Wie lange dauert es, bis sich die Führerscheinstelle meldet?
Hallo zusammen. Folgendes zur Vorgeschichte: Wurde September 2013 (zu Fuß unterwegs) von Zivilpolitisten gefilzt. Bin wohl in eine Rasterfahndung vor einem Club reingeraten. Es wurde eine Extasy Pille sichergestellt. Konsum, welcher auch nicht vorlag wurde nicht getestet, lediglich die Pille konfesziert. April 2014 wurde ich dann von der Polizei vorgeladen, um mich zur Sache zu äußern. Dies habe ich abgelehnt, woraufhin mir der Staatsanwalt eine Strafe von 200 Euro angeboten hat. Diese habe ich angenommen, womit im Mai 2014 das Verfahren eingestellt wurde. Die Akteneinsicht hat ergeben, dass die Führerscheinstelle "vorsorglich informiert wurde". Was genau hat das zu bedeuten? Habe bis heute (ist jetzt ein Jahr her) nichts von der Führerscheinstelle gehört. Wie lange muss ich noch um meinen FS bangen und gibt es eine Möglichkeit sich über die Bewertung der Führerscheinstelle zu informieren? Mfg Konstantin
2 Antworten
Hallo Konsti
Die Akteneinsicht hat ergeben, dass die Führerscheinstelle "vorsorglich informiert wurde". Was genau hat das zu bedeuten?
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Habe bis heute (ist jetzt ein Jahr her) nichts von der Führerscheinstelle gehört.
entweder haben sie dich vergessen oder sie haben damals geschlafen.
Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend. Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird. Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.
Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.
und gibt es eine Möglichkeit sich über die Bewertung der Führerscheinstelle zu informieren?
die gäbe es schon, und zwar die kostenlose Akteneinsicht, aber ich würde an deiner Stelle lieber keine schlafende Hunde wecken:-)
nur zur Info:
alles außer Cannabis zählt führerscheinrechtlich zu den harten Drogen
okay, dass du keinen Konsum oder erst gar keine Aussage gemacht hast hab ich überlesen sorry deswegen.
dann kann immer noch sein, dass die Fsst überprüfen will ob du harte Drogen konsumiert, das wäre dann ein äG mit zwei Abstinenznachweise
Und wie lang kann sowas dauern bis man von denen hört? Danke, Gruß Konsti
in der Regel dauert es ca 3-4 Monate bis ein Schreiben der Fsst kommt.
nur zur Info :
sie hätte 7 Jahre Zeit dazu :-)
Wenn kein Drogentest gemacht wurde kann auch kein Führerschein entzogen werden. Der Besitz einer einzigen Extasy Pille kann meines Erachtens nicht als Drogensucht ausgelegt werden. Schmeiß die Plle weg und laß die Finger davon.
Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.
Der Konsum wurde aber weder analytisch noch durch eine Aussage festgestellt. In den Akten wurde nur der Kauf festgehalten (welchen ich zwar auch nie zugegeben habe aber...). Dadurch kann man doch auch auf keinen Konsum schließen oder doch? Und auch wenn schon sollen sie mich testen, wäre auf jeden Fall negativ, nur ich sehe nicht ganz ein warum ich mich ein Jahr testen lassen sollte, wenn der Konsum doch nie stattgefunden hat? Mir wurde das Zeug halt in dem Club angedreht, hatte bisschen was getrunken und dachte im ersten Moment, dass das ne gute Idee wäre, habs aber dann glücklicherweise sein lassen, aber dummerweise nicht weggeworfen sondern in die Hosentasche gesteckt. Danke, mfG Konsti