall, Ursache sein kann, und behaupten gleichzeitig ohne rot zu werden, der Auslöser (Ursache) sei nicht bekannt (jedes 2 Symptom das Ärzte behaupten richtig behandeln zu können, ist unbekannter Ursache, das ist anerkannter wissenschaftlcher Standart).

Nur Gott masste sich an zu behaupten den Teufel gebe es, ohne den Nachweis seiner Existenz zu belegen.

;-))

Die Aussage der Krankenkasse ist richtig, der MDK empfiehlt nur die entsprechende Behandlung, die KK wägt dann ab ob sie die Kosten dafür trägt, übernehmen will,, es sei denn, der Gesetzgeber gibt ausdrücklich vor das diese zu übernehmen sind (Hilfsmittelverordnung) .

Alleine die behandelnden Ärzte haben das Hoheitsrecht der Behandlung, es sei denn, Du als Patient entziehst es Ihnen, indem Du Dir andere Ärzte suchst.

Hier will man offenbar, das Du in eine bestimmte Ambulante Klinik gehst, und lehnt deshalb unter Vorwand die geforderte Überweisung ab.

Die Ärzte wechseln ist der einzige sinnvolle weg, klagen bringt nichts, reine Zeitverschwendung.