Weisheitszahn OP als Minderjähriger ablehnen?

5 Antworten

Ab 14 darfst Du die Entfernung ablehnen, ansonsten wäre es juristisch eine vorsätzliche Körperverletzung, selbst wenn Deine Sorgeberechtigten zustimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Benutzer198 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 16:22

Darf ich fragen, wo das geschrieben steht?

Salus03  09.02.2022, 16:25
@Benutzer198

wie alt bist Du? Ich würde als Arzt (ich bin Arzt) keine invasive Maßnahme bei einem jugendlichen Patienten ab 14 durchführen, wenn die oder der Jugendliche keine Einwilligung gibt.(abgesehen von lebensbedrohlichen Notfällen und Jugendlicher nicht befragbar). Alles andere, also gegen den Willen, ist vorsätzliche Körperverletzung, dafür gibt es mehrere Paragrafen im Strafgesetzbuch.

Benutzer198 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 16:29
@Salus03

Ich bin 17

Salus03  09.02.2022, 16:31
@Benutzer198

Damit kann weder ein Arzt, noch ein Zahnarzt etwas gegen Deinen Willen tun. Das Gesetz geht davon aus, dass man in der Regel ab 15 ausreichend einsichtsfähig ist, um für sich Entscheidungen zu treffen. Dazu gibt es mehrere Verlautbarungen von Landesärztekammern. Ein Mädchen kann ja auch ab 14/15 ohne Wissen der Eltern zum Frauenarzt und sich die Pille verschreiben lassen.

Das hängt von deinem Alter bzw. geistiger Reife ab.

Eine Behandlung mit Zustimmung bzw. auf Wunsch der Eltern, aber gegen den Willen des minderjährigen Patienten, ist rechtlich immer eine schwierige Angelegenheit, und es gibt dafür auch keine exakten gesetzlichen Regelungen.

Bei Kindern ist die Sache recht klar, die Eltern entscheiden, und die Untersuchung/Behandlung ist jedenfalls auch gegen den Willen des Kindes zulässig, notfalls auch mit Zwang.

Bei Jugendlichen wird die Grenze üblicherweise bei etwa 14 Jahren gezogen (dieses Alter ist gesetzlich nicht exakt festgelegt, hat sich jedoch in der Praxis so eingebürgert), ab diesem Alter ist ein Veto des Minderjährigen auf jeden Fall zu berücksichtigen, außer es ist aufgrund von konkreten Umständen davon auszugehen, dass der Minderjährige nicht über die nötige geistige Reife verfügt, den Zweck des Eingriffes und mögliche Folgen der Nichtdurchführung zu verstehen, oder es handelt sich um einen unbedingt notwendigen Eingriff, um schwerwiegende gesundheitliche Schäden oder gar den Tod zu verhindern.

Generell hat der Arzt bei Jugendlichen im Falle von widersprüchlichen Behandlungswünschen des Patienten und der Erziehungsberechtigten zwischen dem Recht des Minderjährigen auf Selbstbestimmung, seiner geistiger Reife, dem Wunsch der Eltern sowie der Notwendigkeit/Dringlichkeit des Eingriffes abzuwägen und im Zweifelsfall den Wunsch des minderjährigen Patienten als vorrangiges Entscheidungskriterium heranzuziehen.

Und spätestens ab 16 haben die Eltern bei gesundheitlichen Angelegenheiten nur noch wenig mitzureden, ab diesem Alter wird davon ausgegangen, dass die geistige Reife, über medizinische Untersuchungen und Behandlungen zu entscheiden, auf jeden Fall gegeben ist, außer es liegt z.B. eine offensichtliche geistige Minderbegabung oder schwere psychische Erkrankung vor.

Wie alt bist du denn?

Ergänzung: Ich sehe gerade, du bist 17. Da entscheidest auf jeden Fall du alleine, ob du mit der Behandlung einverstanden bist oder nicht. Was deine Eltern wollen oder nicht, spielt da, sofern du geistig normal entwickelt bist, keine Rolle mehr.

Benutzer198 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 16:47

Ich bin 17, werde dieses Jahr auch noch 18

daedag  09.02.2022, 16:47
@Benutzer198

Ja gerade gesehen, habe meine Antwort schon entsprechend ergänzt ;-)

Benutzer198 
Beitragsersteller
 10.02.2022, 16:44
@daedag

Steht das irgendwo im Gesetz?

daedag  12.02.2022, 16:28
@Benutzer198

Nein, eben nicht explizit. Im Gesetz steht nur sinngemäß, dass der Wille des Minderjährigen seinem Alter und Reifegrad entsprechend zu berücksichtigen ist. In Österreich ist es etwas genauer formuliert, da heißt es, dass das Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit im Zweifel ab 14 Jahren zu vermuten ist.

Und auch in Deutschland wird das üblicherweise so gehandhabt, kein Arzt wird einen 17-jährigen Jugendlichen gegen seinen Willen behandeln, außer der Patient ist nicht in der Lage seinen Willen zu äußern, leidet an einer schweren geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung, oder es geht um Leben und Tod.

Wäre abgesehen davon auch in der Praxis schwer umsetzbar, einen sich wehrenden 17-jährigen mit Gewalt zu einer Behandlung zu zwingen die er nicht möchte. Ein kleines Kind kann man notfalls festhalten wenn es nicht anders geht, bei einem fast erwachsenen Mann wäre das eher schwierig.

Benutzer198 
Beitragsersteller
 12.02.2022, 16:35
@daedag

Vielen Dank für die Antwort

Die Notwendigkeit einer Entfernung festzustellen solltest du so oder so von einem Experten überlassen, aber du kannst natürlich um dich schlagen und dich wehren vlt. hilft das

Kihrin  09.02.2022, 16:12

Diese Antwort war vollkommen ehrlich, da ich nicht annehme, dass deine Eltern dich gegen deinen werden sedieren lassen werden

Benutzer198 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 16:10

Hilfreiche Antworten wären mir ehrlich gesagt lieber

Rein theoretisch können Deine Eltern bestimmen. Aber ab 14 Jahren werden auch die Wünsche der Minderjährigen mitberücksichtigt. Und mit fortschreitendem Alter um so mehr. Und Du bist 17.

Ich kann mir keinen Zahnarzt vorstellen, der Dich da gegen Deinen ausdrücklichen Willen behandeln würde. Ob das wirklich schlau ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn Du das, was Du als notwendig erachtest, für glaubwürdiger / sinnvoller hältst als das, was ein Zahnarzt für notwendig erachtet, was glaubst Du denm, wozu der studiert hat und wozu brauchst Du überhaupt einen Zahnarzt?