Was machen Ärzte, wenn man sich gegen eine (Not)-OP entscheidet?

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Ärzte sind verpflichtet, den Willen des Patienten zu aktzeptieren, solange dieser zurechnungs- und einwilligungsfähig ist, also weiß, was er tut, und solange dadurch nicht das Leben anderer gefährdet wird. Wenn ein Patient also trotz ausführlicher Risikoaufklärung eine Not-OP ablehnt, dann ist das so, und er muss die Konsequenzen tragen. Die Aufklärung MUSS aber drastisch sein, z.B.: Wenn Sie sich jetzt nicht ihren geplatzten Blinddarm operieren lassen, werden Sie morgen eine komplette Bauchfellentzündung haben, dann dringen Bakterien in die Blutbahn ein und Sie werden binnen Tagen qualvoll an einer sogenannten Sepsis sterben. Wollen Sie das?" Wenn ja, darf der Patient noch unterschreiben. Es reicht nicht, dem Patienten zu sagen, dass er eventuell bleibenden Schaden davontragen könne. Wenn der Patient aber gern sterben will, darf ihn keiner hindern - man darf ihm aber Schmerzmittel geben, um es erträglicher zu machen. Ironisch, ist aber so.

Kommt ein Patient bereits bewusstlos in die Klinik, wird im Sinne des mutmaßlichen Patientenwillens gehandelt. man muss ja erstmal davon ausgehen, dass jeder gerne leben möchte, also wird man den Patienten behandeln, wenn nicht eine Patientenverfügung vorliegt oder die Situation des Patienten hoffnungslos ist. In solchen Fällen wird dem Schicksal sein Lauf gelassen.

Eine schwierige Situation liegt vor, wenn durch die Entscheidung eines Patienten andere Lebewesen bedroht sind, wie in deinem Beispiel mit der Schwangeren. Die Frau hat das Recht, eine OP für dich abzulehnen, sie hat aber NICHT das Recht, ihr Kind mit in den Tod zu reißen. Ich habe von so einem Fall noch nie gehört, aber ich könnte mir vorstellen, dass es in diesem Fall durch richterliche Anordnung in der Tat zu einer Zwangs-OP kommen kann. Ich werde das mal recherchieren.

Wer sollte so blöd sein und sich gegen eine NOT-Op entscheiden? Der Name Not-OP sagt doch schon alles - meistens geht es dabei um Lebensgefahr - Klar gibt es Menschen, die gegen Bluttransfusionen sind - aber wollen wir jetzt danach fragen, ob sie noch ganz richtig im Kopf sind?

Sicherlich gibt es einige Fälle z.B. Krebs, wo der Patient die Behandlung abbricht - und/oder weitere OP's ablehnt - aber Not-OP glaube ich kaum, daß es oft, wenn überhaupt vorkommt.

Die Ärzte haben die Möglichkeit bei der Vormundschaftsbehörde eine superprovisorische Verfügung zu bekommen. Gerade bei einer Geburt wird niemand das Risiko eingehen das Kind zu schädigen oder sterben zu lasen. Da muss man nicht mal auf den Entscheid des Richters warten.

Ärzte dürfen nichts gegen den Willen des Patienten machen

Diese Frage habe ich vor kurzen auch einen Arzt im Krankenhaus gestellt ob man eine OP verweigern kann da bei mir ein Eingriff unter Vollnarkose gemacht werden sollte.Ich habe ein Infoblatt bekommen wo drauf stand was ich habe bzw. was gemacht werden muss.Ich konnte mich bis zur letzten Minute vor dem Eingriff auch dagegen wehren das es gemacht wird.Allerdings wird man über die Folgen aufgeklärt was passiert wenn man eine OP verweigert.Mann muss das Unterschreiben das man das nicht will und sich über die möglichen Folgen bewust ist.Hat man das getan kann der Arzt nichts machen,nicht gegen den ausdrücklichen Willen gegen eine OP.Ausnahmen denke ich sind Not OPs wo der Patient sonst stirbt wenn nichts gemacht wird.Wird jemand Bewustlos eingeliefert kann man ja schlecht warten bis die Person wieder aufwacht.