Brauch ich einen Nachweis, dass ich Opioid einnehmen darf, falls ich von der Polizei angehalten werde?

8 Antworten

§ 24 a Abs. 2 StVG führt aus, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Deshalb ist wichtig, dass du eine Art Nachweis (Attest/ Duplikat Rezept) mitführst und auf Verlangen vorzeigen kannst.

Allerdings liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor, wenn du unter der Einwirkung von berauschenden Mitteln nicht mehr in der Lage bist, das Fahrzeug sicher zu führen. 

Also unbedingt vom Arzt über Wirkung und Nebenwirkungen aufklären lassen.

Bei Dauereinahme eines Betäubungsmittels kann die Fahrerlaubnisbehörde deine Eignung zum Führen eines Kfz in Frage stellen und Folgemaßnahmen einleiten.

Lass dir für den Fall einer Verkehrskontrolle einen Opioidausweis bei deinem Hausarzt ausfüllen.
Den Ausweis kannst Du dir z.Bsp. bei der deutschen SChmerzliga bestellen, findest ihn aber auch auf anderen Internetseiten

http://dgschmerzmedizin.de/opioidausweis.html

Grundsätzlich kann es aber durchaus zu Problemen, bzw zu "Verzögerungen" bei Verkerhskontrollen kommen. Gerade in der Einstell und Umstellphase, z.Bsp. bei Dosisanpassung darfst Du auch kein Fahrzeug fahren.

Aufwendig werden bei dir zukünftig auch Flugreisen, jedesmal BTM Bescheinigungen auf dem Gesundheitsamt beglaubigen lassen, usw...

Eine Kopie des Rezeptes genügt als Nachweis für den Fall des Falles.

Hey ho,

ja brauchst du dringend! Oder zumindest einen Nachweis für deine Beeinträchtigung.

MfG

Wäre vielleicht ganz sinnvoll so etwas bei sich zu haben vom Arzt, generell.