Was kann ich tun, wenn ich etwas im Essen gefunden habe dass da nicht reingehört?
hallo, habe vorhin aus einer gekauften snackpackung, erdnüsse im wasabimantel gegessen. so ziemlich unter den letzten in der verpackung verbleibenden erdnüsse, biss ich auf eine scheinbare erdnuss mit seltsamer länglicher form (ich dachte mir im filmeifer nichts großartiges dabei - hätten ja auch nur zwei erdnüsse, die zusammen unter einem wasabi teigmantel sind, sein können) -und ich biss auf etwas sehr hartes, es war keine erdnuss.. wie ich durch den abbröselnden teigmantel erkennen konnte, war es ein stück zurechtgeschnittenes holz! -ähnlich groß wie ein dübel und daher auch leicht verschluckbar...
jetzt wollte ich wissen, ob ich jetzt was machen sollte, oder lieber nicht?
8 Antworten
Die Oberflächlichkeit kennt keine Grenzen, wie ich aus verschiedenen Kommentaren erkennen kann. Zunächst ist Dir nichts passiert, aber es hätte sein können! Es geht auch nicht um einen lapidaren Schadensersatz, da u.a. Holz ja nicht "giftig" (wer sagt das?!) ist, wie geschrieben wurde. Zumindest würde ich dort reklamieren, wo ich diese Nüsse gekauft habe; nicht unbedingt beim Hersteller (warum sich die Mühe machen?!). Es geht doch darum, dass der Einkauf dieses Ladens das aufgreift und sich mit dem Hersteller auseinandersetzt. Denn nichts tun ist in unserem Lande schon längst zur Mode geworden. So sorgt man wenigstens indirekt für Abhilfe und Sicherheit für den Verbraucher, wenn der Hersteller dazu veranlaßt wird, seine Ein- oder Ausgangskontrolle zu verbessern.
der erhaltene gutschein hat einen wert von 30€! -hat sich doch gelohnt
schick eine beschwerdebrief an die adresse die auf der verpackung drauf steht und leg die verpackung und das holzstück dabei. mach lieber vorher ein foto davon also von dem holzstück als beweis^^ wahrscheinlich wirst du dann eine entschuldigung und eine neue packung bekommen ; )
Ich würde - unabhängig davon, ob es dafür Gratisproben oder eine Entschädigung gibt - auf jeden Fall den Hersteller informieren. Wenn der Hersteller nicht weiß, dass in seiner Produktion ggf. etwas schief läuft, kann er das auch nicht ändern.
Schick das Teil mit der Resttüte an die Firma zurück...bestimmt bekommst du dann eine Wiedergutmachung...habe mal in einer Tütensuppe ein Stück Metall gefunden und habe dafür Gratisproben des ganzen Sortiments bekommen...;)
Nimm es aus dem Mund und wird es weg. Mehr würde ich nicht tun. Wozu auch? Der finanzielle Verlust hält sich in Grenzen und passiert ist nichts.
ich habe nun bei der qualitätsicherung des supermarktes angerufen, die das produckt ja unter ihrem logo verkaufen, und erhalte nun netter weise einen gutschein [ in bislang unbekannter höhe - wird aber leider wohl nicht allzu viel sein ;) ] und habe tatsächlich kostenfrei und nur mit bestimmten angaben auf der tüte u.a. zur spezifikation des herstellungsdatums und eben addressdaten zur zusendung des gutscheines angeben (müssen) - obwohl man natürlich die addressdaten nicht angeben brauch, wenn man auf den gutschein verzichten will. hätte zwar lieber 2 oder 3 "hilfreiche antworten" gewählt, aber diese unterschtreicht nochmal einige ansichten, die ich ebenso teile.
-Danke für alle ernsthaften bemühungen die frage zu beantworten-