Welche Folgen hat eine Meldung über Verdacht auf ArzneimittelMissbrauch bei der Arzneimittelkommission für den Patienten? Bzw gibt es überhaupt welche?
Ein Freund von mir hat sich bei mehreren Ärzten dasselbe BTM verschreiben lassen. Dies ist der Apotheke aufgefallen. Sie verweigerten daraufhin die Ausgabe des Medikaments und sagten sie müssen es der Arzneimittelkommission melden . Wird bei dieser Meldung der volle Name angegeben? Hat dies Folgen für meinen Freund? Wenn ja, welche?
1 Antwort
Ich bin kein Jurist und dies ist KEINE Rechtsberatung!
Ich denke, dass das für Deinen Freund keine rechtlichen Konsequenzen haben wird, solange er die BTMs nicht weiter verkauft hat.
Aber er braucht bestimmt ärztliche Hilfe, ein vermutlich zugrunde liegendes Suchtproblem zu lösen.
Jede Verordnung eines BTM wird an die Bundesoberbehörde, die sogenannte Bundesopiumstelle gemeldet. Auch dort wäre es wahrscheinlich aufgefallen, dass für eine Person mehrfach von verschiedenen Ärzten das gleiche BTM verordnet worden ist. Und schließlich hätte auch die Krankenkasse ein solches Muster erkennen können. Es war also ziemlich naiv, sich auf diesem Wege größere Mengen beschaffen zu wollen. Die verschiedenen Verordnungen dann auch alle in derselben Apotheke einzulösen, war allerdings schon ziemlich unbedacht.