Wie oft darf ich im Kreisverkehr runden drehen?
Unendlich lange oder gibt es da eine Begrenzung. Da es kein gefährlicher Eingriff in den Verkehr ist ubd auch keine Behinderung von Passanten vorliegt quasi eine Gesetzeslücke
5 Antworten
Eine Begrenzung ist mir nicht bekannt. Da ich aber direkt an einem großen Kreisverkehr wohne, erlebe ich da immer wieder die tollsten Sachen! So auch diese wahre Begebenheit, über die ich hier mal eine Frage stellte...
Schön für Dich - dann weißt Du ja, wo Du bei Deiner nächsten Aachen-Stippvisite Deinesgleichen antriffst... :-))
Bis die Polizei kommt.
StVO Paragraph 30. 😉
So lange du willst. Da gibt es keine Einschränkung, es ist eine öffentliche Straße, so lange du niemanden behinderst oder gefährdest.
Großer Irrtum.
Der von dir angegebene § hat nichts mit der Frage zu tun. Demnach dürfte ich auch nicht aus Spaß eine Stadtrunde drehen.
"Demnach dürfte ich auch nicht aus Spaß eine Stadtrunde drehen."
Darfst du auch nicht, wenn es offensichtlich unnötig ist. Bei einer Stadtrunde ist es eher schwer zu beurteilen, aber im Kreisverkehr herum fahren ist offensichlich unnötig.
Genau so sieht es aber aus. Ernsthaft ausgelegt dürfte ich noch nicht mal eine Runde zum Spaß mit meinem Motorrad drehen. Es geht aber eher um absolut sinnlose Aktionen wie 30+ Runden im Kreisel. :D
StVO
§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
@chris... Dein Vorschlag verstößt gegen alle hier aufgeführten Punkte.
Könnte eventuell unter unnützes Hin- und Herfahren fallen §30 Absatz 1 Satz 3 StVo.
Ansonsten bis der Sprit alle ist...die Polizei mal schaut wer da durch dreht...oder dir schwindlig wird. ;)
Ich habe über diese Frage herausgefunden,
wo der blaue Schlumpf von Aachen wohnt.