96 Jahre alter Patient verweigert OP bei Oberschenkelhalsbruch

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Wenn der ältere Herr nicht unterschreibt, dann ist das Selbstgefährdung und dann kann es soweit kommen, dass er in gewissen Belangen entmündigt werden kann. Oft genug genauso im Berufsalltag erlebt.

Wenn er die OP Einwilligung nicht unterschreibt dann muss er eine Einverständniserklärung unterschreiben dass er es ablehnt.

Was mit Ihm gesundheitlich passiert wenn er nicht operiert wird, können die Ärzte beantworten.

Ein Eingriff gegen den eigenen Willen ist Körperverletzung. Wenn die Ärzte aus irgendwelchen Grunden selber entscheiden könnten, müssten sie die Tochter nicht um Unterschrift bitten, was ohnehin schon ein Witz ist, da wie gesagt einem niemand das Recht auf Selbstbestimmung nehmen kann.

Wenn die Tochter unterschreibt, ist das ja schon Entmündigung und das sollte man dem Vater nicht antun.

Die Frage, was passiert, wenn er sich nicht operieren lässt, kann niemand beantworten, aber in dem Alter ist eine OP ein erhebliches Risiko und etliche überleben den Eingriff gar nicht oder vegetieren nur noch vor sich hin.

Es gibt auch jüngere, die an überflüssigen, angeblich notwendigen Bein OPs gestorben sind und danach noch extreme Schmerzen hatten.

So einen Tod wünsche ich niemandem und sowas ist ein schweres Verbrechen, wenn man den Willen übergeht. Er ist alt genug

Der Pat. ist laut Angaben im Vollbesitz seiner geistligen Kraft und es ist seine Entscheidung, die Operation nicht durchführen zu lassen. Die einzige Möglichkeit wäre es noch, ein psychiatrisches Konsil durchführen zu lassen, ob er wirklich entscheidungsfähig ist (entscheidungsfähig, nicht geschäftsfähig, das heißt, auch bei einer bereits deutlichen kognitiven Beeinträchtigung kann der Psychiater entscheiden: wenn der Pat. reproduzierbar eindeutig die Operation ablehnt und er in diesem Moment nicht suizidal ist, dann gilt der Wille des Pat.). Die Tochter hat in diesem Fall genau so viel oder wenig zu sagen wie ein Nachbar auf der Straße. Solange der Pat. sie nicht zur Bevollmächtigten eingesetzt hat (also eine Vorsorgevollmacht auf sie ausgefüllt hat) UND er entscheidungsfähig ist, ist es seine Entscheidung. Sollte er selbst nicht entscheiden können (weil er im Delir ist z. B. ), dann muss gerichtlich ein Betreuer bestellt werden (der durchaus die Tochter sein kann). Aber auch wenn er nicht mehr entscheiden kann, kann die Tochter nicht entscheiden (und unterschreiben schon gar nicht) außer sie wäre entsprechend bevollmächtigt. Gilt übrigens auch für Eheleute, solange es keine Vollmachten gibt, können sie nicht im Namen des Partners entscheiden. Und die Entscheidung, sich in diesem Alter nicht mehr an der Hüfte operieren lassen, muss nach entsprechender Aufklärung des Pat. über die Risiken (und Folgen) auch respektiert werden. Das kalendarische Alter sagt nichts über das biologische Alter aus (no-go, slow-go, go-go). Von dem her reichen die Angaben nicht aus, um über die Risiken der OP bei diesem Pat. zu sprechen. Aber auch konservativ (also ohne OP) kann durch Schmerzmittel und Krankengymnastik durchaus Lebensqualität wieder gewonnen werden. Deswegen: rechtzeitig Vorsorgevollmacht (wer entscheidet für mich, wenn ich nicht mehr entscheiden kann) und Patientenverfügung (was soll mit mir geschehen, wenn ich nicht mehr entscheiden kann, wie z. B. lebensverlängernde Maßnahmen, Operationen, künstliche Ernährung etc) ausfüllen. Es gab in letzter Zeit doch einige Urteile zugunsten des Patientenwillen, so dass entsprechende Unterlagen auch wesentlich die ärztliche Entscheidung beeinflussen sollten!

Schwere Frage und wir heißen nicht Gott.

Meine Lebenserfahrung:

Bei einer Operation in dem Alter kommt ein Mensch sehr lange zum Liegen und benötigt eine sehr baldige und schnelle Mobilität. Ansonsten bilden sich die Kreislauffunktionen zurück - Lungenentzündung - Tod.

Bei Nichtoperation passier das Gleiche nur mit garantierter Nichtmobilität.

Die Verweigerung der Operation liegt sehr wahrscheinlich am innerlichen Abschluß des Lebens... nicht mehr die Kraft zum Kämpfen aufbringen zu wollen. Demnach ist es nur eine Entscheidung darüber, wie schmerzhaft das Leben zu Ende gehen soll. Das wissen am Besten die Ärzte.

Was passiert wenn nicht operiert wird.

Das wird nur der behandelnde Arzt sagen können.

Hier könnte man nur fröhlich vor sich hin spekulieren.