Wie oft darf ich im Kreisverkehr runden drehen?

5 Antworten

Eine Begrenzung ist mir nicht bekannt. Da ich aber direkt an einem großen Kreisverkehr wohne, erlebe ich da immer wieder die tollsten Sachen! So auch diese wahre Begebenheit, über die ich hier mal eine Frage stellte...

--> https://www.gutefrage.net/frage/was-war-bloss-gestern-nacht-los?foundIn=user-profile-question-listing

Ebse2010  20.04.2017, 02:15

Ich habe über diese Frage herausgefunden,
wo der blaue Schlumpf von Aachen wohnt.

TimeosciIlator  20.04.2017, 07:35
@Ebse2010

Schön für Dich - dann weißt Du ja, wo Du bei Deiner nächsten Aachen-Stippvisite Deinesgleichen antriffst... :-))

Bis die Polizei kommt.

StVO Paragraph 30. 😉

So lange du willst. Da gibt es keine Einschränkung, es ist eine öffentliche Straße, so lange du niemanden behinderst oder gefährdest.

darkstar3003  19.04.2017, 21:39

Großer Irrtum.

TorDerSchatten  19.04.2017, 21:41
@darkstar3003

Der von dir angegebene § hat nichts mit der Frage zu tun. Demnach dürfte ich auch nicht aus Spaß eine Stadtrunde drehen.

PeterSchu  19.04.2017, 21:52
@TorDerSchatten

"Demnach dürfte ich auch nicht aus Spaß eine Stadtrunde drehen."

Darfst du auch nicht, wenn es offensichtlich unnötig ist. Bei einer Stadtrunde ist es eher schwer zu beurteilen, aber im Kreisverkehr herum fahren ist offensichlich unnötig.

darkstar3003  19.04.2017, 21:53
@TorDerSchatten

Genau so sieht es aber aus. Ernsthaft ausgelegt dürfte ich noch nicht mal eine Runde zum Spaß mit meinem Motorrad drehen. Es geht aber eher um absolut sinnlose Aktionen wie 30+ Runden im Kreisel. :D

StVO

§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Lolligerhans  20.04.2017, 22:20

@chris... Dein Vorschlag verstößt gegen alle hier aufgeführten Punkte.

Könnte eventuell unter unnützes Hin- und Herfahren fallen §30 Absatz 1 Satz 3 StVo.

Ansonsten bis der Sprit alle ist...die Polizei mal schaut wer da durch dreht...oder dir schwindlig wird. ;)