Wie lange darf eine Verwalterzustimmung zu einem Wohnungsverkauf dauern?
Laut Teilungserklärung muss die Hausverwaltung bei einem Wohnungsverkauf zustimmen. Es steht nichts da, wie lange die Hausverwaltung für die Zustimmung brauchen darf, und ab wann sie für die Schäden verantwortlich zu machen ist, die entstehen, weil die Wohnung wegen mangelnder Verwalterzustimmung nicht bezahlt werden konnte. Nun hat die Hausverwaltung drei Monate Zeit gehabt und dennoch die Abwicklung des Verkaufs noch um einen Monat verzögert, mangels Verwalterzustimmung. Haftet die Hausverwaltung für den Schaden, der durch die verspätete Bezahlung entsteht, wenn sie die Fristen so lange überzieht?
6 Antworten
Ob ein Verwalter beim Kauf zustimmen muss, wird in der Teilungserklärung geregelt. In den meisten Fällen muss er nur beim Erstverkauf zustimmen. Eine Zustimmung darf der Verwalter nur verweigern, wenn in der Person des Käufers Zweifel auf die Finanzkraft besteht, dass bedeutet, wenn der Käufer evtl. Umlagen/Wohngelde evtl. dann nicht leisten könnte und dieses zum Nachteil einer Wohnungseigentümergemeinschaft führt oder der Käufer vor hätte ein Bordell zu errichten oder auch Straftäter wäre....! Das wären Gründe (also schwerwiegende Gründe) um die Zustimmung zu verweigern und diese müssten nachgewiesen werden können. Andernfalls darf der Verwalter die Zustimmung nicht verweigern. Eine Zustimmung ist eine recht kurzfristige Angelegenheit und der Notar der den Kaufvertrag aufsetzt etc., kann auch die Verwalterzustimmung vorbereiten. Drei Monate sind definitiv schon viel zu lange und ich würde raten, dass Erkundigungen beim Anwalt für WEG eingezogen werden, um Nachteile an den Verwalter abzuwälzen. Ich selbst habe öfter mit Verwalterzustimmungen zu tun, da ich aus der Branche komme und benötige dafür evtl. 2 Wochen (dabei sind mit Einverständnis des Käufern - Erkundigungen über ihn inbegriffen)! Ich hoffe dieser Beitrag hilft weiter und viele Grüße Helladunkler
das ist mir völlig unbekannt, dass ein von den Eigentümern bestellter Verwalter über den Verkauf einer Wohnung mitbestimmen kann. Das ist allein Sache des Eigentümers. Da Du ja sowieso einen Notar für den Verkauf hast würde ich diesen einschalten. Die Teilungserklärung dürfte in diesem Punkt total veraltet sein, möglicherweise reagiert deshalb die Hausverwaltung mangels Zuständigkeit nicht.
eine Teilungserklärung ist solange aktuell, bis alle ET einen Beschluss zur Änerdung fassen und alle zum Notar dackeln.
Angemessen wären 14 Tage. Die können auf die Zustimmung des Verwalters klagen. Schäden aus der verpäteten Zustimmung können Sie bei entsprechednem Urteil zu Ihrern Gunsten ebenfalls einklsagen. Der Verwalter kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grunde versagen. Solch ein Grund läge zum Beispiel vor, wenn berechtigte zweifel an Ihrer wirtschaftlichen Zuverlässigkeit bestehen - sprich: "Weil Sie amtsbekannt fruchtlos wären." Eidesstattliche Versicherung, Pfändugnen etc.
Diese Frage würde ich einem Fachanwalt für WEG stellen.
Ich kenne zwar keine Fristen, aber diese Zustimmung sollte zeitnah erfolgen. Wenn nicht - und es ist beweisbar, daß ein Schaden durch die Nichthandlung entstanden ist, ist der verwalter meiner Meinung nach haftbar zu machen.
Hallo an Alle,
bei mir hat die Genehmigung rd. 3 bis 4 Wochen gedauert. Allerdings wurde diese durch einen -vom Verwalter bestimmten- Notar beglaubigt!Kosten so um 130 Euro!!
Hierzu meine Frage: Habt Ihr die gleichen o.ä. Erfahrungen i.S. Kosten gemacht?Viele Grüße