Wegen Tattoo krankmelden?
Hey :)
Ich wollte mal fragen, ob der Arzt einen für ein paar Tage krank schreiben kann, wenn man aufgrund eines großen Tattoos an einer unangenehmen Stelle (z.B. Rücken, wo sehr viel Kleidung drüberreiben würde) Schmerzen hat.
Vielen Dank im voraus!
9 Antworten
Wenn du genug frischhaltefolie hast, dann schmier dir den rücken mit der Creme ein die der tättowierer dir gegeben hat (sofern du eine bekommen hast) und wickel dann die Folie um den rücken, dann scheuert das nicht so. Da der stoff dann auf der Folie reibt und nicht direkt auf der wunde
Guter Witz! Du hast keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei selbstverschuldetem Ausfall. Weiß man normalerweise als Arbeitnehmer.
Nein krankschreiben geht nicht. Du kannst dir Urlaub nehmen aber so schlimm ist das nicht mit der Kleidung
Nein.
Nimm Urlaub dafür. Ist ja keine Krankheit sondern Privatvergnügen.
Prinzipiell ist das kein Problem, wenn du dich damit nicht fit fühlst.
Wird wohl jeder kompetente Hausarzt machen.
Kommt aber eventuell nicht gut an beim Arbeitgeber, wenn er das Spitz kriegt.
Nimm dir lieber ein paar Tage Urlaub.
Hab dazu schon was unten geschrieben.
Frage an dich... Recht gut und schön.
Wie will man das umsetzen?
Wenn ich mit Fieber zum Arzt gehe, nichts vom Tattoo erzähle, und er mich krankschreibt?
Ich würde sogar eine Wette drauf abschliessen, dass das täglich tausendfach in Deutschland vorkommt.
Und da ändert auch das Paragraphenreiten nichts dran.
Und natürlich, wenn sowas auffliegt...dann ist die Kacke am dampfen.
Ich befürworte so ein Verhalten auch nicht.
Ich sage den Leuten ständig: NEHMT EUCH URLAUB.
Doch, genau das ist es!!
Eine Krankschreibung - also die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber als Grundlage für den Anspruch auf Lohnfortzahlung - gibt es nicht, wenn die Erkrankung "selbstverschuldet" ist.
Und bei Tattoos - wie auch bei Piercings - wird regelmäßig von einem "Selbstverschulden" ausgegangen; das betrifft nicht nur das Tätowieren/Piercen selbst, sondern schließt auch Komplikationen als Folge davon ein.
Die Krankenkassen dürfen in diesen Fällen die Erstattung der Behandlungskosten verweigern oder den Betroffenen in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen - Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V § 52 "Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden" Abs. 2:
Und der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht auch nur in soweit, als die Erkrankung "unverschuldet" ist - Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Abs. 1, Satz 1:
Und Tätowieren/Piercen einschließlich der danach möglicherweise auftretenden Komplikationen gelten in diesem Sinne als "selbstverschuldet".