Wer bezahlt Rohrleitung Reinigung bei Verstopfung?
Haus mit etwa 15 Eigentumswohnungen. Sanierung der Bäder vor 3 Jahren. Welche Rohre im Küchenbereich ausgetauscht wurden ist nicht bekannt. Nun gab es eine 100% Verstopfung des Abflusses in der Küche. Rohr wurde gereinigt, Ablaufteile konnte er nicht mehr zusammen setzen, Sanitärfirma musste kommen. Kosten insgesamt € 380.- wer bezahlt? Sind Rohre nicht Eigentümergemeinschaft?
5 Antworten
Die sanitäre Infrastruktur eines Hauses mit Eigentumswohnungen (hier die Abflussrohre) gehört zum Gemeinschaftseigentum. Dies sollte so auch in der Teilungserklärung stehen. Folglich wird die Reinigung des Abflussrohres auch von der Eigentümergemeinschaft bezahlt.
Die "Ablaufteile" (ich denke du meinst den Sifon, usw.) gehören zum Sondereigentum. D.h. den Klempner muss der Wohnungeignetümer bezahlen
Bestenfalls bezahlt die WEG die Reinigung des Fallrohres, wenn 10 Meter gereinigt wurden und lediglich 5 Meter "horizontal" verlaufen - so könnte ggf. die WEG "kulanterweise" die Kosten von 5 Meter übernehmen.
Auch wenn das horizontale Rohr Gemeinschaftseigentum wäre, könnte man eine Kostenerstattung ggf. lediglich auf eine Sanierung/Erneuerung beschränken. Die Verstopfung ist ausschliesslich vom jeweiligen Bewohner verursacht, so dass ggf. entsprechende Regelungen in der GO auch umgedeutet werden könnten, dass die Wartung Sache des Eigentümers ist. Da jeder ET in wohl jeder GO dazu verpflichtet wird, Gemeinschaftseigentum "pfleglich" zu behandeln.
Wer bezahlt Rohrleitung Reinigung bei Verstopfung?
Der Verursacher.
Alle Installationen wie Wasser, Gas und auch Elektroinstallation sind Bestandteil des Mietobjekts. Für all diese Installationen gilt: Der Vermieter muss sie dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.
Allerdings: Ist der Mieter verantwortlich für die verstopften Rohre, dann hat dieser auch die Kosten für deren Reinigung zu tragen. Im juristischen
Sprachgebrauch ist dann die Rede von einer „nicht vertragsgemäßen
Nutzung der Mietsache“.
Ich gehe davon aus, dass Fetteinbringung und unzureichendes heißes Nachspülen im Küchenabflussrohr Ablagerungen bildetet die zu der Verstopfung führten. Die trägt der Mieter.
G imager761
genau. Mieter-Vermieter ist mir klar. Aber wie sieht es aus mit Eigentümer oder Gemeinschaftseigentum?
Geht "leider" zu Deinen Lasten, sofern in der GO geregelt ist, dass ab den Steigleitungen die Rohre Sondereigentum sind.
Sofern die nicht in der Wand verbaut sind, also unter Putz liegen, nicht.
Das kommt drauf an. was in der Teilungserklährung steht, was Gemeinschaftseigentum ist und was Eigentum ist.
Bei uns sind z. B. Nur die Steigleitungen Gemeinschaftseigentum die abgehenden Leitungen, die in die einzelnen Wohnungen führen, dafür ist jeder selbst verantwortlich. egal ob unter oder auf Putz
es wurden etwa 10 Meter Rohr gereinigt, die in der Wand/Mauer verlaufen. Alles unter dem Waschbecken haben wir selber sauber gemacht
Hier geht es um Eigentümer nicht um Mieter und um die Frage wem welche Rohre zuzuordnen sind.